Interviewer: Herr Präsident! Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, uns für ein Gespräch über Ihre parlamentarischen Erfahrungen zur Verfügung zu stehen. Sie sind im Jahr 1979 in den Bundesrat eingetreten, nach der damaligen Vorarlberger Landtagswahl in den Bundesrat entsandt worden vom Landtag des Bundeslandes Vorarlberg. Was sind Ihre Erinnerungen an diesen Beginn Ihrer parlamentarischen Tätigkeit?
Jürgen Weiss: Ich habe zwar ein schlechtes Zahlengedächtnis, das Datum habe ich mir aber gemerkt, weil es leicht zu merken ist, das war der 22.11., das war der Tag der Angelobung. Wien – und auch das Parlamentsgebäude – waren mir nicht unbekannt. Ich war ja auch schon lange Zeit vorher politisch tätig und oft in Wien, auch hier im Haus, aber den Bundesratssaal kannte ich beispielsweise nicht, und es war natürlich schon ein erhebendes Gefühl, hier so quasi in Fußstapfen treten zu können, in die Fußspuren vieler bedeutender Leute, und das bleibt einem natürlich schon in Erinnerung. Man muss auch dazu sagen, früher war natürlich die allgemeine Wertschätzung der parlamentarischen Kammern doch noch etwas höher, das Ansehen der Politiker war noch etwas positiver besetzt, als das heute der Fall ist, aber ich denke, das geht den Leuten heute genauso. Ich erlebte das auch. Bei der Angelobung meines Nachfolgers war das natürlich auch für ihn selbst und seine Familie ein schöner Tag.
Interviewer: Wie ist es zu Ihrer Entsendung in den Bundesrat gekommen?
Jürgen Weiss: Ich war vorher schon lange Zeit Landesgeschäftsführer der Volkspartei, in ganz jungen Jahren bin ich das geworden, mit 22. Das war damals natürlich schon ein Experiment der Vorarlberger Volkspartei. Und es war dann relativ bald klar, dass ich dann, wenn mein Vorgänger, der zwischenzeitige Staatssekretär Hans Bürkle, ausscheidet, dass ich dem nachfolge. Ich war auch schon als Ersatzmann für den Bundesrat nominiert, und insoweit war mir die Aufgabe nicht so von heute auf morgen zugefallen, aber konkret beschäftigt man sich natürlich erst damit, wenn es auch wirklich spruchreif geworden ist.
Interviewer: Wie haben Sie sich auf Ihre Tätigkeit im Bundesrat, auf die Ausübung Ihres Mandats vorbereitet?
Jürgen Weiss: Als Vorarlberger Politiker war natürlich das Thema "Bundesstaatlichkeit, Dezentralisierung, schlanke Verwaltung" so quasi genetisch programmiert, und daraus haben sich natürlich auch die Schwerpunkte der Arbeit ergeben, zumal wir in Vorarlberg ja auch immer die Auffassung vertreten haben, dass die Bundesräte doch einen sehr engen Kontakt mit dem Land halten sollten, einen engeren als mit der Parlamentsfraktion, und daraus ergibt sich natürlich auch, dass man sich sehr stark unter diesem Gesichtspunkt an die Arbeit herangewagt hat.
Interviewer: Haben Sie den Eindruck, dass aus der Sicht des Bundeslandes Vorarlberg dem Bundesrat ein anderer Stellenwert zukommt, als beispielsweise aus der Sicht anderer Bundesländer?
Jürgen Weiss: Ja, die Nähe zur Landespolitik ist bei uns schon sehr ausgeprägt. Es werden, vornehmlich natürlich von der Regierungspartei, immer wieder Bundesräte entsandt, die einen engen Kontakt zur Landesverwaltung haben – ich bin ja ursprünglich auch aus der Landesverwaltung gekommen –, die natürlich entsprechend unterstützt werden. Ich bin dann nach dem Ausscheiden aus der Bundesregierung wieder in das Amt der Landesregierung zurückgekehrt und habe da natürlich auch vielfältige Koordinierungsaufgaben gehabt, und daraus ergibt sich natürlich ein ganz klarer Handlungsauftrag: Vertretung des Landesinteresses. Das ist auch vom Landtag her so gesehen, von der Landesregierung ohnedies, und das in einem weitaus höheren Maße, als es mir aus den anderen Bundesländern bekannt ist.
Wenn beispielsweise die Landesregierung zu Gesetzesvorhaben Stellung nimmt, werden natürlich die Bundesräte entsprechend eingebunden. Man erwartet natürlich auch, dass sie das vertreten. Ich habe dann mit Erstaunen festgestellt, dass manche Bundesländer ihren Bundesräten das gar nicht schicken, die wissen das gar nicht, und bei uns hat es natürlich schon – auch vom Landtag her – immer wieder Diskussionen gegeben, was man sich von der Vertretung der Landesinteressen in Wien erwartet. Wir haben auch begonnen, dem Landtag jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Das gibt es in anderen Bundesländern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eigentlich immer noch nicht. Das hat natürlich auch dann dazu geführt, dass sich die Landtagsabgeordneten mit dem Geschehen im Bundesrat etwas intensiver beschäftigt haben, zumindest einmal im Jahr.
Interviewer: Sie haben jetzt schon kurz Ihre späteren politischen Funktionen angedeutet. Können Sie uns einen Überblick geben über die Ausübung Ihrer parlamentarischen Mandate und Funktionen und auch die Regierungsfunktion, die Sie dann ausgeübt haben?
Jürgen Weiss: Also, ich wurde ’79 in den Bundesrat entsandt, habe dann natürlich im Verfassungsausschuss intensiv mitgewirkt, wurde später dessen Vorsitzender, war dann auch relativ rasch stellvertretender Fraktionsvorsitzender für den Prof. Herbert Schambeck, der lange Zeit diese Funktion bekleidet hat, war Ordner im Bundesrat und bin dann 1991 in die Bundesregierung berufen worden. Nach dem Ausscheiden dort war klar, dass ich wieder in den Bundesrat zurückkehre. Ich bin dann nach dem Ausscheiden von Herbert Schambeck Vizepräsident geworden und habe diese Funktion bis zum Ausscheiden 2009 ausgeübt.
Interviewer: Sie waren auch vier Mal Präsident des Bundesrates.
Jürgen Weiss: Ja, das ergibt sich so aus dem Halbjahresrhythmus, in dem die Präsidentschaft wechselt. Das war natürlich auch immer eine interessante Tätigkeit, wenngleich ich mein Augenmerk jetzt weniger auf große außenpolitische Reisen gelegt habe, sondern auf die innerstaatliche Koordinierung mit den Landtagen und auch auf die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern, im weiteren Sinne insbesondere im Zusammenhang mit unserem eigenen EU-Beitritt und den Beitrittsbemühungen beispielsweise in Slowenien, in Tschechien, auch in Polen, wo es überall Zweite Kammern gab, und mit denen haben wir natürlich engen Kontakt gehalten. Und die sind heute noch dankbar, ich bin heute noch mit verschiedenen Kollegen im Kontakt, die ich damals kennengelernt habe, weil allein die Verfügung über Information für die außerordentlich wichtig war, und zwar auch Informationen aus erster parlamentarischer Hand und nicht solche, die von der eigenen Regierung womöglich vorgefiltert gewesen wären.
Interviewer: Da Rotationsprinzip im Vorsitz des Bundesrates wird manchmal auch als Nachteil gesehen, weil man als Präsident nur ein halbes Jahr zur Verfügung hat, um sich einzuarbeiten und sein Programm zu verwirklichen. Wie haben Sie das empfunden?
Jürgen Weiss: Ja, das hat zwei Gesichtspunkte: Der eine ist natürlich, dass ein gewisser Wechsel in dieser Funktion durchaus auch immer wieder neue Gesichtspunkte bringt, man wird also nicht so leicht betriebsblind, das ist ein Risiko, das mit langdauernder Funktionsausübung verbunden sein kann, nicht unbedingt muss, aber aus der Praxis weiß man, doch häufig tatsächlich auch ist.
Der Wechsel führt auch dazu, dass sich die Bundesländer entsprechend repräsentiert fühlen, das Problem stellt sich im Nationalrat natürlich nicht, aber bei einer Länderkammer schon, und daher ist es beispielsweise in Deutschland auch so, dass dort – allerdings im Jahresabstand – die Präsidenten von einem Bundesland zum anderen wechseln; in der Schweiz findet der Wechsel auch jedes Jahr statt, allerdings nach einem wesentlich komplizierteren System, weil dort auch auf die Vielzahl der Kantone, die Konfessionen, die Sprachgruppen und so weiter, Rücksicht genommen werden muss.
Also insoweit ist in den föderalistisch organisierten Staaten in der Zweiten Kammer ein Wechsel durchaus nicht außergewöhnlich. Ich glaube, dass letzten Endes die Vorteile schon überwiegen. Ein gewisses Manko ist es natürlich, in den internationalen Kontakten ist man natürlich nicht so gut verankert, wenn Präsidenten sich jahrelang schon kennen, haben sie natürlich eine etwas andere Gesprächsebene, als wenn jedes halbe Jahr ein anderer kommt – oder eine andere.
Interviewer: Sie haben darauf hingewiesen, dass man als Mitglied des Bundesrates zwischen Landtag und der eigenen Landtagsfraktion einerseits und der Parlamentsfraktion der eigenen politischen Partei andererseits steht. Wie äußert sich dieses Spannungsverhältnis?
