Walter Strutzenberger

Biografie

Politische Mandate/Funktionen

  • Mitglied des Bundesrates, SPÖ
    31.12.1982-31.12.1995
  • Vizepräsident des Bundesrates
    01.07.1988-31.12.1995
  • Stellvertretender Vorsitzender des Bundesrates
    29.11.1987-30.06.1988

Kurzbiografie

Geb.: 08.06.1928, Wien

Verst.: 26.08.2020, Wien

Berufliche Tätigkeit: Abteilungsinspektor des Kriminaldienstes i. R.

Weitere Politische Mandate/Funktionen

  • Vorsitzender-Stellvertreter der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Bundessektion Kriminalbeamte
  • Vorsitzender der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Bundessektion Kriminalbeamte 1967-1973
  • Obmann des Zentralausschusses der Bediensteten des Kriminaldienstes beim Bundesministerium für Inneres
  • Erster Vorsitzender-Stellvertreter der Gewerkschaft öffentlicher Dienst
  • Vorsitzender der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst 1977
  • Mitglied des Bundesvorstandes des Österreichischen Gewerkschaftsbundes 1981
  • Vizepräsident der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter 1977-1989
  • Vorsitzender des Datenschutzrates

Beruflicher Werdegang

  • Übertritt in den Kriminaldienst 1952
  • Eintritt in den Polizeidienst (Wiener Sicherheitswache) 1946

Bildungsweg

  • Schnittmacherlehre 1942-1944
  • Pflichtschulen

Ehrenzeichen

  • Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
  • Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
  • Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
  • Großes Ehrenzeichen des Landes Burgenland
  • Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Kärnten
  • Silbernes Komturkreuz mit dem Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Goldenes Verdienstzeichen des Landes Wien
  • Goldene Verdienstmedaille vom Roten Kreuz

Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatar:innen selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.


Stand: 31.12.1995