Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (NAP) enthält insgesamt 159 Vorhaben zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen. Vorgesehen ist zum Beispiel, das Sexualstrafrecht zu evaluieren, ein Verbot sexuell motivierter Bildaufnahmen ohne Einverständnis der Betroffenen zu prüfen und die Gewaltambulanzen flächendeckend auszurollen. Außerdem soll es künftig Fußfesseln bzw. Armbänder für Hochrisiko-Gewalttäter mit einstweiliger Verfügung in Folge eines Betretungsverbots geben. Rechtliche Konsequenzen will die Regierung bei der missbräuchlichen Verwendung von Deep Fakes schaffen.
Dieses Papier dürfe nicht geduldig sein, sagte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner im Gleichbehandlungsausschuss. Das habe der jüngste Femizid am Sonntag in Innsbruck gezeigt. Die Regierung wolle "schnell ins Tun kommen", etwa bei einem digitalen Tracking von Gefährdern. Die Untersuchungshaft dürfe durch diese Maßnahme nicht ausgehebelt werden, betonte die Ministerin. Mit welchem Gerät ein elektronisches Monitoring erfolge – etwa einem Armband oder einer "Fußfessel" – sei ihr egal, sagte Holzleitner. Die Maßnahme müsse nur wirksam sein.
"Messen Sie uns an den Zeitplänen im Nationalen Aktionsplan", sagte Ministerin Eva-Maria Holzleitner in Richtung der Abgeordneten.