Jürgen Weiss: Das Spannungsverhältnis ist natürlich schon in der Verfassung grundgelegt, weil der Landtag wählt die Bundesräte ja nur pro forma – das ist ein Formalakt. Letzten Endes handelt es sich um eine Entsendung der Landtagsfraktionen. Und da ist schon natürlich vorgespurt eine enge Bindung an die jeweilige politische Heimat. Und das führt natürlich auch dazu, dass die Bundesräte genauso Mitglieder des parlamentarischen Klubs sind wie die Nationalräte und natürlich auch ein entsprechendes Abstimmungs- und Argumentationsverhalten erwartet wird. Und da beginnt natürlich das Spannungsverhältnis, weil sich das mit den Interessen des Landes natürlich immer wieder schneidet. Und es kam und kommt natürlich häufig vor, dass das Land – Parteizugehörigkeit hin oder her – ein anderes Verhalten in Wien erwartet als die eigene Parlamentsfraktion. Und das führt natürlich häufig zu Spannungssituationen, je nachdem wie wichtig es dem eigenen Land ist, ob jetzt der Widerstand eher nur demonstrativ oder wirklich nachhaltig ernst gemeint war, gibt das Land dann letzten Endes doch aus Parteidisziplin klein bei oder beharrt, wie das in Vorarlberg immer wieder vorkommt, einfach auf seinem Standpunkt und sagt: Der Bundesrat ist dazu da, die Interessen des Landes zu vertreten, jedenfalls gilt das für die Drei, die das Land entsendet, und das andere muss hinter diesen Gesichtspunkt zurücktreten. Aber es ist richtig, das führt immer wieder zu Diskussionen und auch zu Spannungen, zu entsprechendem Druck. Man ist da richtig in einer Sandwich-Position: auf der einen Seite die Erwartungshaltung des Parlamentsklubs und auch der anderen – es gibt dann natürlich auch noch einen Gruppendruck der anderen Kolleginnen und Kollegen – und auf der anderen Seite die Erwartungshaltung des eigenen Landes; und das ist für manche nicht immer ganz einfach auszuhalten.
Interviewer: Wie sind Sie damit umgegangen?
Jürgen Weiss: Wir hatten den Vorteil, dass das Land immer einen sehr klaren Standpunkt gehalten hat und sich nicht so leicht abbringen ließ. Für mich war es relativ einfach: wenn das Land gesagt hat: "da sind wir dagegen!", dann wusste ich, das wird auch durchgetragen, und man fällt nicht gleich beim ersten Gegenwind um. In anderen Ländern war das teilweise ein bisschen anders. Da hat dann der Klubobmann angerufen und dann haben die Bundesräte die Mitteilung bekommen: Also gut, lassen wir’s! Das war für uns natürlich wesentlich leichter, weil wir wussten, wir haben da entsprechenden Rückhalt, und wir hätten es uns auch gar nicht so einfach leisten können zu sagen, das interessiert uns nicht, was in Bregenz als Auffassung vertreten wird. Da wären wir im Landtag schlecht angekommen.
Es kommt auch dazu, dass sich der Landtag auch dafür interessiert hat, was wir hier machen, während in anderen Ländern ist das nebenher gelaufen, vor allem die größeren Länder wissen natürlich, sie können mit ihrer schieren Kraft gewisse Dinge bewegen oder verhindern, während wir doch auf die Einhaltung von Spielregeln und so weiter als kleines Land stärker angewiesen sind. Also, insoweit müssen und mussten wir die uns zur Verfügung stehenden formellen Möglichkeiten besser nutzen als andere, die sich das auch informell richten konnten.
Interviewer: Hat die Inanspruchnahme dieser formellen Möglichkeiten auch zu materiellen Ergebnissen, sprich einer Abweichung von zuvor eingenommenen Mehrheitspositionen geführt oder hat es sich dabei eher um einen Akt der Demonstration gehandelt?
Jürgen Weiss: Ja, wir haben es natürlich schon darauf angelegt, auch Verbündete in anderen Bundesländern zu finden. Wir haben es also nicht darum gemacht, nur um Widerstand zu signalisieren, sondern wir wussten, wir wollen das durchziehen. Und einmal ist es fast gelungen, es war ja im Vorfeld des EU-Beitrittes mit den Ländern vereinbart, dass auch eine entsprechende Stärkung der Bundesstaatlichkeit stattfindet. Das ist dann wieder vergessen worden und, weil die damaligen Regierungsparteien die Zweidrittelmehrheit verloren haben bei der Nationalratswahl, natürlich auch schwieriger geworden. Und es war dann eine Verfassungsänderung zur Abstimmung, das sogenannte EU-Beitritts-Begleitgesetz, wo beispielsweise Fragen der Wahl der EU-Abgeordneten und verschiedene andere technische Dinge geregelt wurden, die mit dem Beitritt, der an sich ja schon vollzogen war, an sich gar nichts mehr zu tun hatten. Und da ist der Vorarlberger Landeshauptmann Martin Purtscher selbst in den Bundesrat gekommen und hat dafür Werbung gemacht, dass man diesem BVG nicht zustimmen solle, weil die Vereinbarung, die dem zugrunde lag, nicht eingehalten worden sei.
Und die Tiroler, die Vorarlberger und auch andere haben dann tatsächlich diesem BVG nicht zugestimmt, und es hat nur, glaube ich, mit ein oder zwei Stimmen Mehrheit die nötige Zweidrittelmehrheit bekommen, also da war es wirklich knapp, aber es haben dann auch andere Landeshauptmänner die Meinung gehabt, man soll die Bundesregierung hier nicht brüskieren und die Nationalratsmehrheit nicht brüskieren, und um des lieben Friedens willen haben sie dann klein beigegeben, sehr zur Verärgerung des Vorarlberger Landeshauptmannes.
Interviewer: Dieses Zustimmungsrecht des Bundesrates zu Kompetenzveränderungen zu Lasten der Länder ist mit der B-VG-Novelle 1984 eingeführt worden, also in einer Zeit, in der Sie dem Bundesrat angehört haben. Haben Sie durch diese Verfassungsnovelle eine Änderung im Gewicht und im Selbstverständnis des Bundesrates wahrnehmen können?
Jürgen Weiss: Es war tatsächlich so, dass die Bundesländer in wenigen wichtigen Fällen in Begutachtungsverfahren oder auch in informellen Kontakten schon explizit darauf hingewiesen haben: Ihr wisst schon, dass ihr im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit braucht, und zwar mit einer absoluten Vetoposition, also nicht bloß ein aufschiebendes, sondern ein verhinderndes Veto, das zudem noch von einem Drittel plus eins ausgeübt werden kann. Und das hat dann schon als Rute im Fenster in einigen Fällen dazu geführt, dass die Bundesregierung dann von ihrem Vorhaben Abstand genommen hat und dann überhaupt ein anderer Gesetzesvorschlag ins Parlament kam.
Wenn das einmal im Parlament war, war es natürlich ein bisschen schwierig, wegen des damit verbundenen Gesichtsverlustes. Also, wichtig war, dass die Länder das im Vorhinein artikuliert haben – umgekehrt heißt das natürlich auch, der Konfliktfall ist gar nie eingetreten, weil beide Seiten daran interessiert waren, ihn zu verhindern. Die Bundesregierung hatte ein Interesse daran, nicht bloßgestellt zu sein, indem sie plötzlich die erforderliche Mehrheit – bei den eigenen Leuten dazu noch – nicht hat, und die Bundesländer waren daran interessiert, dass dieses Gesetz nicht zustande kommt. Also, das war für beide eine Win-win-Situation, den Konflikt nicht eskalieren zu lassen. Daher ist es natürlich auch nie dazu gekommen, dass der Bundesrat tatsächlich eine solche Zustimmung versagt hätte, im angesprochenen Fall, Begleit-BVG zur EU, wäre es fast einmal soweit gekommen.
Interviewer: Sind Ihnen konkrete Beispiele in Erinnerung dafür, dass die Geltendmachung dieses potentiellen Vetos im Vorfeld der Einbringung einer Regierungsvorlage zur Abstandnahme von einer solchen Absicht oder zu einer Änderung der Absicht geführt hat?
Interviewer: Ja, das war vor allem in den Bereichen, in denen es ums Geld ging, konkret beispielsweise Spitalsfinanzierung, also überall dort, wo verbundene Zuständigkeiten waren, im Bereich der reinen Bundeszuständigkeit hat das ja keine Rolle gespielt, aber dort, wo man Zuständigkeiten der Länder reinbinden musste und es ums Geld ging, etwa durch Mehrbelastung oder durch Mindereinnahmen, das ist also der ganze Bereich der Gesundheit und Spitalsfinanzierung, da hat das, denke ich, schon eine Rolle gespielt.
Interviewer: Wie erfolgt in diesen Bereichen die Koordinierung der Länderpositionen?
Jürgen Weiss: Das läuft im Wesentlichen über die Verbindungsstelle der Bundesländer, das ist so quasi die administrative, koordinierende Drehscheibe der Landeshauptleute, aber nicht nur von ihnen, sondern auch der Landesfinanzreferenten, der Landesgesundheitsreferenten, auch der Landtagspräsidenten, also das ist die Koordinationsstelle, die operativ dann geführt wird vom jeweiligen Vorsitzenden der entsprechenden Konferenz, einem Landeshauptmann oder Landtagspräsidenten oder Landesfinanzreferenten.
Und da kommt es natürlich vor, dass entweder ein Bundesland anregt, eine gewisse Position zu beziehen, und die anderen Bundesländer dem dann folgen, es gibt aber auch Fälle, wo ein Land oder zwei, drei, allein übrig bleiben, und dann wird natürlich wegen des dort herrschenden Einstimmigkeitsgrundsatzes nichts weiter unternommen. Aber dieser Koordinierung dienen ja auch die halbjährlich stattfindenden Landeshauptleutekonferenzen, Agrarreferentenkonferenzen, Landtagspräsidentenkonferenzen. Und abgesehen davon läuft vieles auf schriftlichem Weg über die Verbindungsstelle der Bundesländer, die dann ihrerseits wieder als Sprachrohr gegenüber der Bundesverwaltung agiert.
