Das Volksbegehren "Für uneingeschränkte Bargeldzahlung" wurde von 530.938 Menschen unterschrieben. Die Forderungen wurden in einem öffentlichen Expert:innen-Hearing im Finanzausschuss diskutiert. Ziel des Volksbegehrens ist der Erhalt der Bargeldzahlung, und zwar, wie die Initiator:innen fordern, "ohne Beschränkung". Zu diesem Zweck wollen sie das Recht auf Bargeldzahlungen in der Verfassung verankert sehen. Die Proponent:innen des Volksbegehrens sehen gerade in Zeiten der Digitalisierung Bargeld als wichtiges Element der persönlichen Freiheit. Obergrenzen bei zulässigen Bargeldzahlungen, wie sie die EU diskutiert, werden daher abgelehnt. Solche Beschränkungen würden nicht vor kriminellen Aktivitäten wie Geldwäsche schützen, wie oft behauptet werde.
In den Antworten der Expert:innen auf die Fragen der Abgeordneten kam zum Ausdruck, dass die Möglichkeit, mit Bargeld zu zahlen, für die Österreicher:innen von großer Bedeutung ist. Hervorgehoben wurde unter anderem, dass keine aktuelle Rechtslage für eine Annahmeverpflichtung von Bargeld besteht. Die Expert:innen sprachen sich dafür aus, die Regelungen in diesem Bereich neu zu denken. Zudem warnten sie vor künftigen Gebühren bei unbaren Zahlungsmitteln. Daher müsse auch die Frage, wie der Zugang zu Bargeld sichergestellt werden kann, diskutiert werden. Das sei für viele Menschen im Alltag wichtig, aber auch im Krisenfall, etwa bei einem Blackout, von Bedeutung.
Finanzminister Brunner unterstrich, dass Österreich in der EU sehr klar dafür eintrete, dass die Wahlmöglichkeit zwischen Bargeld und digitalen Zahlsystemen erhalten bleibt. Zuversichtlich zeigte sich der Minister, dass für die angesprochenen Fragen, wie die Annahmeverpflichtungen, gesetzliche Regelungen gefunden werden können.