News 22.01.2024, 21:37

Aus für Amtsgeheimnis steht vor der Tür

Das von der Regierung vorgelegte Informationsfreiheitsgesetz samt begleitender Verfassungsänderungen hat eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Im Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte neben den Koalitionsparteien auch die SPÖ für das lange verhandelte Gesetzespaket. Damit sollte die im Plenum nötige Zweidrittelmehrheit sichergestellt sein. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen am 1. September 2025.

Vor dem Beschluss waren noch einige Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen worden. So konnte die SPÖ etwa eine Erweiterung des parlamentarischen Interpellationsrechts sowie Verbesserungen für Medien und andere "public watchdogs" erwirken. Zudem haben die Abgeordneten in Reaktion auf ein Expertenhearing im Ausschuss einzelne Bestimmungen nachgeschärft und die Erläuterungen in mehreren Bereichen präzisiert.

Informationsrecht statt Amtsverschwiegenheit

Mit dem Gesetzespaket wird die Amtsverschwiegenheit endgültig aus der Verfassung gestrichen und Bürger:innen ein Informationsrecht gegenüber dem Staat eingeräumt. Außerdem müssen öffentliche Stellen künftig Informationen von allgemeinem Interesse wie in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Verträge von sich aus veröffentlichen. Ausgenommen von dieser proaktiven Informationspflicht sind nur Gemeinden unter 5.000 Einwohner:innen. Auch staatsnahe Unternehmen, Stiftungen und Fonds sowie gesetzliche Interessenvertretungen werden zu mehr Transparenz verpflichtet. Allerdings wird es weiterhin Ausnahmen von der Informationspflicht geben.

FPÖ und NEOS begründeten ihre Ablehnung des Gesetzespakets unter anderem mit der Ausnahmeregelung für kleine Gemeinden. Zudem orten die NEOS weitere "Fallstricke" im Gesetz. Erfreut über den Beschluss zeigten sich hingegen ÖVP, SPÖ und Grüne: Sie sprachen unter anderem von einem Paradigmenwechsel und einer "Jahrhundertgesetzgebung".

Neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz

Grünes Licht hat der Ausschuss außerdem für die Einrichtung einer Servicestelle und eines Beirats für Künstliche Intelligenz (KI) bei der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR gegeben. Die Servicestelle soll einschlägige Kompetenz aufbauen und ein vielfältiges Informations- und Beratungsangebot für KI-Projekte und KI-Anwendungen in den Bereichen Medien und Telekommunikation bereitstellen. Zudem soll der Beirat in die Erarbeitung der Regierungsstrategie für künstliche Intelligenz eingebunden werden.

Keine Mehrheit erhielt ein Neuwahlantrag der FPÖ: Nur die Opposition stimmte für eine Auflösung des Nationalrats, um den Weg für vorzeitige Neuwahlen frei zu machen.