Interviewer: 15 Jahre nach der B-VG-Novelle 1984 ist mit dem Konsultationsmechanismus ein weiteres Instrument geschaffen worden, das den Ländern die Möglichkeit gibt, koordiniert gegen sie finanziell belastende Vorhaben des Bundes aufzutreten. Welche Veränderungen hat dieser Konsultationsmechanismus bewirkt?
Jürgen Weiss: Es gibt schon immer wieder Fälle, wo die Bundesländer diesen Konsultationsmechanismus anstoßen und sagen, da kommen Mehrbelastungen auf uns zu, die nicht abgegolten sind, da müssen Verhandlungen stattfinden. Das führt dann in der Regel schon dazu, dass man davon Abstand nimmt. Insoweit ist das auch eine Rute im Fenster. Der Bund weiß ja von vornherein, was ihm blüht, wenn er das übertreibt, und vermeidet das natürlich. Also, insoweit ist die vorbeugende Wirkung schon auch nicht zu unterschätzen. Es hat einen gewissen Zusammenhang natürlich auch mit dem Stellenwert des Bundesrates, weil ja auch denkbar gewesen wäre, dass man sagt, der Bundesrat kann gegen solche die Länder belastenden Bundesgesetze ein absolutes Veto einlegen. Dem haben die Länder aber letztlich doch nicht getraut, weil einfach ihr Einfluss auf den Bundesrat aus strukturellen Gründen zu gering ist, und daher haben die Länder gesagt: das nehmen wir selbst in die Hand. Es gibt auch zwei, drei andere Fälle, wo die Länder Eingriffe in ihre Zuständigkeit kompensiert haben mit einem Zustimmungsrecht, das sie sich selbst vorbehalten haben und nicht in die Hände des Bundesrates gelegt haben, beispielsweise beim Vergabegesetz. Oder auch wenn der Bund Bundesbehörden einrichtet in einem bestimmten Bereich und dergleichen mehr, das sind Gesetze, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Länder in Kraft gesetzt werden können, ganz gleich, ob der Bundesrat Einspruch erhebt, zustimmt oder nicht. Also, da haben die Länder gesagt, in diesen wichtigen Fällen, beim Konsultationsmechanismus, beim wichtigsten aller Fälle, beim Geld, geben wir die Dinge nicht in die Hand des Bundesrates, sondern behalten sie in unserer eigenen Hand.
Interviewer: Sie haben den Föderalismus erlebt aus der Sicht eines Mitgliedes des Bundesrates, aber auch aus der Sicht eines Mitgliedes der Bundesregierung. Hat dieser Perspektivenwechsel Ihnen eine neue Sichtweise eröffnet?
Jürgen Weiss: Ja, schon, weil man natürlich als Mitglied der Bundesregierung doch eine andere Gesamtschau hat als ein Ländervertreter im Bundesrat; in der Bundesregierung ist man eben nicht Ländervertreter, sondern Vertretung der Republik. Aber es hat natürlich schon auch dazu geführt, dass man einfach mehr Problembewusstsein bekommen hat, man hat durch die intensiveren Kontakte mit den Bundesländern auch besser verstanden, worum es ihnen geht, welche Umsetzungsschwierigkeiten sie haben, das Ganze wurde natürlich noch erleichtert dadurch, dass ich nicht Bundesminister für ein bestimmtes Fachressort, sondern eben auch für Föderalismus und Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt war, also insoweit war die Zäsur dann doch wieder nicht so groß, sondern man ist im Wesentlichen im selben Metier geblieben.
Interviewer: Sie haben als Bundesminister mit dem Parlament, und nun nicht nur mit dem Bundesrat, sondern auch mit dem Nationalrat sozusagen von der anderen Seite interagiert. Wie haben Sie da aus der Regierungssicht das Parlament erlebt? – als fordernd, als willfährig? Was war da Ihre Erfahrung?
Jürgen Weiss: Es war ein konstruktiver Gesprächspartner. Es ist ja keineswegs so, dass die Mitglieder der eigenen Fraktion oder der Regierungsfraktionen insgesamt da so willfährig und meinungslos wären, sondern im Vorfeld der Meinungsbildung gibt es natürlich schon wirklich ausführliche Diskussionen, teilweise auch kontroversiell. Das wird natürlich in der Öffentlichkeit alles nicht so sichtbar, weil man diese Unentschiedenheit der Meinungsbildung und diese Konflikte ja nicht öffentlich zelebrieren will, sondern nach außen hin will man natürlich mit einem abgerundeten Erscheinungsbild dastehen und einer mehr oder weniger gut durchdachten Lösung. Aber da musste man schon in verschiedenen Fällen, die man durchsetzen wollte, zunächst einmal die eigenen Leute überzeugen, und dann natürlich in den Fällen, in denen man eine Zweidrittelmehrheit brauchte, auch noch eine Oppositionspartei. Man war natürlich im Grunde schon auch interessiert, dass möglichst alle zustimmen. Das geht natürlich nicht immer, weil die das auch – aus nachvollziehbaren Gründen – gar nicht wollen, die wollen sich hier nicht einbinden lassen, das verstehe ich auch, das ist einfach systemimmanent, aber man ist schon bemüht, die Konfliktpunkte zu minimieren.
Ich glaube, das ist auch eine wesentliche Aufgabe des Parlaments, auf der einen Seite natürlich Konflikte sichtbar zu machen, als Bühne des politischen Geschehens auch den Leuten draußen zu zeigen, wo die unterschiedlichen Standpunkte verortet sind, und auf der anderen Seite will man aber natürlich auch lösungsorientiert arbeiten. Und das heißt, man will sich auch bemühen, möglichst allen wichtigen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen. Und das führt dann schon auch dazu, dass sich die Regierungsparteien von der Opposition, natürlich viel zu selten, aber schon auch überzeugen lassen, wenn man das Gefühl hat, das ist jetzt wirklich eine Überlegung, die Tiefgang hat, und wo man vielleicht auch in der Öffentlichkeit gar nicht so gut dastünde, wenn man sie nicht übernehmen würde.
Interviewer: Aus der Öffentlichkeit, wenn man den Umfragen Glauben schenken darf, kommen immer wieder genau diese zwei unterschiedlichen Forderungen an das Parlament heran: einerseits die Konfliktorientierung, andererseits die Konsensorientierung. Es wird einerseits gefordert, Konflikte sichtbar zu machen, andererseits zu Lösungen zu kommen. Wie bewegt man sich als Parlamentarier, das gilt jetzt sicher nicht nur für ein Mitglied des Bundesrates, in diesem Spannungsverhältnis?
Jürgen Weiss: Es ist zunächst einmal wichtig, sich dieses Spannungsverhältnisses bewusst zu sein. Also, dann geht man schon ein bisschen anders an die Sache heran. Das ist sicherlich nicht bei allen Kolleginnen und Kollegen immer so, dass sie das im Auge haben. Man muss natürlich auch sagen, vielfach wird die parlamentarische Diskussion des Streites halber dargestellt, also so quasi "Konflikt als Selbstzweck". Das ist natürlich außerordentlich nachteilig für das Ansehen des Parlaments, natürlich auch gemeinsam mit den Medien. Wenn man die Zeitungen heutzutage verfolgt, gibt es eigentlich kaum mehr sachliche Auseinandersetzungen von zwei, drei verschiedenen Standpunkten, sondern es ist mindestens ein Streit oder gar ein Kriegszustand und dergleichen mehr. Also, diese Wertschätzung kontroversieller Diskussion und auch das Sich-hineinversetzt-fühlen in Positionen anderer ist mir schon immer wichtig gewesen, also ich habe es immer mit Blaise Pascal gehalten, der einmal sinngemäß geschrieben hat: Es ist nur der zur festen Vertretung eines Standpunktes befugt, der auch die Standpunkte der anderen zuvor mitbedacht hat. Und das hat mich eigentlich die ganze Tätigkeit hindurch begleitet. Natürlich muss man auch Unterschiede deutlich machen, die jeweilige Partei und die Abgeordneten wollen ja schließlich wiedergewählt werden, das heißt, müssen auch quasi für die Wähler sichtbar machen, wofür sie stehen, beziehungsweise wogegen sie auftreten. Und natürlich ist es so, dass der einzelne Abgeordnete da relativ wenig steuernd eingreifen kann, weil die großen politischen Linien werden natürlich von der Regierungsspitze, die ja identisch ist mit der Parteispitze und der Klubführung, vorgegeben. Da wäre natürlich für Eigenständigkeit von Abgeordneten, durchaus eingebunden in ein großes gemeinsames Ganzes, sicherlich noch etwas mehr Platz.
Interviewer: Welche Rolle hat der einzelne Abgeordnete oder auch das einzelne Mitglied des Bundesrates? Wieweit können da Positionen eingebracht werden in die Entscheidungsfindung, die beispielsweise aus den persönlichen Erfahrungen oder aus den an dieses jeweilige Mitglied herangetragenen Interessen resultieren?
Jürgen Weiss: Die parlamentarische Meinungsbildung ist natürlich stark arbeitsteilig, das geht auch gar nicht anders. Es gibt einfach aufgrund ihrer unterschiedlichen beruflichen Tätigkeit gewisse Spezialisierungen, oder auch weil man ein bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen bekommt und sich dann natürlich intensiv damit beschäftigt, also die jeweiligen Bereichssprecher der Fraktionen sind natürlich schon ausgewiesene Fachleute in ihrem Gebiet – entweder schon gewesen oder jedenfalls im Laufe der parlamentarischen Zeit geworden. Die haben natürlich schon einen großen Einfluss und natürlich auch eine gewisse fachliche Autorität – das ist keine Frage – im Zusammenwirken mit den jeweiligen Ministerien der eigenen Partei. Das ist im Wesentlichen die politisch bestimmende Kraft in den Sachfragen.
