Vereinigung Öffentlicher Mandatar:innen

Hauptziele der VÖM

  • Vertretung der Interessen der öffentlichen Mandatarinnen und Mandatare, der Bundesregierung, der Landesregierungen, des Nationalrats, des Bun­des­rats, der Landtage sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Stadträtinnen und Stadträdte der Städte mit eigenem Statut, des Aktiv- und Ruhestandes sowie ihrer Hinterbliebenen
  • Initiativen zur Nutzung der Erfahrung ausgeschiedener Mandatarinnen und Mandatare
  • Würdigung der Leistungen öffentlicher Mandatarinnen und Mandatare
  • Angebot von kulturellen, informativen und geselligen Veranstaltungen
  • Pflege internationaler Beziehungen durch die Entsendung von Vertreterinnen und Vertreter der Vereinigung in internationale Vereinigungen insbesondere zum Europarat und der EU
  • Information über Angelegenheiten der Mitglieder im Zusammenhang mit ihrer Funktion

Neuigkeiten von der VÖM

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Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus ordentlichen und unterstützenden Mitgliedern. Ordentliche Mitglieder können die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, die Präsidentin/der Präsident und Vizepräsidentin/Vizepräsident des Rechnungshofs, Volksanwältinnen und Volksanwälte, Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrats, Landtagsabgeordnete sowie Stadtsenatsmitglieder und Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Landeshauptstädte sowie der Städte mit eigenem Statut und zwar sowohl des Aktiv- wie des Ruhestands sein.

Mitglieder des EU-Parlaments und EU-Kommissarinnen/EU-Kommissare sowohl des Aktiv- wie auch des Ruhestandes können ebenfalls ordentliche Mitglieder der Vereinigung sein.

Ordentliche Mitglieder können ferner Witwer und Witwen dieser Mandatarinnen/Mandatare und Funk­ti­o­när­in­nen/Funktionäre sein, sofern sie die Mitgliedsbeiträge leisten. Unterstützende Mitglieder können auch Ge­biets­kör­per­schaf­ten und öffentlich-rechtliche Körperschaften sein.

Aufnahme in die VÖM

Die Mitgliederaufnahme erfolgt durch die Landesgruppen, wo solche nicht bestehen, durch den Bundesvorstand.

Jedes Mitglied erhält bei seinem Eintritt einen Mitgliedsausweis. Dieser ist bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückzustellen.

Präsidium

Bundesvorstand

Vertreterinnen und Vertreter der Landesgruppen

Finanzierung

Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erträgnisse aus Veranstaltungen, Förderung des Parlaments durch die Bereitstellung der benötigten sachlichen und personellen Infrastruktur.