Von der Neuregelung konkret betroffen sind die sogenannten Tabaksticks, die in den entsprechenden Erhitzungsgeräten verwendet werden und in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Außerdem werden die Kennzeichnungsbestimmungen verschärft. Nicht unter die Regelung fallen etwa E-Zigaretten, bei denen eine – nikotinhaltige oder nikotinfreie - Flüssigkeit (Liquid) verdampft wird.
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03.07.2025, 16:18
Gesundheitsausschuss beschließt Verbot von Tabaksticks mit Aroma
Durch die Novellierung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) konnte ein EU-Vertragsverletzungsverfahren verhindert werden, erklärte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig im Ausschuss. Es handle sich dabei aber nur um einen ersten wichtigen Schritt, dem noch weitere folgen müssten.