Und dann gibt es natürlich noch jene, die Interessen von außen hereinbringen, das sind etwa Interessenvertretungen, Nichtregierungsorganisationen, Fälle von Interesse durch Mitgliedschaft in Vereinen, also ein Landesobmann des Blasmusikverbandes hat natürlich eine gewisse Affinität zu dieser Facette der Kulturpolitik, und so ist es natürlich im Bundesrat auch, da gibt es natürlich auch eine gewisse Spezialisierung, wenngleich man natürlich aufgrund der geringeren Zahl eher mit Generalisten zu tun hat, die sich einem breiteren Aufgabegebiet widmen, natürlich dann aber auch vom jeweiligen Land im Idealfall gezielt unterstützt werden dabei.
Interviewer: Sie haben einleitend festgestellt, im Jahr 1979 wäre das Ansehen der Politik und des Parlaments in der Öffentlichkeit größer gewesen als heute. Tatsächlich hat man ja auch, wenn man die Medien beobachtet, diesen Eindruck. Worauf führen Sie diese veränderte Einschätzung des Parlaments zurück?
Jürgen Weiss: Es gibt natürlich gewisse Eigengesetzlichkeiten der Medien, bad news sind natürlich besser als good news, das heißt, der Konflikt ist journalistisch interessanter, das heißt, er wird natürlich mehr Raum bekommen als eine Ebene auf sachlicher Grundlage, die vermutlich auch noch wesentlich langweiliger ist, weil sich niemand im Detail auskennt. Das ist das eine. Und das andere ist natürlich, dass die Medien für die Politik wesentlich wichtiger sind als früher. Die Bedeutung der Medien hat ja eigentlich erst mit Kreisky und dem Fernsehen und Rundfunk eingesetzt. Vorher war das im Wesentlichen auf die Zeitungen, die ihrerseits wieder vielfach Parteiorgane waren, beschränkt. Das hat sich natürlich stark geändert. Es wurde der Konkurrenzkampf der Medien untereinander natürlich auch größer, und teilweise wird die Politik ja auch als Mittel benutzt, sich von anderen Medien abzugrenzen. Und die Politik tut natürlich selber auch ihres dazu, weil sie vielleicht nicht so ausgewogen zwischen Konflikt und Konsens und sachlicher Darstellung und unsachlichem Getöse auseinanderhält.
Interviewer: Der Bundesrat und seine Verhandlungen werden in den Medien verhältnismäßig wenig reflektiert. Worauf führen Sie das zurück, und was lässt sich tun, um dem Bundesrat mehr Gewicht in den Medien einzuräumen?
Jürgen Weiss: Das Grundproblem ist natürlich einmal, dass nichts Neues geschieht. Alles, was man im Bundesrat hören kann, war häufig schon im Nationalrat da. Das heißt, es macht für einen Journalisten relativ wenig Sinn, die Sitzung im Detail zu verfolgen, außer es ist irgendeine spektakuläre Dringliche Anfrage angekündigt, dann findet das natürlich Medienecho. Das kann aufgrund der zeitlichen Nähe auch durchaus einmal etwas ganz Aktuelles sein, das im Nationalrat noch gar nicht zur Sprache kam. Dann kommt dazu, dass im Nationalrat – zumindest theoretisch – inhaltlich noch etwas bewegt werden kann, zunächst in den Ausschüssen, letztlich aber auch im Plenum wäre es möglich zu sagen: § 15 hat nicht diesen, sondern einen anderen Wortlaut.
Der Bundesrat ist darauf beschränkt zu beraten: Sollen wir Einspruch erheben oder nicht beziehungsweise in seltenen Fällen zustimmen? Das ist natürlich in der Sache selber nicht mehr so interessant, man kann inhaltlich auch gar nichts mehr verändern. Das führt natürlich dazu, dass das nur in seltenen Fällen medieninteressant ist. Da ließe sich wirklich nur etwas machen, wenn man akzentuiert Länderinteressen vertreten würde. Also, der deutsche Bundesrat hat natürlich ein anderes Medienecho, weil da natürlich doch verhältnismäßig oft vorkommt, dass sich die Bundesländer dort anders artikulieren als die Mehrheit des Bundestages.
Interviewer: Sie haben im Falle der Vertretung der Interessen des Landes Vorarlberg durch die Vorarlberger Bundesräte unter anderem darauf hingewiesen, dass es einen jährlichen Bericht an den Landtag gäbe. Wird dieser Bericht von den Bundesräten fraktionsübergreifend vorgelegt?
Jürgen Weiss: Ja, das wird abgestimmt, etwas anderes hielte ich auch gar nicht für zweckmäßig. Wir haben uns immer bemüht – wir sind Drei: jeweils Zwei von der ÖVP und der Dritte ist dann wechselnd von SPÖ oder FPÖ – das gemeinsam zu machen. Natürlich wird auch darüber berichtet, dass wir ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten in manchen Fällen hatten, das ist ja auch nachvollziehbar. Jetzt im konkreten Fall ist der dritte Bundesrat von der FPÖ, die auf Bundesebene in Opposition steht, und der stimmt jetzt natürlich eher so gleichförmig wie seine Partei im Nationalrat.
Dann hat man dem Landtag eben berichtet, bei diesen und jenen Gesetzesbeschlüssen hat es unterschiedliche Meinungen dazu gegeben, ob man Einspruch erheben soll oder nicht. Und im Landtagsausschuss hat man das dann teilweise auch hinterfragt, warum und wieso. Und wir haben auch berichtet, warum wir Anfragen eingebracht haben, was wir relativ fleißig gemacht haben, und was man da dann weiter gemacht hat, wenn man mit der Antwort nicht zufrieden war, und welche Anträge man gestellt hat, und gelegentlich ist dann auch vorgekommen, dass der Landtag beschlossen hat, die Bundesräte mögen doch bitte in einer bestimmten Weise tätig werden. Das hat uns natürlich auch den Rücken gestärkt, also insoweit hat sich der Landtag bei uns, die Landesregierung ohnedies, wesentlich stärker interessiert für das Geschehen im Bundesrat, als das sonst üblich war.
Interviewer: Wie ist das in anderen Bundesländern?
Jürgen Weiss: Es gibt ja Bundesländer, da haben Bundesräte das Recht, auch bei Landtagssitzungen zu sprechen; das haben wir in Vorarlberg nicht. Ich habe auch nicht die Meinung vertreten, dass wir es haben sollten. Man sieht ja auch aus der Praxis, dass daraus keine besonders akzentuierte Vertretung der Länderinteressen folgt, das hat also wirklich keinen Zusammenhang bekommen. Und es gibt Bundesländer, wo die Bundesräte auch einen Tätigkeitsbericht vorlegen, ich weiß das konkret aus Oberösterreich, und zwei andere Länder vielleicht auch noch. Aber wir haben uns bemüht, das anderen schmackhaft zu machen, aber sind dann letztlich doch übrig geblieben mit unserem Anliegen.
Es wird von den anderen Landtagen auch nicht eingefordert, das wäre ja auch noch eine Möglichkeit, dass ein Landtag sagt: Bitte, erklärt uns, was ihr da macht, das ganze Jahr, legt einen Bericht vor. Daran haben die Landtage auch kein Interesse. Es ist natürlich auch das Interesse an Eigenständigkeit zwischen den Bundesländern bekanntermaßen nicht überall dasselbe, und daraus folgt natürlich auch ein unterschiedliches Interesse an den Instrumenten, die zur Verfügung stünden und genutzt werden könnten.
Interviewer: Inwieweit sind die Mitglieder des Bundesrates in ihre jeweiligen Landtagsfraktionen eingebunden?
Jürgen Weiss: Soweit mir bekannt ist, sind sie überall eingebunden. Wir haben in Vorarlberg also auch regelmäßig teilgenommen, weil ja die Landtage inzwischen auch vielfach bundespolitische Themen diskutieren. Auch viele Entschließungen richten sich im Wege der Landesregierung letztlich an die Bundespolitik, das heißt, Bundespolitik hat auch in den Landtagen inzwischen einen großen demonstrativen Stellenwert bekommen. Und da hat man sich dann natürlich schon auch entsprechend an der Diskussion beteiligt, ob es zweckmäßig ist, sich in einer bestimmten Weise zu positionieren oder nicht, aber sonst in landespolitischen Dingen hat man das dann natürlich schon den dazu gewählten Landtagsabgeordneten überlassen.
Interviewer: Umgekehrt: Wie ist es um die Einbindung der Bundesräte, die ja formell natürlich Mitglieder der jeweiligen Parlamentsklubs sind, in die Tätigkeit und Entscheidungsfindung der Parlamentsklubs bestellt?
Jürgen Weiss: Ja, die Bundesräte sind genauso wie die Nationalräte formell gleichberechtigte Mitglieder des Klubs. Ich habe eigentlich auch nie erlebt, dass man jetzt eine Meinung in Diskussionen deshalb gering geschätzt hätte, weil sie von einem Bundesrat artikuliert wurde, also da machen die Klubs nach meiner Erfahrung keinen Unterschied.
Es ist natürlich aber bekannt, dass man das Votum eines Bereichssprechers, etwa für den Bildungsbereich, schon etwas ernster nimmt, als wenn einer einfach interessehalber eine bestimmte Meinung dazu hat. Das ist schon klar, das ist aber in anderen Bereichen auch so und auch unvermeidlich. Also, das würde ich jetzt gar nicht am Unterschied zwischen Nationalrat und Bundesrat festmachen. Auch bei den entsprechenden Fachausschüssen und so weiter sind die Bundesräte genauso eingebunden wie die anderen Kollegen. Etwas unterschiedlich ist es im Verhältnis zu den EU-Abgeordneten, das liegt aber natürlich an der großen Entfernung zu den Tagungsorten des Europäischen Parlaments in Brüssel oder Straßburg, da sind die zeitlichen Möglichkeiten der Teilnahme natürlich nicht so gegeben.
