News 06.03.2024, 17:26

Leerstandsabgabe: Ausschuss schickt Gesetzentwurf in Begutachtung

Im Zuge der Präsentation des Wohnpakets zur Ankurbelung der Bauwirtschaft hat die Regierung auch in Aussicht gestellt, Ländern die Einhebung von Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben zu erleichtern. Nun hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats einen entsprechenden Gesetzesantrag der Koalitionsparteien in Begutachtung geschickt. Bis zum 3. April haben die rund 60 angefragten Stellen und Organisationen Zeit, Stellungnahmen zum von ÖVP und Grünen eingebrachten Entwurf abzugeben.

Geplant ist, einen Kompetenzartikel in der Bundesverfassung zu adaptieren und die "Erhebung öffentlicher Abgaben zum Zweck der Vermeidung der Nicht- oder Mindernutzung" von Wohnungen künftig ausdrücklich in die Hände der Länder zu legen. Grüne und ÖVP hoffen, durch höhere Leerstandsabgaben mehr Wohnungen auf den Wohnungsmarkt bringen zu können. Allerdings zeigten sich sowohl FPÖ als auch NEOS bei einer ersten Debatte im Ausschuss skeptisch. Für die nötige Zweidrittelmehrheit ist die Koalition damit wohl auf die Zustimmung der SPÖ angewiesen.

Die weiteren Teile des Bau- und Wohnpakets werden voraussichtlich im nächsten Finanzausschuss beraten. Dazu liegen bereits einige konkrete Gesetzesinitiativen vor, etwa was steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen und zusätzliche Budgetmittel für den sogenannten "Wohnschirm" zur Vorbeugung von Delogierungen betrifft.

Im Verfassungsausschuss zur Diskussion standen darüber hinaus ein gemeinsamer Bericht von Bundeskanzler Karl Nehammer und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler über aktuelle EU-Vorhaben sowie das Volksbegehren "Nehammer muss weg". Die Opposition drängte unter anderem auf eine Ausweitung des Grundrechtekatalogs, eine Bekräftigung der österreichischen Neutralität und eine Novellierung des Bundesrarchivgesetzes.