Parlamentskorrespondenz Nr. 633 vom 06.06.2023

Kindschaftsrechts-Reform: Entwurf liegt laut Raab derzeit zur fachlichen Prüfung im Familienministerium

Opposition fordert im Familienausschuss Reformen beim Kinderbetreuungsgeld

Wien (PK) – Die geplante Reform des Kindschaftsrechts wird wohl noch einige Zeit auf sich warten lassen. Wie Familienministerin Susanne Raab heute bei einer Aktuellen Aussprache im Familienausschuss des Nationalrats mitteilte, wird der unter Federführung des Justizministeriums erarbeitete Entwurf gerade von Expert:innen ihres Ressorts einer fachlichen Prüfung unterzogen. Diese sei noch nicht abgeschlossen, sagte sie. Weiter ist man ihr zufolge hingegen beim Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie, dieser sei in der finalen Abstimmungsphase. Bei der vorgesehenen Familienberatung im Zuge der Erweiterung des Mutter-Kind-Passes ist der Familienministerin ein frauenstärkender Beratungsfokus wichtig.

Der Opposition sind unter anderem Reformen beim Kinderbetreuungsgeld, etwa zur Vermeidung von Härtefällen und zur Beschleunigung von Verfahren, ein Anliegen. Diesbezüglich wurde vom Familienausschuss auch ein Entschließungsantrag der FPÖ angenommen. Konkret geht es den Abgeordneten dabei um eine Härtefall-Regelung beim einkommensabgängigen Kinderbetreuungsgeld für den Fall, dass, anders als ursprünglich geplant, eine Aufteilung der Betreuung des Kindes zwischen den beiden Elternteilen doch nicht möglich ist.

Darüber hinaus machte sich die SPÖ erneut für einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr des Kindes und ein kostenfreies, qualitativ hochwertiges Mittagesmenü in Schulen und in elementarpädagogischen Einrichtungen wie Kindergärten stark. FPÖ und NEOS plädieren dafür, Doppelresidenzen von Kindern bei getrennt lebenden Eltern zu ermöglichen. Mit Ausnahme des erwähnten FPÖ-Antrags wurden alle Oppositionsinitiativen vertagt bzw. abgelehnt.

Raab kündigt Kinderschutzkampagne an

In der Aktuellen Aussprache kamen neben der geplanten Reform des Kindschaftsrechts und dem neuen Eltern-Kind-Pass unter anderem auch das Thema Kinderschutz, die Arbeit der Bundesstelle für Sektenfragen und Probleme rund um den Bezug von Kinderbetreuungsgeld zur Sprache. So informierte Familienministerin Raab Grün-Abgeordnete Barbara Neßler etwa darüber, dass das Budget der Sektenstelle zuletzt aufgestockt wurde. Zudem seien Sondermittel für Extremismus-Prävention – etwa in Zusammenhang mit Verschwörungstheorien – zur Verfügung gestellt worden.

Beim Eltern-Kind-Pass sei es ihr wichtig, dass keine sensiblen Gesundheitsdaten bei den Familienberatungsstellen landen, betonte Raab. Diese würden zwar einen Zugang zum elektronischen Pass erhalten, um stattgefundene Beratungen eintragen zu können, könnten aber keine Daten von Kindern und Müttern "herausziehen". Am konkreten Beratungskonzept wird ihr zufolge von den Stellen selbst noch gearbeitet. Sie wünsche sich jedenfalls einen frauenstärkenden Fokus: Etwa Beratungen, wie man die Väterbeteiligung an der Kindererziehung stärken könne, und Informationen darüber, welche Konsequenzen für Frauen eine längere Absenz vom Arbeitsmarkt habe.

Zu von SPÖ-Abgeordneter Petra Wimmer angesprochenen Problemen beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld merkte Raab an, jene Einzelfälle, die an das Ministerium herangetragen werden, hätten stets einen Auslandsbezug. Hier sei man aber an das europäische Regelungsregime gebunden: Man könne europäisches Recht nicht durch österreichisches derogieren.

Grundsätzlich gebe es jedoch eine hohe Zufriedenheit mit den unterschiedlichen Kinderbetreuungsgeld-Varianten, bekräftigte die Ministerin. Die maßgeschneiderten Lösungen würden geschätzt. Zwar gehe damit auch eine gewisse Komplexität einher, räumte sie ein, es würden aber immer wieder bürokratische Vereinfachungen vorgenommen. So entfalle mittlerweile die Anrechnung des Familienzeitbonus auf einen späteren Bezug von Kindergeld.

