Helmpflicht und Blinker am E-Scooter
Ab 1. Mai müssen E-Scooter Blinklichter und eine Klingel haben, unter 16-jährige Lenkerinnen und Lenker müssen zudem einen Helm tragen und es darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren. Güter dürfen keine transportiert werden und es gilt die Alkoholgrenze von 0,5 Promille. E-Scooter dürfen aber weiterhin die Radwege nutzen, im Gegensatz zu E-Mopeds. Diese müssen ab 1. Oktober auf der Fahrbahn fahren und es wird eine Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht eingeführt.
Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht auch vor, dass unter 14-Jährige am E-Bike einen Helm tragen müssen.