News 19.03.2026, 15:46

E-Mopeds sollen runter von Fahrradwegen

Mit breiter Mehrheit haben sich die Abgeordneten des Verkehrsausschusses für die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgesprochen. Sie soll mehr Verkehrssicherheit bringen. Die Novelle regelt zwei Bereiche. So wird es neue Bestimmungen für das Lenken von E-Bikes, E-Scootern und E-Mopeds geben. Weiters ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für automationsgestützte Zufahrtskontrollen vorgesehen. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne sehen in der Novelle wesentliche Beiträge zur Verkehrssicherheit. Nicht zustimmen wollten die Freiheitlichen. Sie fürchten, dass die Zufahrtskontrollen die Voraussetzungen für eine Überwachung des öffentlichen Raums schaffen.

E-Mopeds werden als Kraftfahrzeuge eingestuft

Mit der Neukategorisierung von E-Scootern und E-Mopeds soll auf die zunehmende Zahl von schweren Verkehrsunfällen mit diesen neuen Fortbewegungsmitteln reagiert werden. E-Mopeds werden daher künftig unter die Kategorie der Kraftfahrzeuge eingereiht und dürfen keine Fahrradwege mehr benützen. Damit Liefer- und Zustelldienste sich an die neuen Bestimmungen anpassen können, soll dieser Teil der Novelle erst mit 1. Oktober in Kraft treten. Auch werden E-Scooter nun klar als Fahrzeuge definiert. Damit gelten unter anderem klare Helmtragepflichten für Kinder.

E-Mopeds werden besonders gerne von Essenszustelldiensten verwendet

Bessere Zufahrtskontrollen für verkehrsberuhigte Zonen

Mit automationsgestützten Zufahrtskontrollen soll es möglich werden, Fahrzeuge ausfindig zu machen, die unerlaubterweise in verkehrsberuhigte Zonen einfahren. Genaue Datenschutzbestimmungen sollen sicherstellen, dass nur die unbedingt notwendigen Fahrzeugdaten, aber keine personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Mit Kameras erfasst werden sollen daher nur die Nummerntafeln. Wenn kein Verstoß vorliegt, müssen die Daten umgehend gelöscht werden.

Eine Novellierung der gesetzlichen Grundlagen für intelligente Verkehrssysteme soll sicherstellen, dass die Daten für Verkehrsdienste einem einheitlichen EU-Niveau entsprechen. Weiters soll der Verkehrsminister mit dem Bundesstraßennotfallgesetz in bestimmten Krisenfällen die Offenhaltung von Straßentunnel verordnen können.