News 19.11.2025, 20:25

Grüne fordern "Nur Ja heißt Ja" bei sexuellen Handlungen

Die Forderung, den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht zu verankern, war Teil eines Dringlichen Antrags, den die Grünen im Nationalrat eingebracht haben und in dem sie eine Fortführung der konsequenten Gewaltschutzpolitik Österreichs fordern. Nur wenn alle Beteiligten eindeutig zustimmen, dürfen sexuelle Handlungen als einvernehmlich gelten, mahnen sie.

Ob das Anliegen umgesetzt wird, ist allerdings offen. Zwar erhielten die Grünen in dieser Frage grundsätzliche Unterstützung sowohl von der SPÖ als auch von den NEOS, allerdings muss darüber in der Koalition noch verhandelt werden. Die ÖVP ließ zwar Gesprächsbereitschaft anklingen, bezweifelt aber, dass die geforderte Maßnahme dazu beitragen würde, die niedrige Verurteilungsrate bei Vergewaltigungen zu erhöhen. "Beweisregeln" wie der Ausbau von Gewaltschutzambulanzen seien wichtiger, meinte etwa Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß. Für ihren Parteikollegen Wolfgang Gerstl ist es wichtig, dass die Unschuldsvermutung weiter gilt und keine Beweislastumkehr erfolgt.

Das steht laut NEOS-Abgeordneter Sophie Marie Wotschke aber ohnehin außer Frage. Vielmehr gehe es darum, dass bei Gerichtprozessen künftig die Frage im Zentrum stehe, ob sich der Täter vergewissert habe, dass das Opfer wolle, und nicht, ob das Opfer laut genug nein gesagt habe, sagte sie. Auch die SPÖ sieht die Notwendigkeit, hier mit anderen europäischen Ländern gleichzuziehen.

Keinen Bedarf, vom geltenden Grundsatz "Nein heißt Nein" abzugehen, sieht hingegen die FPÖ. Bereits jetzt werde im Sexualstrafrecht sexuelle Gewalt geahndet, sagte etwa Rosa Ecker. Was es vielmehr brauche, sei eine konsequente Strafverfolgung sowie ein konsequenter Entzug des Aufenthaltsrechts bei ausländischen Straftätern.

Grünen-Klubchefin Leonore Gewessler ist eine konsequente Gewaltschutzpolitik ein Anliegen

Konsequente Gewaltschutzpolitik

Anlass für den Dringlichen Antrag der Grünen war die internationale Kampagne "16 Tage gegen Gewalt an Frauen". Neben einer Adaptierung des Sexualstrafrechts forderten Klubobfrau Leonore Gewessler und ihre Fraktion darin auch bundeseinheitliche Regelungen für Schutzzonen vor Gesundheitseinrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, sowie eine Stärkung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen. Dazu sollen etwa ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag des Kindes, eine fairere Verteilung der Elternkarenz zwischen Müttern und Vätern und verpflichtende Einkommensberichte für Unternehmen ab 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beitragen.

Eine Mehrheit für den Antrag gab es nicht. Die Regierung habe bereits viele Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Frauen gesetzt, machten die Koalitionsparteien geltend. Dabei wurde etwa auf das "Dickpic-Verbot", die Kampagne gegen K.-o.-Tropfen, die Verschärfung des Waffengesetzes, die Steuerbefreiung für Menstruationsartikel und den geplanten Unterhaltsgarantiefonds verwiesen. Trotz Spardrucks sei zudem das Budget des Frauenministeriums erhöht worden und die flächendeckende kostenlose Betreuung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, weiterhin sichergestellt.

Von Seiten der Regierung betonte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner, dass Gewaltschutz kontinuierliche politische Arbeit erfordere und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, bei der Männer Verantwortung für die Sicherheit von Frauen übernehmen müssen. Eine zentrale Voraussetzung für den Schutz vor Gewalt sei die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen, "damit sie jederzeit selbstbestimmt gehen können". Demnächst will Holzleitner einen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt gegen Frauen vorstellen, wobei die Grünen kritisieren, dass es dafür "keinen Cent mehr Budget" geben soll.