News 03.10.2023, 18:07

Künftig auch posthume Aberkennung von Ehrenzeichen möglich

Schon seit längerem wird in Österreich darüber geklagt, dass die Aberkennung verliehener Ehrenzeichen nicht oder nur schwer möglich ist. Das soll sich nun ändern. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat mit breiter Mehrheit grünes Licht für ein neues Ehrenzeichengesetz gegeben, das auch die ausdrückliche Aberkennung einer Auszeichnung nach dem Tod des Geehrten ermöglicht. Außerdem wird genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein auf Bundesebene verliehenes Ehrenzeichen widerrufen bzw. aberkannt werden kann. Vom Gesetz umfasst sind nicht nur Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, sondern auch das Bundes-Ehrenzeichen sowie das Ehrenzeichen und das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst.

Den Weg frei gemacht hat der Verfassungsausschuss darüber hinaus für eine Aufstockung der jährlichen Zuwendungen des Bundes an jüdische Gemeinden auf 7 Mio. €. Mit der Sonderzahlung sollen unter anderem das jüdische Gemeindeleben unterstützt und ein Beitrag zur Bewahrung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes Österreich geleistet werden. Außerdem ist eine Adaptierung der gesetzlichen Grundlagen für den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geplant, wobei die Verhandlungen darüber noch laufen.

Mit einer kleinen Wahlrechtsnovelle soll festgelegt werden, dass Stimmzettel künftig nicht automatisch als ungültig zu werten sind, wenn das Wahlkuvert in der Wahlzelle zugeklebt wurde. Eine Beschriftung oder sonstige Markierung des Kuverts bleiben allerdings verboten. Weitere Beschlüsse des Ausschusses betreffen die "Stiftung Forum Verfassung" und eine neuerliche Reparatur der gesetzlichen Bestimmungen über die Anrechnung von Vordienstzeiten für Bundesbedienstete.

Nach wie vor warten heißt es hingegen auf das Informationsfreiheitsgesetz. Laut Verfassungsministerin Karoline Edtstadler soll dem Parlament aber noch diesen Herbst ein Gesetzentwurf der Regierung vorgelegt werden. Vertagt wurden auch die Beratungen über einen Antrag der FPÖ zur Verankerung des Rechts auf Bargeldzahlung im Staatsgrundgesetz sowie über drei Volksbegehren.