News 30.11.2023, 21:53

Gesetzesnovelle bringt höhere Strafen für Verbreitung verbotener Symbole

Auch für zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben hat der Justizausschuss den Weg frei gemacht.

Wer nationalsozialistische oder andere in Österreich verbotene Symbole verbreitet bzw. trägt, muss künftig mit Strafen bis zu 10.000 € rechnen. Das gilt etwa auch für Symbole der Hamas, der Grauen Wölfe und der PKK. Im Wiederholungsfall drohen sogar 20.000 € Buße. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag der Regierung hat bereits den Justizausschuss des Nationalrats passiert und kann damit noch heuer beschlossen werden. Außerdem wird künftig jegliches – und nicht nur "gröbliches" – Verharmlosen des Holocaust strafbar sein. Der Beschluss fiel mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, damit sollte auch die im Plenum notwendige Zweidrittelmehrheit sichergestellt sein.

Justizministerin Zadić betonte im Ausschuss, dass es sich um eine historische Reform des Verbotsgesetzes handle. Durch die Novelle wird es auch möglich sein, Österreicher:innen, die vom Ausland aus NS-Propaganda im Internet verbreiten, zur Verantwortung zu ziehen. Zudem wird das Einziehen von NS-Devotionalien erleichtert. Für "Grunddelikte" wird der Strafrahmen auf sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe herabgesetzt, um im niederschwelligen Bereich eine Diversion zu ermöglichen. Gegen das Gesetz stimmte die FPÖ: Sie stößt sich unter anderem daran, dass Beamt:innen künftig automatisch ihr Amt verlieren, wenn sie nach dem Verbotsgesetz verurteilt werden. 

Mindeststammkapital für GmbHs wird auf 10.000 € herabgesetzt

Auch für zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben hat der Justizausschuss den Weg frei gemacht. So soll künftig etwa eine neue Rechtsform für Unternehmen – jene einer Flexiblen Kapitalgesellschaft – den spezifischen Bedürfnissen von Startups und Gründerinnen Rechnung tragen. Zudem ist vorgesehen, das Mindeststammkapital für GmbHs von 35.000 € auf 10.000 € abzusenken sowie Geschäftsführer:innen und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder Genossenschaften für drei Jahre von diesen Tätigkeiten auszuschließen, wenn sie wegen eines Wirtschaftsdelikts wie Untreue, organisierte Schwarzarbeit oder Betrug zu mehr als sechs Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurden.

Öffentliche Aufmerksamkeit erhielt das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz auch dadurch, dass es das erste Gesetz ist, das für natürliche Personen ausschließlich die weibliche Form verwendet. So ist durchgängig etwa von Gründerinnen und Mitarbeiterinnen die Rede. Allerdings wird ausdrücklich festgehalten, dass sich diese Bezeichnungen auf alle Geschlechter in gleicher Weise beziehen.

Beseitigung von Ungleichbehandlungen bei Elternschaft

Mit einer ABGB-Novelle wird einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Thema Elternschaft Rechnung getragen. Demnach werden künftig auch Kinder von Frauen, die mit einer anderen Frau in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, automatisch zwei Elternteile haben, unabhängig davon, wie das Kind gezeugt wurde. Das entspricht der Regelung für heterosexuelle Paare. Außerdem soll jene Person, deren Samen für die Fortpflanzung verwendet wurde, nicht als Vater oder anderer Elternteil festgestellt werden können, wenn die Partnerin einer Fortpflanzung auf natürlichem Weg zugestimmt hat. Ausdrücklich verboten wird jede Kommerzialisierung und Vermittlung nicht-medizinisch unterstützter Fortpflanzung.

In Form einer Entschließung spricht sich der Justizausschuss für die Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- oder Eizellspenden aus, um das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer genetischen Abstammung zu stärken. Dabei ist es den Abgeordneten ein Anliegen, dass auch die Daten jener Personen erfasst werden, die ohne medizinische Unterstützung Samen für die Fortpflanzung bereitgestellt haben, wobei die Entscheidung darüber letztlich aber der Mutter obliegen soll.

Eine umfangreiche Sammelnovelle dient der Umsetzung des Digital Service Act (DSA) der EU, der die Bekämpfung von Hass im Netz zum Ziel hat und unter anderem Betreiber großer Kommunikationsplattformen zur Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemanagementsystems verpflichtet.