Parlamentskorrespondenz Nr. 223 vom 19.03.2026

Verkehrsausschuss: Grünes Licht für Anpassungen zu intelligenten Verkehrssystemen und Notfallbetrieb von Straßentunneln

Wien (PK) – In einem weiteren Teil des heutigen Verkehrsausschusses beschäftigten sich die Abgeordneten mit zwei Regierungsvorlagen. So wurde die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen einstimmig angenommen. Ebenso befürworteten die Mandatarinnen und Mandatare einstimmig Vorsorgeregelungen für einen Betrieb von Straßentunneln bei Notfällen wie Blackouts.

Zudem standen mehrere Initiativen der FPÖ und der Grünen auf der Tagesordnung, die aber vertagt wurden. So forderten die Freiheitlichen Maßnahmen für mehr Sicherheit an Bahnhöfen sowie die Abschaffung der Flugabgabe. Die Grünen wiederum traten für eine Beibehaltung von Nachtfahrbeschränkungen für LKW sowie das Einziehen von Wunschkennzeichen mit anstößigen Inhalten ein. Ebenso erneuerten sie ihre Forderung, den S 1-Ausbau und den Lobautunnel aus dem Bundesstraßengesetz zu streichen.

Novelle bringt Anpassungen an EU-Vorgaben zu intelligenten Verkehrssystemen

Die EU-Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen (IVS) regelt die Bereitstellung von Daten für Verkehrsinformationssysteme. Zur nationalen Umsetzung von deren Überarbeitung hat der Verkehrsminister nun eine Novelle des IVS-Gesetzes vorgelegt (410 d.B.). Wesentliche Neuerungen sind die explizite Benennung eines Nationalen Zugangspunkts für Mobilitätsdaten (NAP). Dazu soll die digitale Schnittstelle www.mobilitaetsdaten.gv.at eingerichtet werden. Weiters müssen nationale Stellen benannt werden, die für die entsprechende Datenqualität sorgen. Die EU-Richtlinie macht auch Vorgaben für die Datenverfügbarkeit. Im Gesetz soll dazu auf die bereits bestehenden IVS-Anwendungen verwiesen werden, die von der öffentlichen Hand bereitgestellt werden. Die Regierungsvorlage wurde einstimmig angenommen.

Die Regelung stelle sicher, dass Daten zum Vorteil der Menschen genützt werden können, erklärte Verkehrsminister Peter Hanke in der Ausschussdebatte. Zudem würde diese sowohl eine moderne und intelligente Verkehrssteuerung, als auch das Transitmanagement unterstützen. Ebenso gebe es Vorteile im Bereich des öffentlichen Verkehrs wie für die geplante Echtzeitinformation über die Auslastung von Zügen. Gegenüber Andreas Haitzer (SPÖ) erläuterte Hanke die vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten für Anbieter von Navigationssystemen.

Margreth Falkner (ÖVP) hob die Bedeutung der Regelung für die vom Transitverkehr belasteten Regionen im Sinne der Lebensqualität hervor.

Auch Elisabeth Götze (Grüne) befürwortete diese Nutzung von Daten. Auf eine Frage der Abgeordneten zu einer nationalen Buchungsplattform für den öffentlichen Verkehr betonte ein Experte des Ressorts, dass das IVS-Gesetz dafür gute Grundlagen schaffe. Insgesamt gelte es aber die Diskussion auf europäischer Ebene abzuwarten, da eine österreichische "Insellösung" nicht das Ziel sein könne.

Vorsorge für einen Notfallbetrieb von Straßentunneln

Mit der Vorlage des Bundesstraßennotfallgesetzes (BStNG) soll aktuellen globalen Entwicklungen im Bereich der Energieversorgung Rechnung getragen werden (396 d.B.). Damit soll die Sicherung eines Notfallmanagements für den Betrieb der Bundesstraßen bei einer Energiemangellage bis hin zum Blackout oder im Falle eines anderen Großschadensereignisses gewährleistet werden. Das Gesetz geht davon aus, dass im Falle eines Blackouts nur das Bundesstraßennetz als einzige bundesweite Verkehrsinfrastruktur für die Versorgung und den Transport zur Verfügung stehen würde. Nach derzeitiger Rechtslage könnte die Bundesstraßenverwaltung die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen für den Betrieb eines Tunnels im Sinne des Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes (STSG) aber in einer solchen Situation nicht gewährleisten, ist den Erläuterungen zum Gesetz zu entnehmen. Das BStNG solle daher die rechtlichen Grundlagen schaffen, dass bei einem Blackout oder einem großen Schadensereignis der Verkehrsminister bzw. die Verkehrsministerin eine Verordnung erlassen kann, die eine rechtskonforme Nutzung der Tunnel im Sinne des STSG ermöglicht. Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der das Inkrafttreten mit 1. Juni 2026 verankert, einstimmig angenommen.

