News 30.04.2026, 16:15
E-Scooter, ORF & Inserate

Gesetze, die ab Mai gelten

Helmpflicht und Blinker am E-Scooter

Ab 1. Mai müssen E-Scooter Blinklichter und eine Klingel haben, unter 16-jährige Lenkerinnen und Lenker müssen zudem einen Helm tragen und es darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren. Güter dürfen keine transportiert werden und es gilt die Alkoholgrenze von 0,5 Promille. E-Scooter dürfen aber weiterhin die Radwege nutzen, im Gegensatz zu E-Mopeds. Diese müssen ab 1. Oktober auf der Fahrbahn fahren und es wird eine Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht eingeführt.

Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht auch vor, dass unter 14-Jährige am E-Bike einen Helm tragen müssen.

Die Spritpreisbremse wurde verlängert. Ab Mai wird die Mineralölsteuer nur noch um zwei statt wie bisher fünf Cent pro Liter reduziert. 

Zufahrtskontrollen mit Kameras

Eingeführt werden zudem rechtliche Vorgaben für Städte und Gemeinden, die Zufahrtskontrollen mit Kameras durchführen wollen. Sie ermöglichen, dass Fahrverbote, Fußgängerzonen oder die Einhaltung von Bodenmarkierungen besser überprüft werden können. Es werden nur mehrspurige Fahrzeuge erfasst und es darf ausschließlich das Kennzeichen, der Ort und die Zeit der Straßenbenützung erfasst werden. Daten, die keine Verstöße zeigen, müssen "unverzüglich und in nicht rückführbarer Weise" gelöscht werden.

Werbeverbot für Regierungsinserate wird gelockert

Zwei Medienpakete treten am 1. Mai in Kraft. So wird der ORF-Stiftungsrat explizit zu einem transparenten und nichtdiskriminierenden Bestellungsverfahren für den ORF-Generaldirektor oder die ORF-Generaldirektorin verpflichtet. Zudem wird es mehr Transparenz bei der Bestellung des ORF-Direktoriums geben und es werden klare Regeln für eine Abberufung festgelegt.

Das geltende strenge Werbeverbot für Regierungsinserate wird gelockert. Zwar müssen in Inseraten öffentlicher Stellen auch künftig Sachinformationen überwiegen, ein gewisser werblicher Effekt soll – im Sinne einer kreativen Herangehensweise an die Vermittlung von Botschaften und zur Vermeidung von Auslegungsdivergenzen – aber zulässig sein.

Mit der Umsetzung einer EU-Verordnung muss politische Werbung stets klar als solche gekennzeichnet sein.