Interviewer: Während, wie wir zuvor erörtert haben, bei Bestehen eines Zustimmungsrechts die Zustimmung den vom Nationalrat vorgelegten Gesetzesbeschlüssen bisher nicht verweigert worden ist, kommt es doch gelegentlich vor, dass der Bundesrat Einsprüche gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates beschließt – meistens gehäuft in bestimmten politischen Konstellationen. Was ist die tatsächliche politische Rolle dieses Einspruchsrechts?
Interviewer: Das ist einfach auch eine weitere Nutzung einer zusätzlichen parlamentarischen Bühne, um die eigene politische Meinung artikulieren zu können, wenngleich mit eingeschränktem Effekt für die Öffentlichkeit. Es ist tatsächlich so, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat und auch im Bundesrat natürlich ganz gut am Inhalt und an der Zahl der Einsprüche ablesen lassen. Früher gab es noch die kuriose Situation, etwa zu der Zeit, als ich da ’79 begonnen habe, da gab es ja im Bundesrat nur SPÖ und ÖVP, und damals war der Präsident des Bundesrates nicht stimmberechtigt. Und das hat dazu geführt, dass die Partei, die im Bundesrat ein leichtes Übergewicht hatte, häufig ging es nur um einen Sitz, quasi benachteiligt war, in einem Halbjahr jetzt den Bundesratspräsidenten stellen zu müssen, weil dessen Stimme verloren ging und es dann gelegentlich zu Pattsituationen kam, also ein Einspruch ist dann deshalb schon nicht möglich gewesen. Das hat man dann später vernünftigerweise geändert, aber das hat dann schon auch dazu geführt, dass man gut sehen kann: in diesem Halbjahr hatte die ÖVP den Vorsitz im Bundesrat, hatte zwar ein Mandat mehr als die SPÖ, das wurde aber quasi geschluckt durch den Präsidenten, und daher gab es keinerlei Beschlüsse. Umgekehrt, je nach Konstellation: haben Regierungsparteien im Bundesrat die Minderheit, dann gibt es natürlich viele Einsprüche, sonst gibt es keine, also da gibt es einen ganz klaren Mechanismus, der das deutlich macht.
Interviewer: In ganz seltenen Fällen erhebt der Bundesrat auch Einspruch gegen einen Gesetzesbeschluss, ohne dass eine solche Konstellation vorläge, beispielsweise Präferenzzollgesetz, Sie erinnern sich: Welche Funktion übt das Einspruchsrecht in diesen Sonderfällen aus?
Jürgen Weiss: Also, ich kann mich erinnern an einen Fall, da ist beim Gesetzesbeschluss, das war das Tropenholzgesetz, ein Fehler passiert. Das Ganze hat einen Inhalt bekommen, den das zuständige Regierungsmitglied auch nicht wollte. Und die damalige Bundesministerin hat dann ersucht, man möge Einspruch erheben, damit man das Gesetz durch einen nachfolgenden Beschluss im Nationalrat wieder sanieren kann. Oder es gibt dann ganz selten Fälle, wo jetzt wirklich solche gesetzestechnische Versehen passiert sind und man das auf diese Weise dann gut korrigieren konnte. Aber das ist eigentlich die Ausnahme geblieben. Es hat dann auch Vorschläge gegeben, ob der Bundesrat für solche Fälle, etwa von redaktionellen Versehen, ein gewisses Korrekturrecht haben sollte, um inhaltlich auch solche Fehler ausbügeln zu können, es ist dann aber nicht dazu gekommen, es hat auch in der Praxis keine allzu große Bedeutung – Gott sei Dank, muss man sagen, weil solche Qualitätsmängel sehr selten sind.
Interviewer: Während im Nationalrat darauf verwiesen wird, dass in den Ausschüssen die materielle Arbeit an der Vorbereitung der Gesetzesbeschlüsse geleistet wird, ist im Bundesrat die Rolle der Ausschüsse naturgemäß eine andere, weil keine inhaltlichen Änderungen erarbeitet werden können. Was ist die Funktion der Ausschüsse im Bundesrat?
Jürgen Weiss: Das ist jetzt eine gute Frage. So richtig bin ich auch noch nicht dahinter gekommen (Heiterkeit), es könnte eine vertiefte Beratung sein, ob man Einspruch erheben soll, und um beispielsweise Gründe zu formulieren im Ausschuss, aber eigentlich ist das Aufgabe des Einspruchsantrages, der den Beratungen zugrunde liegt. Es ist eine sehr formelle Betrachtungsweise, die Tätigkeit der Bundesratsausschüsse so zu zelebrieren. Ein möglicher Ansatzpunkt wäre, das haben wir dann gelegentlich auch gemacht, nachzufragen, warum bestimmte Anregungen oder Einwände im Begutachtungsverfahren, vornehmlich natürlich des eigenen Landes, nicht berücksichtigt wurden, und dann hat der zuständige Vertreter des Ministeriums erklärt, warum das nicht möglich war. Teilweise gibt es natürlich auch immer wieder gute Gründe, dass man noch so gut gemeinte Hinweise dann doch nicht aufgreifen kann. Oder man hat dann doch einen Nachdenkprozess bewegt, das vielleicht auf andere Weise lösen zu können.
Ich kann mich erinnern an einen Antrag, der zurückging auf eine Entschließung des Vorarlberger Landtages: Verbot von Zwangsverheiratungen, der erst kürzlich wieder zum Leben erweckt wurde, zu meiner Überraschung. Und da hat dann der zuständige Sektionschef im Ausschuss, für mich letztlich dann doch in überzeugender Weise, dargelegt, dass man das eigentlich besser regeln könnte, als vom Vorarlberger Landtag und von uns als Übermittler dieses Antrages gedacht. Und das ist dann auch geschehen. Aber der Antrag ist unerledigt geblieben, weil ja auch einer der Antragsteller noch Mitglied des Bundesrates ist, sonst wäre er automatisch untergegangen, und die FPÖ hat ihn wieder ausgegraben und mit Fristsetzung dessen Behandlung verlangt. Und man hat dann zu Recht darauf hingewiesen, dass er inzwischen gegenstandslos geworden ist, weil das eben inzwischen anders gelöst werden konnte. Und solche Dinge gibt es natürlich schon.
Oder man kann verschiedene Fachfragen aufwerfen, das hängt aber jeweils von der Interessenlage der Abgeordneten ab. In der Regel sind die Ausschusssitzungen relativ rasch vorbei, teilweise hat man auch Kritik von Ministeriumsvertretern dann hören können, warum man sie da eigentlich hergebeten hat. Steigerungsform ist dann, wenn einmal übersehen wurde zu kommen, dann hat der Ausschuss sich beleidigt gezeigt und quasi eine Rüge ans Ministerium geschickt. Mir hat einmal ein Sektionschef gesagt: "Ja, und dann wäre ich gekommen und wäre wieder unverrichteter Dinge gegangen." Das ist etwas, was sicherlich nicht befriedigend ist.
Unterscheiden muss man natürlich die Tätigkeit des EU-Ausschusses, den des inzwischen gibt, der ja nicht nur der Vorberatung von Verhandlungsgegenständen des Bundesrates dient, die man im Bundesrat selbst genauso gut erledigen könnte, sondern wo tatsächlich inhaltlich Positionen zu Vorhaben der EU beraten werden. Also, das ist eine Aufgabe, die sonst womöglich niemand wahrnehmen würde. Also, da hat der Ausschuss tatsächlich eine wichtige Funktion, der er auch – soweit ich das verfolgen kann – gut nachkommt.
Interviewer: Die EU-Vorlagen werden vom Nationalrat und vom Bundesrat parallel behandelt. Also, die eingebrachten EU-Vorlagen gehen beiden Organen der Bundesgesetzgebung zu. Sehen Sie da unterschiedliche Schwerpunktsetzungen?
Jürgen Weiss: Eigentlich nicht. Es gibt offenkundig eine gewisse Tendenz, die Artikulation in Richtung EU eher dem Bundesrat zu überlassen, der Nationalrat hat doch natürlich einen starken innenpolitischen Fokus. Man weiß natürlich auch, dass die Wirkungen in der EU bescheiden sind, bei allen Verbesserungen, die es gegeben hat, der Gelben Karte, und so gewissen Möglichkeiten, die Stopp-Taste zu drücken, aber eben nur, wenn eine große Zahl von Parlamenten in einer relativ kurzen Zeit das auch so macht. Dass es funktioniert, glaube ich, aber das ist – da ist jetzt nicht in Österreich die Ursache zu suchen –noch nicht so wirkungsvoll. Es ist, glaube ich, außerordentlich selten, dass man von einem Vorhaben deshalb Abstand genommen hätte, weil eine große Zahl nationaler Parlamente die Gelbe Karte gezückt hätte. Aber das ist etwas, das einfach noch in Arbeit ist, wie man sich da am zweckmäßigsten bewegt, und das Hauptproblem ist ja nicht die innerstaatliche Koordinierung der Willensbildung, sondern jene mit anderen Parlamenten. Und da kommt natürlich wieder der guten Gesprächsebene mit Kollegen im Ausland eine große Bedeutung zu.
Interviewer: Das Subsidiaritätsprotokoll ist erst am Ende Ihrer parlamentarischen Tätigkeit in Kraft getreten, aber die Kommission hat es ja vorher schon informell angewandt. Warum ist, wie Sie jetzt ja Ihren Eindruck wiedergegeben haben, dieses Protokoll bisher nicht insofern erfolgreich, als die nationalen Parlamente zu koordinierten Standpunkten gelangen in Fragen der Subsidiaritätsprüfung?
Jürgen Weiss: Da ist derselbe Mechanismus natürlich, wie man ihn innerstaatlich auch kennt, zu beobachten, dass natürlich Widerstand schon einmal im Vorfeld durch die nationalen Regierungen im Europäischen Rat artikuliert wird. Es bleibt eigentlich nicht mehr viel übrig, weil das hieße ja, die jeweilige nationale Regierung hat es versäumt, sich gegen ein bestimmtes Vorhaben zu wenden, das nach Möglichkeit nicht weiter verfolgt werden soll. Das ist auch der Weg, der in der Regel ja beschritten wird und der gelegentlich auch erfolgreich ist, wenn sich genügend nationale Regierungsvertreter dagegen wenden, dann ändert die EU das oder lässt es überhaupt fallen.
