News 15.01.2024, 20:38

Hearing: Expert:innen begrüßen Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Seit rund zehn Jahren wird in Österreich über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses verhandelt. Nun steht das endgültige Aus vor der Tür. Die Regierungsparteien haben sich mit der SPÖ auf einen konkreten Gesetzentwurf verständigt, zu dem im Verfassungsausschuss des Nationalrats ein öffentliches Hearing abgehalten wurde. Dabei gab es viel Zustimmung zum neuen Informationsrecht für Bürger:innen, im Detail orten Expert:innen aber noch Mängel im Gesetzentwurf.

Noch offen ist, wann das neue Informationsfreiheitsgesetz und die begleitenden Verfassungsänderungen beschlossen werden. Geplant ist eine weitere Sitzung des Verfassungsausschusses am 22. Jänner, ein entsprechender Termin ist aber noch nicht fixiert. Gibt der Ausschuss rechtzeitig grünes Licht, könnte der Nationalrat bei seiner nächsten Sitzung am 31. Jänner über das Paket beraten.

Informationsrecht statt Amtsverschwiegenheit

Mit dem in Verhandlung stehenden Gesetzentwurf soll die Amtsverschwiegenheit endgültig aus der Verfassung gestrichen und Bürger:innen ein Informationsrecht gegenüber dem Staat eingeräumt werden. Außerdem wollen ÖVP, SPÖ und Grüne öffentliche Stellen verpflichten, Informationen von allgemeinem Interesse wie in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Verträge von sich aus zu veröffentlichen. Ausnahmen von dieser proaktiven Informationspflicht sind nur für Gemeinden unter 5.000 Einwohner:innen vorgesehen. Für staatsnahe Unternehmen, Stiftungen und Fonds sollen eingeschränkte Auskunftspflichten gelten. Gesetzliche Interessenvertretungen sollen laut Entwurf nur gegenüber ihren eigenen Mitgliedern zu Transparenz verpflichtet sein.

Auskünfte werden unter anderem dann verweigert werden können, wenn die öffentliche Sicherheit durch die Informationserteilung in Gefahr geraten könnte, ein erheblicher finanzieller Schaden droht oder Interessen Dritter schwerer wiegen als das öffentliche Informationsinteresse. Auch extrem zeitraubende und offensichtlich mutwillige Anfragen müssen nicht beantwortet werden. Inkrafttreten sollen die Verfassungsnovelle und das neue Informationsfreiheitsgesetz 18 Monate nach deren Kundmachung, also voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025.