News 17.03.2026, 20:27

Gleichbehandlungsausschuss diskutiert Fußfessel für Gefährder

Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (NAP) enthält insgesamt 159 Vorhaben zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen. Vorgesehen ist zum Beispiel, das Sexualstrafrecht zu evaluieren, ein Verbot sexuell motivierter Bildaufnahmen ohne Einverständnis der Betroffenen zu prüfen und die Gewaltambulanzen flächendeckend auszurollen. Außerdem soll es künftig Fußfesseln bzw. Armbänder für Hochrisiko-Gewalttäter mit einstweiliger Verfügung in Folge eines Betretungsverbots geben. Rechtliche Konsequenzen will die Regierung bei der missbräuchlichen Verwendung von Deep Fakes schaffen.

Dieses Papier dürfe nicht geduldig sein, sagte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner im Gleichbehandlungsausschuss. Das habe der jüngste Femizid am Sonntag in Innsbruck gezeigt. Die Regierung wolle "schnell ins Tun kommen", etwa bei einem digitalen Tracking von Gefährdern. Die Untersuchungshaft dürfe durch diese Maßnahme nicht ausgehebelt werden, betonte die Ministerin. Mit welchem Gerät ein elektronisches Monitoring erfolge – etwa einem Armband oder einer "Fußfessel" – sei ihr egal, sagte Holzleitner. Die Maßnahme müsse nur wirksam sein.

"Messen Sie uns an den Zeitplänen im Nationalen Aktionsplan", sagte Ministerin Eva-Maria Holzleitner in Richtung der Abgeordneten.

Was das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" betrifft, kündigte Holzleitner eine Evaluierung des Sexualstrafrechts im zweiten Quartal 2026 an, im Rahmen derer über das Konsensprinzip diskutiert werde. Ihre Überzeugung sei klar: Alle sexuellen Handlungen, bei denen nicht beide Personen zustimmen, würden nicht im Konsens passieren.

Bei den Budgetverhandlungen will die Frauenministerin dafür kämpfen, dass das Budget in ihrem Ressort in den kommenden zwei Jahren steigt.

Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung

Mit einem Entschließungsantrag sprach sich der Ausschuss einhellig dafür aus, weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) konsequent zu bekämpfen und bestrafen.

ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten außerdem dafür, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen zu prüfen. Anlass sind sogenannte "Gehsteigbelästigungen", die Patientinnen und Patienten den Zugang zu medizinischen Einrichtungen erschweren, insbesondere zu jenen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.