Ziel des Gesetzespakets mit Neuerungen im Verbraucherkreditrecht ist es, künftig Zahlungsaufschübe bzw. Finanzierungshilfen, auch wenn sie kurzfristig oder unentgeltlich sind, unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherkreditregimes zu behandeln. Erfasst werden sollen damit in erster Linie Online-Geschäftsmodelle wie "Buy Now, Pay Later". Mit dem Gesetz werde der Verbraucherschutz im Kreditwesen in das digitale Zeitalter geholt, sagte Justizministerin Anna Sporrer im Justizausschuss.
Bessere Informationen zur Energieeffizienz soll die Regierungsvorlage aus dem Justizressort mit Neuerungen zu Energieausweisen für Gebäude bringen. So soll künftig etwa auch dann ein Energieausweis auszuhändigen sein, wenn ein Mietvertrag – etwa betreffend eine Wohnung oder ein Geschäftslokal - verlängert wird. Bei online sowie offline geschalteten Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen soll neben dem Indikator der Gesamtenergieeffizienz die Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben sein. Angeführt werden soll außerdem neben dem Heizwärmebedarf auch der Endenergiebedarf - die Angabe des Gesamtenergieeffizienz-Faktors soll dafür entfallen, so die Erläuterungen. Bestehende Energieausweise sollen aber für ihre Gesamtdauer von zehn Jahren weiterhin ihre Gültigkeit behalten.