Verkehrsminister Peter Hanke hob die Bedeutung der Regelung für Notfalllagen hervor. Das Funktionieren des Bundesstraßennetzes sei in solchen Situationen entscheidend.

Gegenüber Gerhard Deimek (FPÖ) erläuterte ein Experte des Ressorts, dass eine Verordnungsermächtigung vorgesehen wurde, um den entsprechenden Handlungsspielraum in der konkreten Situation zu ermöglichen. Ebenso erklärte der Experte gegenüber Elisabeth Götze (Grüne) die vorgesehenen Regelungen zur Schneeräumung in solchen Ernstfällen.

FPÖ fordert mehr Sicherheit für Bahnhöfe

Einen besorgniserregenden Anstieg der Bedrohung für Fahrgäste durch kriminelle Übergriffe im Bahnverkehr sieht FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker. Er fordert daher eine Sicherheitsoffensive für Bahnhöfe und den öffentlichen Verkehr (421/A(E)). Zu den Maßnahmen, die Hafenecker im Rahmen dieser Sicherheitsoffensive fordert, gehört insbesondere die Erhöhung der Polizeipräsenz an Bahnhöfen und in Zügen, inklusive einer engmaschigen und abgestimmten Streifentätigkeit von Polizei und Sicherheitsdiensten der Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel. Weiters sieht der Abgeordnete die Notwendigkeit für eine verstärkte Videoüberwachung an besonders gefährlichen Kriminalitäts-Hotspots. Bahnhöfe müssen auch deswegen ein "safe space" sein, damit die Fahrgäste nicht wieder auf den Individualverkehr umsteigen, betonte Arnold Schiefer (FPÖ). Zudem plädierte der Abgeordnete dafür, die Beleuchtung der Bahnhöfe – wie mit beruhigendem blauen Licht – zu evaluieren. Elisabeth Heiß (FPÖ) hob ebenfalls die Bedeutung der Überwachung der Bahnhöfe hervor.

Berichte über Übergriffe gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Verkehr seien "zutiefst" besorgniserregend, betonte Verkehrsminister Peter Hanke. Es müsste jedenfalls das Recht auf Arbeit in einem sicheren Umfeld gewährleistet werden. Aus diesem Grund habe das Ressort einen runden Tisch mit allen relevanten Akteuren organisiert. Als Ergebnis wurde ein Zehnpunkteplan verabschiedet, der unter anderem eine verbesserte Zusammenarbeit mit der Polizei, mehr Deeskalationstrainings, den Ausbau von Videotechnologien sowie insgesamt eine Nulltoleranz-Politik beinhaltet. An Elisabeth Götze (Grüne) berichtete der Minister, dass die Kosten für die Maßnahmen noch erhoben würden, diese aber "unbedingt notwendig" seien.

Alois Schroll (SPÖ) begründete seinen Antrag auf Vertagung, der mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen wurde, mit der Umsetzung der geforderten Maßnahmen in Form des verabschiedeten Zehnpunkteplans.

FPÖ fordert Abschaffung der Flugabgabe

Die FPÖ-Abgeordneten Gerhard Deimek und Christian Hafenecker fordern eine Änderung des Flugabgabegesetzes (Flugpassagier-Entlastungsgesetz) (501/A). Konkret argumentieren sie für eine ersatzlose Abschaffung der Flugabgabe. Diese sei de facto eine Urlaubssteuer, führe zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil und mindere die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich, stellen sie fest. Die Abschaffung der Abgabe reduziere hingegen die Kostenbelastung der Passagiere, entlaste Regionalflughäfen, sichere die internationale Anbindung Österreichs und stärke den Wirtschafts- und Tourismusstandort.

Es sei wichtig, marktkonform zu agieren und den Markt zu beobachten, eine volle Abschaffung könne er sich aber nicht vorstellen, betonte Verkehrsminister Peter Hanke mit Verweis auf die budgetäre Lage und den laufenden Budgetprozess. Es sei wichtig, auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität der Flughäfen zu achten, meinte auch Joachim Schnabel (ÖVP).

