News 06.06.2023, 18:10

Einkommensschwache Haushalte erhalten monatlichen Kinderzuschuss von 60 €

Der Familienausschuss hat den zweiten Teil des Pakets gegen Kinderarmut auf den Weg gebracht. Die Leistung soll zwischen Juli 2023 und Ende 2024 ausgezahlt werden.

Der Familienausschuss des Nationalrats hat grünes Licht für den zweiten Teil des von den Regierungsparteien geschnürten Pakets gegen Kinderarmut gegeben. Nicht nur Sozialhilfe-Haushalte – wie bereits letzte Woche beschlossen –, sondern auch andere armutsgefährdete Haushalte werden demnach vorübergehend einen monatlichen Sonderzuschuss von 60 € pro Kind bekommen. Konkret betrifft das Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Mindestpensionist:innen sowie Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit einem monatlichen Einkommen unter 2.000 € brutto. Gewährt wird die Sonderzahlung zwischen Juli 2023 und Dezember 2024, und zwar jeweils für Kinder unter 18 Jahren. 

Damit werde gezielt und treffsicher Haushalten geholfen, die unter der hohen Inflation besonders leiden, betonten Grünen-Sozialsprecher Markus Koza und Familienministerin Susanne Raab im Ausschuss. Die Opposition sieht das Paket zum Teil aber kritisch. Mitunterstützt wurde es vorerst nur von der FPÖ, im Plenum könnten aber auch die NEOS zustimmen. Die SPÖ wandte sich hingegen generell gegen erneute Einmalzahlungen und drängte auf nachhaltige Maßnahmen.

Im Ausschuss zur Diskussion standen darüber hinaus zahlreiche Oppositionsanträge. So fordern SPÖ, FPÖ und NEOS Reformen beim Kinderbetreuungsgeld, konnten sich aber nur mit einem Entschließungsantrag betreffend die Einführung einer Härtefallregelung für Bezieher:innen von einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld durchsetzen. Themen einer Aktuellen Aussprache mit Familienministerin Susanne Raab waren unter anderem die geplante Kindschaftsrechts-Reform, der neue Eltern-Kind-Pass und Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes. 

Hearing zum Kinderrechte-Volksbegehren

Insgesamt 172.015 Personen haben das "Kinderrechte-Volksbegehren" unterschrieben, das in fünf Punkten auf die Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen drängt. Der Familienausschuss behandelte im Rahmen eines Hearings die Forderungen. Laut dem Volksbegehren sollte die vollständige UN-Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang gehoben, eine staatliche Unterhaltsgarantie eingeführt und das Kinderbetreuungsgeld signifikant erhöht werden. Ebenfalls im Forderungskatalog enthalten sind die Umsetzung einer täglichen Turnstunde an Schulen und ein Importverbot für Produkte, die mit Kinderarbeit in Zusammenhang stehen. Die Abgeordneten aller Fraktionen brachten in der Diskussion mit den eingeladenen Expert:innen ihre Unterstützung für die Rechte von Kindern und Jugendlichen zum Ausdruck.