Dass den nationalen Parlamenten da dann noch viel übrig bliebe, ist schon ein bisschen schwer zu sehen, aber es ist nichtsdestotrotz wichtig, weil die nationalen Regierungen im Parlament ja auch einen Verbündeten sehen können. Also, ich würde das jetzt nicht so sehen, dass, wenn jetzt ein EU-Ausschuss, National- oder Bundesrat, in gewisser Weise tätig wird, dass das quasi eine Kritik am Unterlassen der Bundesregierung wäre, sondern es ist ja so, dass man da inhaltlich auch gut mit den Ministerien zusammenarbeitet. Und da würde ich meinen, das Hauptproblem ist nicht so sehr die innerstaatliche, sondern die zwischenstaatliche Koordinierung.
Interviewer: Das Konzept des Subsidiaritätsprotokolls wäre ja gerade gewesen, dass die Parlamente bereits auf Kommissionsvorschläge reagieren können, also bevor die Regierungen im Rat reagieren können. Bedeutet das, dass die Parlamente eher zuzuwarten interessiert sind und es den Regierungen überlassen wollen, im Rat Rechtsaktsentwürfen entgegenzutreten?
Jürgen Weiss: Das läuft so ähnlich wie innerstaatlich auch. Die Regierungen artikulieren sich ja auch schon im Vorfeld. Also, bevor das formelle Entwürfe sind, weiß man ja schon ungefähr, was die Kommission vorhat und hat natürlich genügend Einflussmöglichkeiten zu signalisieren: da wird es Widerstand geben oder nicht. Das heißt, man bemüht sich also auch hier, Konflikte möglichst nicht ins Kraut schießen zu lassen, und die Kommission selber hat ja auch ein gewisses Interesse daran. Aber das bekommt natürlich teilweise auch eine Bedeutung, wenn die Interessenslagen der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind, was ja häufig der Fall ist. Und da kann es natürlich schon notwendig sein, dass auch die jeweiligen nationalen Parlamente sich artikulieren und schauen, ob sie Bundesgenossen in anderen Staaten finden, die dieselbe Meinung haben und auch bereit sich, sich zu artikulieren. Aber das ist auf einer anderen Ebene dasselbe Problem: Welches Interesse haben die Gliedstaaten, im Falle EU die Mitgliedstaaten der EU, am Geschehen, das auf der nächsten Ebene abläuft? Und wie engagiert ist man dabei, die eigenen Interessen zu vertreten und sich quasi auch in Auseinandersetzungen zu begeben, die vielfach unbequem sind, auch Nachteile haben können und so weiter. Also, dieses Konfliktpotential findet man auf jeder Ebene.
Interviewer: Hat dieses Erfordernis, sich mit anderen Parlamenten, anderen nationalen Parlamenten zu koordinieren, die Bedeutung der interparlamentarischen Beziehungen auch für den Bundesrat verändert?
Jürgen Weiss: Ja, das hat das ohne Frage noch stärker in den Vordergrund gestellt, das ist ganz richtig, weil wenn ich in anderen Ländern niemand kenne und das alles nur auf anonymer schriftlicher Ebene abläuft, dann wird das nicht sehr erfolgreich sein. Man braucht natürlich vielfältige persönliche Kontakte, das ist ganz klar. Wenn ein Bundesrat mit seinen Kollegen keinen Kontakt hat, wird er auch nicht einflussreich sein, und auf dieselbe Weise geschieht das auch in der Europäischen Union. Also, da ist die internationale Zusammenarbeit schon außerordentlich wichtig, die nicht immer formell nur bei Sitzungen sein muss, die auch bilateral abgesprochen werden kann, früher jedenfalls – ich denke, heute ist das auch noch so – habe ich eine ganz intensive Zusammenarbeit wahrgenommen mit Deutschland beispielsweise, die ja auch als Bundesstaat ähnliche Interessenlagen haben und natürlich ganz andere Mittel zur Verfügung, um das durchzusetzen.
Interviewer: Welche multilateralen Foren stehen dem Bundesrat da zur Verfügung?
Jürgen Weiss: Es sind die Parlamentspräsidententreffen, dann die internationalen Gremien, die jetzt natürlich einen ganz anderen Fokus haben, die ja weltweit organisiert sind, aber sonst sind es in erster Linie bilaterale Kontakte, die man hier pflegt. Also, es gibt schon eine Konferenz der nationalen Parlamentspräsidenten, so wie die Landtagspräsidentenkonferenz, aber die hat sicherlich noch nicht diese intensive Beschäftigungsmöglichkeit, es sind ja auch 28, die dabei mitwirken. Also, ich glaube, erfolgversprechend sind die bilateralen oder trilateralen Kontakte mit Ländern, von denen man weiß, die haben eine ähnliche Interessenlage und eine ähnliche Struktur, denn: Wie will ich bundesstaatliche Interessen jemandem begreifbar machen, der keine bundesstaatliche Gliederung hat?
Interviewer: Hat die Entwicklung der europäischen Integration dazu geführt, dass sich die interparlamentarischen Beziehungen mehr auf die europäischen Partnerparlamente konzentriert haben, oder werden die interparlamentarischen Beziehungen auch jenseits der Grenzen der Europäischen Union weiter intensiv gepflegt?
Jürgen Weiss: Es gibt beides. Es hat zweifelsohne eine Akzentverschiebung gegeben, das glaube ich schon, in Richtung Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das ist ganz klar, es gibt aber auch Engagement beispielsweise im Mittelmeerraum, wo der Bundesrat Schennach ja auch führend tätig ist. Es gibt natürlich auch parlamentarische Initiativen, die in die weltpolitischen Konfliktfelder hineinreichen, wenngleich natürlich klar ist, dass dort mangels parlamentarischen Gesprächspartners vergleichbaren Niveaus die Einflussmöglichkeiten bescheiden sind, nicht? Wenn man an die aktuellen Konflikte denkt, da sind die Parlamente dort am unschuldigsten – so es sie überhaupt gibt.
Interviewer: Können da dennoch zum Beispiel die Freundschaftsgruppen, die bestehen, Auswirkung zeigen?
Jürgen Weiss: Sie meinen jetzt bei Konfliktländern? – Das kann durchaus sein. Das glaube ich schon, dass das wichtig ist, dass man den Leuten dort, es sind ja teilweise dann auch Oppositionsgruppen vertreten, das Gefühl gibt, dass man ihre Anliegen aufnimmt und versteht – das Vertreten ist dann wieder etwas anders, aber immerhin ist es für die Leute schon wichtig, dass man sie und ihre Interessen wahrnimmt und die Verhältnisse besser kennt und das dann natürlich auch in die jeweilige eigene nationale Diskussion einspeisen kann. Also insofern habe diese Freundschaftsgruppen gerade in solchen Situationen eine große Bedeutung. Weniger jetzt bei den unmittelbaren Nachbarländern, da schon auch, aber mit einer ganz anderen Funktion.
Interviewer: Wenn Sie die Rolle des Parlamentariers betrachten, dann wird diese Rolle in einer politikwissenschaftlichen Perspektive eher häufig in einem Spannungsverhältnis verschiedener Forderungen gesehen: auf der einen Seite der Forderung nach Vertretung von Interessen des jeweiligen Wahlkreises, im Falle einer Direktwahl, oder des jeweiligen Landes beispielsweise im Falle eines Mitgliedes des Bundesrates, auf der anderen Seite im Sinne der Vertretung nationaler Interessen. Wie haben Sie diese Vertretungsaufgabe empfunden?
Jürgen Weiss: Da gibt es tatsächlich natürlich einen gravierenden Unterschied zwischen Nationalrat und Bundesrat. Der Abgeordnete zum Nationalrat wird ja auch als Einzelperson gewählt, allerdings auf dem Wahlvorschlag einer Partei, und die Leute erwarten sich natürlich auch, dass der dann auch zu dem, was er vorher vertreten hat und wofür er kandidiert hat, steht. Darum bin ich auch Fraktionswechseln und deren Erleichterung gegenüber sehr skeptisch, aber es wäre etwas anderes, wenn jemand wirklich aufgrund seiner Persönlichkeit gewählt wäre, aber er wird ja unter dem Schutzmantel seiner Partei in den Nationalrat gewählt, und da glaube ich, dass er stark der jeweiligen parlamentarischen Fraktion verpflichtet ist.
Natürlich gibt es Interessen des Wahlkreises, die kommen gelegentlich auch zum Ausdruck, bis hin zu Misstrauensanträgen gegen den eigenen Minister, wie das einmal von steirischen Abgeordneten betrieben wurde. Das gibt es natürlich auch, aber solche Konfliktfälle sind doch eher die Ausnahme. In der Regel weiß man ja auch, die Leute wissen ja auch, wen sie wählen, wessen Interessenbindung sie mitwählen. Das ist ja alles transparent, und letztlich wird er ja nicht gewählt, weil er so gut gekleidet und gut frisiert ist, sondern weil er sich bestimmten politischen Werten verpflichtet fühlt, die dem jeweiligen Wähler wichtig sind.
Beim Bundesrat ist es natürlich schon etwas anderes, der hat ja schon ganz deutlich die Interessen des Bundeslandes zu vertreten, wobei das strukturell schon ein bisschen erschwert ist, das ist ja letztlich alles ein kompromisshaftes Gebilde, aber es ist ganz klar: er hat eigentlich vorrangig die Interessen des Bundeslandes zu vertreten, wie immer die definiert werden – zuständigkeitshalber würde ich meinen: am ehesten durch den Landtag. Da gibt es natürlich schon einen ganz klaren Unterschied.
