Von der Neuregelung konkret betroffen sind die sogenannten Tabaksticks, die in den entsprechenden Erhitzungsgeräten verwendet werden und in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Außerdem werden die Kennzeichnungsbestimmungen verschärft. Nicht unter die Regelung fallen etwa E-Zigaretten, bei denen eine – nikotinhaltige oder nikotinfreie - Flüssigkeit (Liquid) verdampft wird.
Erhitzte Tabakerzeugnisse – sogenannte Tabaksticks – sollen künftig kein Aroma mehr enthalten.