Ing. Herbert L. Graf

Politische Mandate/Funktionen

  • Abgeordneter zum Nationalrat (XXI. GP), F
    29.10.1999-19.12.2002

Kurzbiografie

Geb.: 09.06.1947, Wien

Berufliche Tätigkeit: Inhaber eines Technischen Büros

Weitere Politische Mandate/Funktionen

  • Kammerrat der Wirtschaftskammer Kärnten seit 1995
  • Fachgruppenvorsteher für Ingenieurbüros in der Wirtschaftskammer Kärnten seit 1995
  • Stellvertretender Fachverbandsvorsteher in der Wirtschaftskammer Österreich seit 1995
  • Mitglied in der Kommission in Angelegenheiten der Umweltförderung im Inland und der Umweltförderung im Ausland seit 1999
  • Mitglied im Umweltrat seit 1999

Beruflicher Werdegang

  • Ingenieurbüro für Energie & Umwelttechnik in Kärnten, Planung von erneuerbaren Energien und Biomasse-Anlagen, Patent für schadstoffarme Holz-Verbrennung seit 1980
  • selbständig als Inhaber eines Technischen Büros
  • Technischer Vorstandsdirektor für die Planung von Stromerzeugungs- und Verteilungsanlagen bei international tätiger Firma mit Sitz in Teheran (Iran) 1976-1980
  • Geschäftsführer eines deutschen Ingenieurbüros 1972-1976
  • technischer Angestellter 1970-1972
  • Offizier und Prüfingenieur für Düsenflugzeuge beim Österreichischen Bundesheer 1968-1970

Bildungsweg

  • Präsenzdienst (Einjährig-Freiwilliger) 1966-1967
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Johannes Kepler Universität Linz 1967-1970
  • Höhere technische Bundeslehranstalt für Maschinenbau (Ing.) 1961-1966
  • Bundesrealgymnasium in Wien 1957-1961
  • Volksschule in Wien 1953-1957

Ehrenzeichen

  • Großes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Kärnten
  • Verdienstzeichen - Grenzsicherungseinsatz 1991 für das Land Kärnten
  • Wehrdienstmedaille in Bronze
  • Wehrdienstmedaille in Silber
  • Wehrdienstmedaille in Gold
  • Bundesheerdienstzeichen 1., 2., 3. Klasse

Sonstiges

Kärntner Umweltschutzpreis 1992, Greenpeace Klimaschutzpreis für Anlage Albeck 1993, Ernennung zum Europa-Ingenieur durch die FEANI (EU-Ingenieurvereinigung in Brüssel) 1997.


Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatarinnen und Mandataren selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.


Stand: 19.12.2002