Interviewer: Das freie Mandat als ein Verfassungsgrundsatz gilt für Mitglieder des Nationalrates und Mitglieder des Bundesrates gleichermaßen. Haben Sie sich dennoch als Mitglied des Bundesrates vermehrt an Aufträge, in dem Fall des Landtages, gebunden gefühlt?
Jürgen Weiss: Schon. Ich halte das freie Mandat für Mitglieder des Bundesrates auch nicht für sehr geglückt, weil wenn ich einen Rechtsanwalt beauftrage, einen Steuerberater beauftrage, meine Interessen zu vertreten, dann tue ich das ja in der Regel auch nicht mit der Bemerkung: "Mach, was du willst!", sondern ich erwarte von ihm schon, dass er meine Interessen vertritt. Und so ist das beim Bundesrat letztlich auch. Das freie Mandat halte ich für eine Fiktion, das die parlamentarischen Klubs auch gerne vergessen, nicht?
Man erlebt dann häufig die Diskussion, dass man sagt: Ja, die Länder dürfen da aber nicht sagen, was die Bundesräte zu tun haben, weil die haben ja ein freies Mandat. (Heiterkeit.) Das Recht zu sagen, was sie tun sollen, steht so quasi im Umkehrschluss dann ausschließlich dem jeweiligen Parlamentsklub zu. Also, da muss man schon stark unterscheiden: Das freie Mandat ist im Nationalrat wichtig, für jeden direkt gewählten Abgeordneten außerordentlich wichtig, aber der Bundesrat hat da eine andere Funktion und daher auch einen anderen Zugang zum Mandat. Und für mich war völlig klar, dass ich letztlich gegenüber den Interessen des Landes kein freies Mandat ausübe. Aber das sehen nicht alle so, das weiß ich. Das ist vielleicht auch ein bisschen eine Vorarlberger Besonderheit, dass das bei uns stärker außer Streit steht.
Interviewer: Sie haben ja seit 1979 verschiedene Regierungskonstellationen miterlebt: eine Alleinregierung, eine SPÖ-FPÖ-Koalitionsregierung, dann lange Zeit die Koalitionsregierung aus SPÖ und ÖVP, dann ÖVP-FPÖ, dann wieder SPÖ-ÖVP. Haben diese Veränderungen der Regierungskonstellationen am Verhältnis zwischen Regierung und Parlament und speziell Bundesrat und auch an Ihrer Rolle als Bundesrat etwas verändert?
Jürgen Weiss: Für mich eigentlich nicht, weil ich eben einen anderen Zugang habe. Natürlich macht es einen Unterschied, ob die die Bundesregierung bildenden Parteien im Bundesrat auch eine Mehrheit haben oder nicht. Die Wahrscheinlichkeit von Einsprüchen steigt natürlich, wenn sie da in der Minderheit sind – das kommt gelegentlich vor, aber sonst sehe ich da keinen Einfluss, weil die Interessenlage der Bundesländer ist eigentlich unabhängig davon, welche Farbe der Stuhl des Bundeskanzlers hat.
Interviewer: Seit es den Bundesrat gibt, also im Grunde seit den 1920er Jahren, gibt es auch eine Reformdiskussion des Bundesrates. In den 1920er Jahren hat Karl Gottfried Hugelmann beispielsweise Reformen des Bundesrates gefordert und vorgeschlagen. Wie haben Sie diese permanente Reformdiskussion erlebt, und halten Sie sie für begründet, halten Sie sie für zielorientiert? Welche Vorschläge, die in diesen Diskussionen vorgebracht worden sind, halten Sie für zweckmäßig?
Jürgen Weiss: Der Bundespräsident Heinz Fischer hat einmal vor einem Verfassungstag gesagt: "Die Reform des Bundesrates ist so ähnlich wie die Quadratur des Kreises." Das ist natürlich eine Strukturfrage der Machtausübung in einem Bundesstaat. Und der Bundesrat war ja ein Kompromiss zwischen Interessen – am liebsten gar keinen und einen möglichst starken haben zu wollen –, und an diesem Interessengegensatz hat sich natürlich auch bei ganz unterschiedlichen politischen Zugängen nichts geändert, er ist heute nach wie vor relevant. Ich glaube, auch bei allen Reformdiskussionen sollte man nicht die ganz simple Frage außer Acht lassen: Was sollte den Nationalrat bewegen, auf Macht zu verzichten, freiwillig zu verzichten, indem er sie in bestimmten Bereichen mit einem anderen teilt?
Es hat ja auch vielfach erfolgreiche Bemühungen gegeben, den Bundesrat ein bisschen zu stärken, aber das war alles im Bereich unterhalb der Schmerzgrenze für den Nationalrat. Also dort, wo es dann schmerzhaft würde, schwindet das Interesse schon stark, und das muss man realistischerweise sehen, da kann man sich auch gar nicht viel anderes erwarten – wünschen schon, aber als Realist kann man sich da gar nichts anderes erwarten, das ist einfach so.
Und die andere Frage, die mich immer beschäftigt hat, ist, ob man mit dem vorhandenen und offenkundig fast nicht veränderbaren Instrumentarium nicht mehr machen könnte. Das würde ich schon meinen, etwa dadurch, dass die Landtage und die Landesregierung mehr Interesse am Geschehen im Bundesrat zeigen, das heißt, auch mehr Einfluss nehmen wollen. Das könnte auch schon beginnen bei der Entsendung beispielsweise. Es gab ja auch einmal eine Phase, wo Landeshauptmann Krainer senior aus der Steiermark einen Anlauf unternommen hat und selber Mitglied des Bundesrates wurde, in der Hoffnung, andere Landeshauptmänner würden ihm nachfolgen. Das ist dann aber nicht geschehen, und er ist dann wieder ausgeschieden.
Man muss dazu sagen, in der Ersten Republik war die Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung gar nicht so selten; der erste Vorsitzende war ja auch Wiener Bürgermeister [Vizebürgermeister], und auch der Vorarlberger Landeshauptmann war viele Jahre hindurch Mitglied des Bundesrates. Also auch in der unmittelbaren Nachkriegszeit waren viele Landespolitiker noch im Bundesrat, dann hat natürlich, weil damals der Parteienstaat stark auf die parlamentarischen Kammern zugegriffen hat, das die Erfolgsaussichten doch etwas beeinträchtigt, und die Leute haben das Interesse daran verloren und haben es nicht wieder gewonnen. Aber allein schon, wenn jedes Bundesland, sagen wir jetzt, nur ein Regierungsmitglied schicken würde, würde das die Diskussion und die Meinungsbildung im Bundesrat ganz gravierend verändern.
Natürlich gibt es auch Landeshauptleute, die sagen, das ist mir viel zu zeitaufwändig, was soll ich da einen Tag herumsitzen und internationale Verträge diskutieren oder ein Bundesgesetz, das völlig irrelevant für uns ist. Da sage ich dann: Macht es wie der deutsche Bundesrat! Die deutschen Ministerpräsidenten sind auch nicht weniger beschäftigt als unsere Landeshauptmänner und schaffen es doch, alle drei, vier Wochen zusammenzukommen, allerdings mit Beschränkung auf das Wesentliche. Dort wird wirklich nur das diskutiert, was tatsächlich handfest mit den Interessen der Länder zu tun hat, und das andere wird anhand einer Liste in einem Sammelbeschluss der Form halber erledigt. Also da kann man sehen, dass man es auch mit einem vernünftigen Zeit- und Mitteleinsatz anders machen kann. Aber das setzt entsprechendes Interesse voraus, und solange die Landeshauptleute doch offenkundig in ihrer Mehrheit davon ausgehen, auch auf informelle Weise stark genug zu sein, haben sie natürlich kein großes Interesse, parallel dazu noch die zeitlichen Beschwernisse einer formellen Einflussnahme zusätzlich auf sich zu nehmen. Es ist ja bekannt, es gibt besonders mächtige Landeshauptleute, die brauchen kein Gremium, um ihre Meinung einzubringen in die politische Diskussion.
Interviewer: Hat auch der Bedeutungsgewinn der Landeshauptleutekonferenz dazu beigetragen, das Interesse am Bundesrat schwinden zu lassen?
Interviewer: Ja, sicherlich. Das ist auch so eine Ersatzfunktion. Jedes Vakuum, auch im politischen Leben, neigt dazu, sich zu füllen, und da ist es auch so. Da haben die Länder diese Instrumentarien stärker genutzt, auch Konsultationsmechanismus, auch unmittelbare Zustimmungsrechte der Länder zu Bundesgesetzen, das sind solche Ersatzinstrumente, die sich die Länder geschaffen haben.
Interviewer: Ein Unterschied, der besonders deutlich wahrnehmbar ist zwischen Nationalrat und Bundesrat, besteht in der unterschiedlichen Ausstattung mit Infrastruktur. Wie haben Sie diese Infrastruktursituation des Bundesrates erlebt?
Jürgen Weiss: Das hat natürlich teilweise seinen guten Grund, weil der Nationalrat natürlich wesentlich häufiger Sitzungen auch intensivere Ausschusssitzungen hat, wo es wirklich um inhaltliche Arbeit geht. Da braucht es natürlich einen entsprechenden Support. Die Bundesratstätigkeit hat einen anderen Schwerpunkt, und da gibt es natürlich schon einen gewaltigen Unterschied. Ich habe auch immer gesagt, ich sehe jetzt keinen Anlass zu jammern, dass wir keine parlamentarischen Mitarbeiter haben, ich habe das Amt der Landesregierung quasi als Institution, die mir hilft und mir Unterlagen zur Verfügung stellt und dergleichen mehr. Aber das ist in den einzelnen Ländern natürlich auch unterschiedlich und hängt auch davon ab, ob ich der jeweiligen Regierungsmehrheit angehöre oder nicht. Aber das macht natürlich die Arbeit auch nicht einfacher.