Was den Schutz von Kindern betrifft, wiesen sowohl Raab als auch Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm auf einen aktuellen Förderaufruf im Bereich Gewaltprävention und Kinderschutz hin. Dieser betreffe etwa die Neuaufstellung von Kinderschutzkonzepten oder Maßnahmen zur Opferhilfe, berichtete Raab auf eine entsprechende Frage von ÖVP-Abgeordneter Carina Reiter. Auch werde gemeinsam mit dem Justiz- und dem Sozialministerium an einer Kinderschutzkampagne gearbeitet. Was die geplante Verschärfung des Strafrechts in Zusammenhang mit der Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet betrifft, gebe es eine gute Zusammenarbeit mit Justizministerin Alma Zadić.

Von NEOS-Abgeordnetem Michael Bernhard auf das Salzburger Koalitionsabkommen angesprochen, und in Replik auf weitere Wortmeldungen hielt Raab fest, der Staat solle Familien nicht aufoktroyieren, wie sie leben sollen. Wenn Eltern sich dafür entscheiden, länger beim Kind zu Hause zu bleiben, müsse man das genauso wertschätzen, wie wenn Frauen nach der Geburt so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zurückkehren wollten. Um die Wahlfreiheit zu forcieren, investiere die aktuelle Regierung "so viel wie noch nie" in den Ausbau der Kinderbetreuung. Auch setze man Maßnahmen, um die Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu erhöhen. Abseits der angesprochenen Familienberatung im Zuge des Eltern-Kind-Passes kündigte Raab auch eine neue Kampagne zur Stärkung der Väterbeteiligung an.

Michael Bernhard hatte zuvor den "Rückschritt im Familienbild" in manchen Bundesländern kritisiert. Er befürchtet in diesem Zusammenhang negative Auswirkungen auf die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen. FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger rief die Familienministerin dazu auf, Maßnahmen zu setzen, damit der Anteil "eigener" österreichischer Kinder wieder steige. Auch zur Zahl der Abtreibungen – laut Zanger zwischen 30.000 und 60.000 pro Jahr – äußerte er sich kritisch.

Pflegeausbildung für Zivildiener

Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm wies unter anderem auf Förderungen des Bundeskanzleramts für Beratungsstellen gegen Hass im Netz und für diesbezügliche Schulungsprogramme hin. In Antwort auf eine Frage von SPÖ-Abgeordneter Eva Maria Holzleitner hob sie zudem hervor, dass sie mit jugendlichen Klimaschützer:innen im Austausch stehe. Mit der "Letzten Generation" habe es bislang aber keinen Termin gegeben, da sie deren Form des Protests ablehne.

Eine Herausforderung sieht Plakolm darin, angesichts der geburtenschwachen Jahrgänge den Bedarf an Zivildienern zu decken. Hier sei die Erhöhung der Grundvergütung ein wichtiger Schritt gewesen, stimmte sie mit ÖVP-Abgeordnetem Lukas Brandweiner überein. Künftig soll es ihr zufolge außerdem möglich sein, im Zuge des Zivildienstes ein Pflegemodul zu absolvieren, das auf weiterführende Ausbildungen anrechenbar sein wird.

Kinderbetreuungsgeld: Opposition ortet bürokratische Hürden

Zum Thema Kinderbetreuungsgeld lagen dem Ausschuss gleich acht Anträge vor. So fordert die Opposition in einer gemeinsamen Initiative (3422/A(E)) die Beseitigung "bürokratischer Hürden und Schikanen" und verweist in diesem Zusammenhang auf von der Volksanwaltschaft und der Arbeiterkammer aufgezeigte Probleme. Die Mängel betreffen nach Meinung von SPÖ, FPÖ und NEOS sowohl die aktuelle Gesetzeslage als auch den Vollzug, wobei sie in eigenen Anträgen (3375/A(E), 1818/A(E), 1481/A(E)) konkrete Problemfelder aufzeigen. Angeführt werden etwa die Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld bei fehlenden Eintragungen von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, nicht vorhandene Härtefallregelungen im Fall von Todesfällen und monatelange, zum Teil sogar jahrelange, Verfahren. Vor allem bei grenzüberschreitenden Fällen – etwa wenn ein Elternteil in einem anderen EU-Land lebt – warten Familien oft extrem lange auf die Zuerkennung. Diese Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Keine Mehrheit fanden ein Antrag der SPÖ, der auf eine Erweiterung des Beobachtungszeitraums beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld abzielt (772/A(E)) und zwei Anträge der NEOS. In diesen geht es unter anderem um mehr Flexibilität und eine Erhöhung der Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung (1131/A(E), 2748/A(E)). Demnach soll etwa jeder Elternteil individuell entscheiden können, ob er pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nimmt. Auch die gleichzeitige Nutzung von Karenzzeiten soll möglich sein.

