"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.” So lautet der erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie wurde vor 75 Jahren von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verabschiedet. Nach den Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg wurden insgesamt 30 Artikel definiert, die für alle Menschen gelten – unabhängig von Hautfarbe, Glaubenszugehörigkeit oder Geschlecht.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist rechtlich nicht bindend. Dennoch gilt sie als Meilenstein in der internationalen Menschenrechtsentwicklung und war Vorbild für 70 Menschrechtsabkommen weltweit. Etwa die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Österreich Teil der Verfassung ist.