News 25.09.2025, 02:38

Fall Pilnacek: FPÖ nimmt zweiten Anlauf für Untersuchungsausschuss

Einen ersten Anlauf zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses hat es bereits im Frühjahr gegeben. Allerdings war vorgesehen gewesen, in diesem Untersuchungsausschuss auch den behördlichen Umgang mit Corona-Demonstrationen und "regierungs- und maßnahmenkritischen Bürgern" zu durchleuchten. Diesen Themenmix hat der Verfassungsgerichtshof als unzulässig gewertet. Nun will sich die FPÖ mit dem sogenannten "Pilnacek-Untersuchungsausschuss" auf den Fall Pilnacek konzentrieren.

Dieses Mal könnte es mit dem Untersuchungsausschuss zum Fall Pilnacek klappen.

Die FPÖ hegt den Verdacht, dass es bei den Ermittlungen rund um den Tod Pilnaceks zu unrechtmäßigen Handlungen gekommen ist. So ist im Verlangen etwa von einer unbefugten Entfernung und Zurückhaltung von Beweismitteln, einer Verfälschung von Ermittlungsergebnissen und einer gezielten strafrechtlichen Verfolgung von Journalisten, die an der Aufarbeitung der Vorgänge beteiligt waren, die Rede. Im Hintergrund könnten, so die Vermutung der Freiheitlichen, politische Akteure – etwa aus dem Innenministerium oder dem Bundeskanzleramt – Druck ausgeübt oder die Fäden gezogen haben. Untersucht werden soll der Zeitraum vom 19. Oktober 2023 (der Vortag des Todestags Pilnaceks) bis zum 4. September 2025: an diesem Tag wurde die Zuständigkeit für Ermittlungen im Todesfall Christian Pilnacek dem Verlangen zufolge von der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen.

Positive Signale der Koalitionsparteien

Am Zug ist nun der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats, dem das Verlangen nach einer ersten Debatte im Nationalrat zugewiesen wurde. Er muss nun binnen insgesamt acht Wochen die formale Korrektheit des Untersuchungsgegenstandes prüfen. Sollte es dabei zu Differenzen kommen, kann die FPÖ den Verfassungsgerichtshof anrufen. Die Koalitionsparteien haben aber bereits signalisiert, dass sie das Verlangen dieses Mal durchwinken könnten. Der Untersuchungsgegenstand sei klar abgegrenzt und es brauche im Fall Pilnacek Aufklärung, so der Tenor bei der Debatte.

Gibt der Geschäftsordnungsausschuss grünes Licht für die Initiative, hat er gleichzeitig auch die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses zu bestimmen, den grundsätzlichen Beweisbeschluss zu fassen sowie Verfahrensrichter:in und Verfahrensanwalt bzw. Verfahrensanwältin zu wählen.

Bisher hat es in der Zweiten Republik 29 U-Ausschüsse gegeben. Davon wurden acht nach der seit 2015 geltenden Verfahrensordnung und sieben auf Basis eines Minderheitenverlangens eingesetzt.