Einhellige Zustimmung erzielte ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen, in dem entsprechend der Härtefall-Regelung beim pauschalierten Kinderbetreuungsgeld auch eine Härtefall-Regelung bei seiner einkommensabhängigen Form gefordert wird (3156/A(E)). Konkret geht es um Verlängerungsmöglichkeiten in Ausnahmefällen.

Im Ausschuss fasste Petra Wimmer (SPÖ) die Intention der acht Anträge zusammen: Es brauche eine Reform der Regelungen beim Kinderbetreuungsgeld, um mitunter "existenzgefährdende" Problemlagen insbesondere bei Härtefällen zu vermeiden. Rosa Ecker (FPÖ) bemängelte die Komplexität der Verfahren und die aus ihrer Sicht lange Dauer der Wartefristen. Sie verwies auf die Volksanwaltschaft, die einen ähnlichen Befund ausstelle. Auch NEOS-Mandatar Michael Bernhard mahnte unbürokratische Lösungen ein, damit vor allem Jungfamilien nicht "im Regen stehen gelassen" werden. Bernhard regte die Möglichkeit an, dass sich die Bezugszeiten von beiden Elternteilen überschneiden, damit diese auch gemeinsame Zeit zuhause verbringen können. Dies würde den Staat nicht teurer kommen.

Die Regelungen seien vor allem aufgrund der flexiblen Wahlmöglichkeiten so komplex, entgegnete Carina Reiter (ÖVP) der Opposition. Dies bringe viele Vorteile aber auch Nachteile mit sich, an deren Behebung von Seiten der Bundesregierung laufend gearbeitet werde. Von über 100.000 Fällen pro Jahr würde die große Mehrheit problemlos abgewickelt werden, so Reiter.

SPÖ-Anträge zu Kinderbetreuung und Bekämpfung von Kinderarmut

Das Wohl und die Betreuung von Kindern stehen auch im Zentrum einer Reihe weiterer Anträge der SPÖ, die mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurden. So setzen sich die Sozialdemokrat:innen einmal mehr für einen rascheren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote ein (3319/A(E)). Die Bundesregierung solle im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen dafür sorgen, dass den unter der Inflation leidenden Gemeinden dafür genügend Mittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden.

Den im Ausschuss von Petra Wimmer (SPÖ) als "schleppend" vorangehend kritisierten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote bemängelte auch Sibylle Hamann von den Grünen. Sie wünsche sich ebenfalls einen Betreuungsplatz für jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr. Hamann verwies jedoch auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sowie den Personalmangel in diesem Bereich, der die Hauptproblematik darstelle. Eine Divergenz zwischen der SPÖ-Forderung und der Realität sah auch OVP-Abgeordneter Lukas Brandweiner. Wenn es möglich wäre, wäre auch die ÖVP für eine Umsetzung der Forderung.

Michael Bernhard (NEOS) sprach von einer "haarsträubenden Begründung" der Vertagung, die keine Rechtfertigung dafür darstelle, dass die Bundesregierung in den Finanzausgleichsverhandlungen nicht proaktiv vorgehe. Es gehe nur um die ausreichende Zurverfügungstellung der Mittel, kritisierte auch Christian Oxonitsch (SPÖ) die Vertagung. FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker sprach sich ebenfalls für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze aus, warnte jedoch gleichzeitig vor einem Erwartungsdruck, der dadurch Frauen gegenüber entstehen könnte, die ihre Kinder zuhause betreuen möchten.

Zudem legt die SPÖ ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut in Form eines 3-Schritte-Plans vor, der neben einer Kindergrundsicherung, einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz sowie ein gesundes, warmes Essen am Tag für jedes Kind vorsieht (3320/A(E)). In einem wiederaufgenommenen Entschließungsantrag appellieren die Sozialdemokrat:innen an die Familienministerin, sich dafür einzusetzen, dass alle Kinder an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen ein kostenfreies und qualitativ hochwertiges Mittagessen erhalten (2973/A(E)). Den jeweiligen Trägern der Bildungseinrichtungen müssten die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.

