Die Forderung, den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht zu verankern, war Teil eines Dringlichen Antrags, den die Grünen im Nationalrat eingebracht haben und in dem sie eine Fortführung der konsequenten Gewaltschutzpolitik Österreichs fordern. Nur wenn alle Beteiligten eindeutig zustimmen, dürfen sexuelle Handlungen als einvernehmlich gelten, mahnen sie.
Ob das Anliegen umgesetzt wird, ist allerdings offen. Zwar erhielten die Grünen in dieser Frage grundsätzliche Unterstützung sowohl von der SPÖ als auch von den NEOS, allerdings muss darüber in der Koalition noch verhandelt werden. Die ÖVP ließ zwar Gesprächsbereitschaft anklingen, bezweifelt aber, dass die geforderte Maßnahme dazu beitragen würde, die niedrige Verurteilungsrate bei Vergewaltigungen zu erhöhen. "Beweisregeln" wie der Ausbau von Gewaltschutzambulanzen seien wichtiger, meinte etwa Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß. Für ihren Parteikollegen Wolfgang Gerstl ist es wichtig, dass die Unschuldsvermutung weiter gilt und keine Beweislastumkehr erfolgt.
Das steht laut NEOS-Abgeordneter Sophie Marie Wotschke aber ohnehin außer Frage. Vielmehr gehe es darum, dass bei Gerichtprozessen künftig die Frage im Zentrum stehe, ob sich der Täter vergewissert habe, dass das Opfer wolle, und nicht, ob das Opfer laut genug nein gesagt habe, sagte sie. Auch die SPÖ sieht die Notwendigkeit, hier mit anderen europäischen Ländern gleichzuziehen.
Keinen Bedarf, vom geltenden Grundsatz "Nein heißt Nein" abzugehen, sieht hingegen die FPÖ. Bereits jetzt werde im Sexualstrafrecht sexuelle Gewalt geahndet, sagte etwa Rosa Ecker. Was es vielmehr brauche, sei eine konsequente Strafverfolgung sowie ein konsequenter Entzug des Aufenthaltsrechts bei ausländischen Straftätern.
Grünen-Klubchefin Leonore Gewessler ist eine konsequente Gewaltschutzpolitik ein Anliegen