Lange wurde über das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz verhandelt, bevor der Nationalrat letzte Woche doch noch grünes Licht gegeben hat: Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen wurden sowohl der neue Rechtsrahmen für den Strommarkt als auch begleitende Gesetzesänderungen verabschiedet. Nun hat das sogenannte "Günstiger-Strom-Gesetz" auch im Bundesrat die nötige Zweidrittelmehrheit erhalten. Damit können die neuen gesetzlichen Bestimmungen noch heuer kundgemacht werden.
Mit dem Gesetzespaket werden Stromproduzenten unter anderem dazu verpflichtet, einen Beitrag zum Ausbau des Stromnetzes zu leisten, wobei kleine Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis 20 kW von den vorgesehenen Netzgebühren befreit sind. Zudem wird es Betreibern kleiner Photovoltaik-Anlagen erleichtert, selbst produzierten Strom mit der Nachbarschaft zu teilen. Zur Entlastung des Stromnetzes werden im Bedarfsfall Spitzenkappungen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen ermöglicht. Die Rechte von Stromkundinnen und -kunden werden gestärkt, für einkommensschwache Haushalte wird es einen Sozialtarif geben. Es handle sich um die größte Strommarktreform der letzten zwei Jahrzehnte, hielt Staatssekretärin Elisabeth Zehetner im Bundesrat fest.
Für Staatssekretärin Elisabeth Zehetner handelt es sich um die größte Strommarktreform der letzten zwei Jahrzehnte.