Dipl.-Kfm. DDr. Friedrich König
Politische Mandate/Funktionen
- Abgeordneter zum Nationalrat (XX. GP), ÖVP
02.10.1996-28.10.1999 - Abgeordneter zum Nationalrat (XX. GP), ÖVP
15.01.1996 - Abgeordneter zum Nationalrat (XIX. GP), ÖVP
04.07.1995-31.07.1995 - Abgeordneter zum Nationalrat (XIX. GP), ÖVP
15.12.1994-12.03.1995 - Abgeordneter zum Nationalrat (XII.-XVIII. GP), ÖVP
31.03.1970-06.11.1994 - Mitglied des Europäischen Parlaments, ÖVP
01.01.1995-01.10.1996
Kurzbiografie
Geb.: 19.03.1933, Wien
Verst.: 08.04.2022, Wien
Berufliche Tätigkeit: Wirtschaftsjurist
Weitere Politische Mandate/Funktionen
- Klubobmann des Parlamentsklubs der ÖVP 1986-1990
- Bundesobmann der Jungen ÖVP 1960-1972
- Bezirksparteiobmann der ÖVP Wien/Hernals seit 1973
- Mitglied des Landesparteivorstandes der ÖVP Wien seit 1973
- Mitglied des Bundesparteivorstandes der ÖVP 1986-1990
- Mitglied der Hauptwahlbehörde 1986-1990
- Europabeauftragter der ÖVP und Beobachter bei der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament 1990-1994
- Mitglied der österreichischen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates 1990-1994
- Berichterstatter für Rumänien und Bulgarien 1990-1994
- Stellvertretender Leiter der österreichischen Delegation und österreichischer Vertreter im erweiterten Vorstand der EVP-Fraktion im Europarat 1990-1994
Beruflicher Werdegang
- Syndikus der Österreichischen Unilever GmbH
- Tätigkeit in der verstaatlichten Industrie, in der Elektroindustrie und im Fremdenverkehr
Bildungsweg
- Universität Wien (Dr. iur)
- Hochschule für Welthandel (Dipl.-Kfm., Dr. rer. comm.)
- Realgymnasium
- Volksschule
Ehrenzeichen
- Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
- Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- Großes Verdienstkreuz mit dem Stern - deutscher Verdienst-Orden
Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatarinnen und Mandataren selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.
Stand: 28.10.1999