News 22.03.2023, 19:09

Justizausschuss schafft leichteren Zugang zu Krediten für ältere Personen

Eine Regelung, die sicherstellt, dass auch Senior:innen und Personen mit eingeschränkter Lebenserwartung Kredite erhalten können, soll ab 1. Mai 2023 kommen.

Eine Lösung für das Problem, dass ältere Personen oft nur mehr schwer einen Kredit bekommen, ist nach einem Beschluss des Justizausschusses ein Stück näher gerückt. Die Abgeordneten sprachen sich einstimmig für Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz aus, die sicherstellen, dass Senior:innen und generell Personen mit geringerer Lebenserwartung Darlehen aufnehmen können, wenn entsprechende Vermögenswerte vorliegen. Nach dem Beschluss im Plenum könnte die Regelung bereits mit 1. Mai 2023 gelten. Von einem Meilenstein sprach Justizministerin Alma Zadić, weil damit ein großer Schritt in Richtung mehr Selbstbestimmung gemacht und eine diskriminierende Regelung beseitigt werde. 

Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Justizausschuss auch eine Änderung des Strafgesetzbuches im Bereich "terroristische Straftaten" auf den Weg gebracht. Klargestellt wird vor allem, dass bei allen vorsätzlichen Drohungen mit "terroristischer Eignung" eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren verhängt werden kann. Damit reagiert Österreich auf ein Mahnschreiben der EU-Kommission, die eine ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie Terrorismus eingefordert hatte.   

Eine einstimmig verabschiedete Novelle des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass Fundgegenstände mit einem geringen Wert (unter 100 €) nicht mehr erst nach einem Jahr, sondern bereits nach sechs Monaten in das Eigentum der Finder:innen übergehen. Dadurch sollen Lagerflächen für Fundgegenstände deutlich reduziert und Einsparungen erzielt werden. Die verkürzte Aufbewahrungsfrist soll ab 1. Mai 2023 für all jene Gegenstände gelten, die nach diesem Zeitpunkt der Fundbehörde angezeigt werden.

Die Anträge der Opposition wurden durchwegs vertagt. Die Koalitionsfraktionen wiesen aber darauf hin, dass in den Bereichen Beschuldigtenrechte, Jugendstrafvollzug und Gesellschaftsrecht das Justizressort bereits umfangreiche Novellierungsvorschläge erarbeite.