Im Budgetkapitel Arbeit, das vorwiegend die Mittel für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie für aktive Arbeitsmarktpolitik enthält, sind für das Jahr 2024 Auszahlungen in der Höhe von rund 9,47 Mrd. € veranschlagt. Dem stehen Einzahlungen von rund 9,35 Mrd. € gegenüber, die überwiegend aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen kommen. Sowohl die Auszahlungen als auch die Einzahlungen sollen damit im Vergleich zum Jahr 2023 ansteigen. Bei den Auszahlungen (2023: 9,27 Mrd. €) wird ein Plus von 199 Mio. € bzw. 2,1 %, bei den Einzahlungen (2023: 8,59 Mrd. €) von 764,4 Mio. € bzw. 8,9 % erwartet, was vor allem auf die gestiegenen Löhne zurückzuführen ist.
Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten sowie von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, wie Arbeitsminister Martin Kocher im Ausschuss erläuterte. Für ein Intensivprogramm zur Eingliederung von Asylberechtigten sind 75 Mio. € vorgesehen. Für die Integration von Menschen mit Behinderungen sind 50 Mio. € an zusätzlichen Mitteln geplant.
Zusätzlich zu den neuen Schwerpunkten wird es unverändert 270 Mio. € gemäß Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geben, um Menschen über 50 Jahren (165 Mio. €) und Langzeitarbeitslose (105 Mio. €) wieder in Beschäftigung zu bringen. Deutlich weniger Mittel sind nach Ende der Corona-Pandemie für Kurzarbeit vorgesehen. Für das kommende Jahr sind 20 Mio. € budgetiert, 2023 waren es noch 220 Mio. €.