Die Unterstützung durch die parlamentarischen Klubs ist natürlich schon für die Bundesräte da, entweder in medialer Hinsicht oder bei der Sitzungsvorbereitung oder durch inhaltliche Information und dergleichen mehr, aber natürlich immer unter dem Interessensfokus: Durchsetzung der Interessen der parlamentarischen Klubs. Also, wenn ein Bundesrat kommt und sagt: "Ich sollte Unterstützung bei der Vorbereitung einer Rede haben, warum man gegen ein bestimmtes, von euch beschlossenes, Gesetz Einspruch erheben sollte", dann wird sich die Unterstützungsbereitschaft natürlich in Grenzen halten, das ist ja ganz klar. Also insoweit gibt es aber schon Ersatzinstrumente, ich persönlich habe nie ein Problem damit gehabt.
Interviewer: Sie haben einleitend gesagt, als Sie in den Bundesrat eingetreten sind, haben Sie sich daran erinnert, in die Fußstapfen welch bedeutender Mitglieder des Bundesrates Sie da eingetreten sind. Wer waren die Personen, die Menschen, die Sie besonders geprägt haben, die Sie beeinflusst haben, von denen Sie besonders beeindruckt waren?
Jürgen Weiss: In Vorarlberg war natürlich mein unmittelbarer Vorgänger Hans Bürkle, der schon auch landespolitisch ein entsprechendes Gewicht hatte. Es war natürlich auch der langjährige Landesfinanzreferent Vögel, das war auch so ein Beispiel, wo der Finanzreferent der Landesregierung gleichzeitig Mitglied des Bundesrates war. Es war der nachmalige Minister Ernst Kolb eine Zeitlang Mitglied des Bundesrates, also, das waren schon Leute, da hat man gewusst, da übernimmt man eine gewisse Verantwortung, um da Schritt halten zu können.
Interviewer: Sie haben dem Bundesrat über drei Jahrzehnte hin angehört, zwischenzeitlich als Mitglied der Bundesregierung, und sind da natürlich sehr vielen Menschen begegnet, Kolleginnen und Kollegen, anderen Parlamentariern. Wer waren die Menschen, die Sie in dieser Zeit besonders beeindruckt haben?
Jürgen Weiss: Also, in besonders guter Erinnerung habe ich die Frau Nationalratspräsidentin Barbara Prammer. Wir hatten zwar vielfach unterschiedliche Meinungen, das ist klar, aufgrund unserer unterschiedlichen politischen Herkunft und auch aufgrund anderer unterschiedlicher Rollen, die wir auszuüben hatten, aber sie hat doch immer ein großes Verständnis für unsere Anliegen gehabt, und ich habe mit ihr wirklich gut zusammengearbeitet, das muss ich sagen. Es ist schade, dass sie so früh aus dem Amt scheiden musste, sie wäre auch eine gute Bundespräsidentin gewesen, wenn sie nicht gestorben wäre.
Aber natürlich, wenn man zurückblickt auf die Zeit im Bundesrat, kommt man an Herbert Schambeck nicht vorbei, der ihn natürlich als Vizepräsident, häufig als Präsident, und auch als Fraktionsvorsitzender schon sehr stark geprägt hat, der auch vielfältige internationale Kontakte eingebracht hat, und da hat man natürlich schon auch eine große Hilfe gehabt, wenn es darum gegangen ist, im Ausland Kontakte zu knüpfen.
Interviewer: Es wird immer gesagt, im Bundesrat sei das zwischenmenschliche Klima, die Atmosphäre, das Klima der Zusammenarbeit anders als im Nationalrat. Haben Sie das auch so erlebt?
Jürgen Weiss: Ja, durchaus. Das hat natürlich auch einen ganz trivialen Grund: Wenn es etwa darum geht, ob man auf die Rednerliste kommt und auf welchem Platz, hat das im Nationalrat eine gewisse Bedeutung für die Wahrscheinlichkeit, in den Medien vorzukommen. Das ist ganz klar, wenn ich Erstredner oder Zweitredner meiner Fraktion bin, ist die Wahrscheinlichkeit höher, als wenn ich unter "ferner liefen" drankomme. Da gibt es natürlich schon Rivalitäten. Im Bundesrat fällt das weg, salopp gesagt: ob ich jetzt als Erster oder als Fünfter rede (Heiterkeit), ist für die Medienwahrnehmung nicht relevant, das heißt, es gibt diese Konkurrenzsituation nicht. Das spielt eine ganz große Rolle.
Es ist auch dadurch etwas erleichtert, dass man natürlich eine kleinere Gruppe ist, die jetzt nicht so von Interessengegensätzen etwa bündischer Art oder so weiter geprägt ist, die Interessengegensätze zwischen den Ländern sind jetzt doch eher weniger im Vordergrund, im Vordergrund steht eher das Gemeinsame. Man hat vielleicht auch ein bisschen mehr Zeit füreinander, und alle fühlen sich gleichermaßen unter ihrem Wert geschlagen und zu wenig gewürdigt, und das verbindet natürlich auch. Aber Hauptgrund ist sicherlich die Konkurrenzsituation, die eine ganz andere ist.
Interviewer: Sie haben uns ein scharfes analytisches Bild der Situation im Bundesrat und auch darüber hinausgehend vieler Aspekte der österreichischen politischen Landschaft gegeben. Vieles schlägt sich aber auch nieder in Anekdoten, in Geschichten. Gibt es aus der Zeit Ihres parlamentarischen Wirkens solche anekdotische Erinnerung, die Sie mit uns teilen wollen?
Jürgen Weiss: Allzu viel ist mir da nicht in Erinnerung, weil ich ein schlechtes Gedächtnis auch für Witze habe (Heiterkeit), die rauschen bei mir durch wie bei einem Sieb. Ich habe es selber nicht erlebt, aber ich weiß es von einem Kollegen, der saß hinter einer Dame und hat gesagt, er weiß immer genau, wann die sich zu Wort gemeldet hat, ohne auf die Rednerliste zu blicken, weil das riecht er: Haarspray! (Heiterkeit.)
Bei Auslandsbesuchen hat man dann häufig die Funktion, an einer Kranzniederlegung mitzuwirken, und da habe ich bei den Italienern etwas ganz Interessantes entdeckt, die haben wiederverwertbare Kränze, da wird nur immer die Schleife ausgewechselt – sonst kommt das aus dem Gemeindedepot, das ist so ein Kranz aus Trockenblumen und Lorbeerblättern und so weiter, und da wird die jeweilige Schleife mit den nationalstaatlichen Farben angeheftet.
Interviewer: Ein nachhaltiges Modell.
Jürgen Weiss: Das ist ein nachhaltiges Würdigungsmittel, ja.
Und einmal hatten wir einen Weinbauern aus Niederösterreich, der hat seine Rede zu einer Änderung des Weingesetzes mit der Bemerkung "Prost!" geschlossen.
Interviewer: Authentisch! Vielleicht zum Abschluss noch so eine grundsätzliche Frage. Wenn Sie beispielsweise einem jungen Menschen die Bedeutung oder die Rolle des Parlaments im politischen System Österreichs erklären müssten: Was würden Sie ihm sagen?
Jürgen Weiss: Ja, dass es außerordentlich wichtig ist, dass wichtige Fragen nicht von einem allein oder auch nicht von vier oder fünf Leuten entschieden werden, sondern dass man möglichst viele Leute fragt, das ist bei uns, in einem Staat dieser Größe, auch gar nicht anders möglich als durch gewählte Abgeordnete. Die Instrumente der Volksabstimmung sind auch in der Schweiz ja nicht alltäglich, da wird ja auch ein Parlament in der Regel tätig und nicht das Volk selber. Also, da ist es einfach ein Signal dafür, denen da oben sagen zu können: ihr seid da nicht allein, die ihr entscheiden könnt, sondern wir möchten unsere Dinge auch einbringen und mitreden können und letztlich dann auch "ja" sagen können. Und umso mehr Leute sich dafür interessieren, umso größer ist auch die Chance, dass die Interessen des einzelnen einfließen. Wenn die Bevölkerung sich nicht darum kümmert, was der einzelne Abgeordnete tut, hat sie natürlich auch keinen Einfluss darauf, was er mit ihrem Vertrauen oder dem seiner Wähler macht. Also insofern ist es schon wichtig, das genau zu beobachten, weil es letztlich ja keine andere Möglichkeit gibt, Einfluss zu nehmen.
Nun mag es schon Leute geben, denen ist das nicht wichtig, von Marie Ebner-Eschenbach stammt die bitterböse Erkenntnis, dass die größten Feinde der Freiheit glückliche Sklaven seien. Das hat schon etwas für sich, und die Leute aufzuwecken, das ist schon eine wichtige Nebenfunktion der parlamentarischen Abgeordneten.
Interviewer: Sie haben 30 Jahre in politischen Spitzenfunktionen verbracht, waren vorher schon in der Politik tätig, gibt es da irgendeine Erkenntnis, Schlussfolgerung, Summe, die Sie ziehen wollen über Ihre politischen Erfahrungen?
Jürgen Weiss: Ja, es gibt so ein Vorarlberger Lebensmotto, das heißt – nicht das mit dem "Schaffa, spära, husa, Katz verkofa, selber muusa" –, sondern das heißt: "Net lugg lo!" – das heißt: nicht nachlassen im Bemühen! Und das ist schon etwas, was mir wichtig ist, dass man nicht einfach beim leisesten Gegenwind kehrt macht, sondern sich schon den Herausforderungen stellt, natürlich auch weiß, wofür man steht und wohin man will. Das halte ich schon für wichtig, und das wäre bei manchen gut aufgehoben, wenn sie es beherzigen würden.
Interviewer: Herr Präsident, ich danke für dieses konzise und erkenntnisreiche Gespräch.
Jürgen Weiss: Ich danke Ihnen!