Präsidium

Wie oft wechselt der Vorsitz des Bundesrats und was sind die Aufgaben der Bundesratspräsidentin bzw. des Bundesratspräsidenten? Über das Präsidium und die Präsidialkonferenz des Bundesrats.

Präsidium des Bundesrats

Im Vorsitz des Bundesrats wechseln sich die Bundesländer halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge ab. Das Mitglied des Bundesrats, das vom Landtag des vorsitzführenden Bundeslandes an erster Stelle gereiht wurde, hat dann den Vorsitz inne. Es führt den Titel Präsident:in des Bundesrats. 

Der Bundesrat wählt aus seiner Mitte halbjährlich zwei Stellvertreter:innen, die den Titel Vizepräsident:in des Bundesrats führen, sowie mindestens zwei Schriftführer:innen und zwei Ordner:innen. Sie bilden gemeinsam mit der Präsidentin bzw. dem Präsidenten das Präsidium des Bundesrats.

Wer bisher im Präsidium des Bundesrats war und wer derzeit die drei Präsident:innen sind, können Sie tagesaktuell in der Personensuche des Bundesrats recherchieren.

Aufgaben der Präsidentin bzw. des Präsidenten

Die Bundesratspräsidentin, der Bundesratspräsident vertritt den Bundesrat nach außen, beruft ihn zu Sitzungen ein und führt ‑ abwechselnd mit den Vizepräsident:innen ‑ den Vorsitz in Sitzungen. Sie bzw. er handhabt die Geschäftsordnung und achtet auf deren Einhaltung. Sie bzw. er übt das Verfügungsrecht über die vom Bundesrat und seinen Ausschüssen verwendeten Räume des Parlamentsgebäudes aus. Abwechselnd mit dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Nationalrats führt der Präsident bzw. die Präsidentin des Bundesrats den Vorsitz in der Bundesversammlung.

Präsidialkonferenz

Bundesratspräsident:in, die Vizepräsident:innen und die Vorsitzenden der Fraktionen bilden die Präsidialkonferenz. Sie ist ein beratendes Organ und dient vor allem der Koordinierung der Verhandlungen des Bundesrats und seiner Ausschüsse. Die Präsidialkonferenz macht auch Vorschläge bezüglich der Wahrnehmung internationaler parlamentarischer Beziehungen und berät über sonstige den Bundesrat betreffende wichtige Angelegenheiten.