Man werde sich nicht von einem Geschäftsführer einer Fluglinie etwas medial ausrichten lassen, sondern die weitere Vorgehensweise selbst entscheiden, erklärte Roland Baumann (SPÖ).

Elisabeth Götze (Grüne) forderte eine Weiterentwicklung der Flugabgabe. Im internationalen Vergleich sei diese im unteren Bereich. Auf die Kritik von Götze an der Förderung des Landes Oberösterreich für die direkte Flugverbindung von Linz nach Frankfurt, hob Gerhard Deimek (FPÖ) deren Bedeutung für den Standort hervor.

Dominik Oberhofer (NEOS) begründete seinen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen wurde, mit den laufenden Budgetverhandlungen.

Grüne: Nachtfahrbeschränkungen für LKW beibehalten und durchsetzen

Elisabeth Götze (Grüne) fordert, den Lärmschutz-Nacht-60er für LKW über 7,5 Tonnen auf Autobahnen und Schnellstraßen beizubehalten und die Durchsetzung der Maßnahme zu verbessern (596/A(E)). Der Verkehrsminister solle sich klar und eindeutig zur Beibehaltung der derzeit geltenden Nacht-Tempolimits für LKW über 7,5 Tonnen bekennen. Die Maßnahme sei für die lärmgeplagte Bevölkerung unverzichtbar, betonte Götze. Auch solle Bundesminister Hanke allen Vorstößen, diese Nacht-Tempolimits und insbesondere den Nacht-60er für LKW auf Autobahnen und Schnellstraßen abzuschaffen oder aufzuweichen, eine klare Absage erteilen. Vielmehr solle der Verkehrsminister sich für eine deutlich verbesserte Kontrolle zur Einhaltung dieser Tempolimits einsetzen, wobei der Fokus auf Autobahnen und Schnellstraßen liegen müsse.

Irene Eisenhut (FPÖ) sah ein Sicherheitsrisiko angesichts des hohen Geschwindigkeitsunterschieds der LKW zum nachkommenden Verkehr. Ebenso sei der Lärmunterschied zu schnellerem Fahren nur schwer zu erkennen, sagte die Abgeordnete.

Joachim Schnabel (ÖVP) plädierte dafür, sich den Status-Quo anzuschauen, sowohl die LKW als auch der Lärmschutz hätten sich weiter entwickelt. Es gebe wenig Interesse seitens der Bundesregierung, die Vorgehensweise grundsätzlich zu ändern, es werde aber eine Evaluierung stattfinden, erklärte Dominik Oberhofer (NEOS). Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.

Grüne: "Anstößige" Wunschkennzeichen rasch einziehen

Die Abgeordnete der Grünen Elisabeth Götze kritisiert, dass "anstößige" Wunschkennzeichen älteren Datums, die rechtsradikale Inhalte enthalten oder den Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllen, noch immer in Umlauf sein. Sie fordert eine Ergänzung des Kraftfahrgesetzes, um das Einziehen von Wunschkennzeichen noch vor Ablauf der 15-Jahres-Frist zu ermöglichen, wenn es sich um Kennzeichen mit anstößigen Zeichenkombinationen handelt, insbesondere von rechtsextremen oder wiederbetätigenden Inhalten, deren Zuweisung nach der geltenden Rechtslage nicht mehr zulässig wäre (752/A(E)). Im Ausschuss mahnte die Abgeordnete dieses "wichtige" Signal ein und kritisierte, dass solche Kennzeichen unbehelligt "durch das Land fahren" könnten und es keine Handhabe dagegen gebe.

Man wolle keine "Blödheiten" auf Wunschkennzeichen, stimmte Arnold Schiefer (FPÖ) zu, betonte aber auch die geltenden strengen Regelungen. Derartige Inhalte hätten nichts auf Kennzeichen verloren, die Umsetzung würde aber für die wenigen verbleibenden Jahre der geltenden Regelung einen großen Verwaltungsaufwand bedeuten, waren sich Andreas Haitzer (SPÖ) und Christoph Stark (ÖVP) einig.

Erneut zur Diskussion stellten die Grünen außerdem ihre Forderung, den S 1-Ausbau und den Lobautunnel aus dem Bundesstraßengesetz zu streichen (93/A(E)). Beide Anträge wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) pst