Überprüfung der Finanzierung von NGOs aus Steuermitteln (1/URH2)

Status

Ständiger Unterausschuss des Rechnungshofausschusses: auf Tagesordnung in der 3. Sitzung des Ausschusses

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Verlangen auf Gebarungsüberprüfung durch den Ständigen UA des Rechnungshofausschusses

Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR auf Prüfung sämtlicher Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder vergleichbare Gesellschaftsformen, unabhängig davon, ob diese ihren Sitz in Österreich oder im Ausland haben, etwa als Subventionen oder aufgrund von Leistungsvereinbarungen (insb. Werk- bzw. Dienstleistungsverträge) in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) sowie in dieser Gesetzgebungsperiode (24.10.2024 - 23.09.2025) durch die Bundesministerien sowie die Unternehmen und Einrichtungen des Bundes hinsichtlich

a) der zunehmenden Belastung für den Steuerzahler durch die leichtfertige Vergabe von Subventionen in Milliardenhöhe;

b) den parteipolitisch definierten Entscheidungsgrundlagen für das Eingehen von Leistungsvereinbarungen;

c) der unzweckmäßigen Mittelverwendung, zumal das Tätigkeitsfeld vieler Vereine, gemeinnütziger GmbHs oder vergleichbarer ausländischer Gesellschaftsformen und Stiftungen, die sich als NGO bezeichnen, breiter als ihr Kompetenzbereich ist;

d) der unzureichenden Kontrolle der Mittelverwendung und Leistungserbringung;

e) der quasi automatisierten Verlängerung von Subventionen und Leistungsvereinbarungen ohne Prüfung einer Anpassungsnotwendigkeit.

Parlamentskorrespondenz