News 16.10.2025, 20:49

NGO-Förderungen aus Steuermitteln: Fahrplan für "kleinen U-Ausschuss" steht

Der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wird in den nächsten Monaten auf Verlangen der FPÖ Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen und ähnliche Organisationen durch die Bundesministerien sowie durch Unternehmen und Einrichtungen des Bundes unter die Lupe nehmen, wobei der Prüfzeitraum sowohl die aktuelle als auch die letzte Gesetzgebungsperiode umfasst. Dabei soll es nicht nur um direkte Förderungen gehen, sondern etwa auch um Leistungsvereinbarungen wie Werk- oder Dienstleistungsverträge. NGOs würden Förderungen "in Milliardenhöhe" erhalten, was grundlegende Fragen nach Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung aufwerfe, wird das Prüfverlangen von der FPÖ begründet. Ihrer Meinung nach können "Missbrauch, Freunderlwirtschaft und Verschwendung" nicht ausgeschlossen werden.

Der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wird die Vergabe von Fördermitteln an NGOs prüfen.

Insgesamt sind zwölf Sitzungen des Unterausschusses geplant, wobei die inhaltlichen Beratungen auf Basis von angeforderten Unterlagen aus den Ministerien Ende November beginnen sollen. Der Abschlussbericht soll bis zum 22. April 2026 vorliegen. Danach wird der Rechnungshofausschuss über die Prüfergebnisse beraten. Die abschließende Diskussion im Plenum des Nationalrats ist für Juni geplant. Dem Unterausschuss gehören 13 Abgeordnete an, den Vorsitz hat FPÖ-Abgeordneter Paul Hammerl inne.

In der Öffentlichkeit wird der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses oft auch als "kleiner U-Ausschuss" bezeichnet, wobei seine Befugnisse weniger weitreichend sind als jene eines "echten" Untersuchungsausschusses.