Eine "systematische Umgestaltung" der Unterstützungsleistungen durch die Kindergrundsicherung sah Eva Maria Holzleitner (SPÖ) als notwendig an, um Kinder nachhaltig aus der "Armutsfalle" zu heben. Vom einem gesunden, warmen Essen am Tag solle jedes Kind profitieren, auch um der Stigmatisierung durch Armut entgegenzuwirken.

Eine systematische Umgestaltung benötige eine politische Mehrheit und viel Zeit, wie Barbara Neßler (Grüne) unter Verweis auf ein ähnliches Vorhaben in Deutschland einwarf. Zudem seien in den letzten Monaten so viele Kinderbetreuungsplätze wie noch nie geschaffen worden, argumentierte Joachim Schnabel (ÖVP) die Vertagung. Der flächendeckende Ausbau werde auch weiter vorangetrieben. Für ein kostenfreies Mittagessen, aber gegen die Kindergrundsicherung äußerte sich Michael Bernhard (NEOS). Rosa Ecker (FPÖ) sprach sich gegen das kostenfreie Mittagessen für Kinder aus, da es die Gemeinden übermäßig belasten und manche Familien dazu veranlassen könnte, gar nicht mehr für ihre Kinder zu kochen.

Außerdem debattierte der Ausschuss abermals die sozialdemokratische Forderung nach der Präsentation des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der im Juni 2021 auf EU-Ebene beschlossenen Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder (3173/A(E)).

FPÖ und NEOS fordern erneut Doppelresidenzmodell

Immer mehr Eltern möchten nach einer Trennung gleichermaßen Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und sie im Alltag betreuen, zeigt FPÖ-Abgeordnete Edith Mühlberghuber in einem wiederaufgenommenen Entschließungsantrag auf(1081/A(E)). Um dafür auch eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, müsse das sogenannte Doppelresidenzmodell eingeführt werden, das in der Praxis ohnehin schon von vielen Paaren gelebt werde.

Die Einführung eines Doppelresidenzmodells für Kinder von nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern ist auch ein Anliegen der NEOS (560/A(E)). Dies würde es nämlich den Eltern ermöglichen, die Obsorge bzw. Betreuung ihrer Kinder flexibler und eigenständiger zu gestalten, argumentiert Antragsteller  Michael Bernhard (NEOS). Gleichzeitig würde das Modell, das auf freiwilliger Basis ermöglicht und nicht verpflichtend vorgeschrieben werden sollte, für mehr Rechtssicherheit in Fragen des Unterhalts sowie in Bezug auf sozial- und arbeitsrechtliche Ansprüche sorgen. Beide Anträge wurden von ÖVP und Grünen vertagt.

NEOS wollen "Social Egg Freezing" in Österreich erlauben

Die NEOS treten für eine Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes ein, die es Frauen erlaubt, Eizellen zum Zwecke einer späteren Befruchtung auch ohne medizinische Indikation auf eigene Kosten entnehmen und aufbewahren zu lassen (3280/A(E)). Dies wäre laut Antrag auch im ökonomischen Interesse des Staates, da die Frauen später nicht auf künstliche Befruchtung angewiesen wären.

Im Ausschuss bezeichnete es Michael Bernhard (NEOS) als "nicht akzeptable gesellschaftliche Situation", dass laut Langzeitstudien nur 5 % der Frauen angeben, keinen Kinderwunsch zu haben, aber dennoch 20 % dieser Frauen kinderlos bleiben würden. Eva Maria Holzleitner (SPÖ) unterstütze die Intention des Antrages als Schritt in Richtung Selbstbestimmung von Frauen. Es müsse jedoch ausgeschlossen werden, dass etwa Arbeitgeber:innen durch eine solche Möglichkeit Druck auf Frauen ausüben könnten, ihre Familienplanung zu verschieben. Auch Barbara Neßler (Grüne) und Nikolaus Prinz drückten ihre grundsätzliche Unterstützung für den Antrag aus. Laut Prinz sei dieses Thema jedoch im Gesundheits- bzw. im Justizausschuss zu behandeln.

Kritisch äußerte sich Rosa Ecker (FPÖ). Die "biologische Uhr" habe es schon immer gegeben und Kinder dürften nicht zu einem "Lifestyleprodukt" werden. Ecker plädierte dafür, die Ursachen für Kinderlosigkeit besser zu erforschen. (Schluss Familienausschuss) gs/wit