News 03.07.2026, 08:44
Fünf Sitzungstage zum Tagungsfinale

Nationalrat: Die Tagesordnung der Plenarwoche im Detail

Viele Gesetzesvorhaben stehen mit dem Doppelbudget 2027/28 in Zusammenhang. Dabei geht es etwa um die Pensionsanpassung 2027, die Einführung einer Paketsteuer, die Senkung der Lohnnebenkosten bei gleichzeitiger Erhöhung der Körperschaftssteuer für hohe Unternehmensgewinne ab 2028, die Verlängerung der Bankenabgabe und das Einfrieren verschiedener Familien- und Sozialleistungen wie der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes. Auch die Parteienförderung und die Klubförderung sollen 2027 und 2028 nicht valorisiert werden. Zudem müssen künftig auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener sowie ältere Beschäftigte, die bereits einen Anspruch auf Korridorpension hätten, Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Agrardiesel wird weiterhin subventioniert, zusätzliche Förderungen sind für die Verbesserung der Qualität von Fließgewässern in Aussicht genommen. Insgesamt sollen begleitend zum Budget rund 70 Gesetze novelliert bzw. neu geschaffen werden.

Abseits des Budgets ist unter anderem geplant, Einweg-E-Zigaretten zu verbieten, das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf Kinderspielplätzen mit bis zu 500 € zu bestrafen und die Pickerl-Intervalle für Kraftfahrzeuge zu verlängern. Zudem soll es in Umsetzung von EU-Vorgaben zahlreiche Verbesserungen für Konsumentinnen und Konsumenten geben. Das betrifft etwa Maßnahmen gegen irreführende Werbung zur Verhinderung von "Greenwashing", die Reparierbarkeit bestimmter Geräte, verpflichtende "Widerrufbuttons" bei online abgeschlossenen Verträgen und ausführliche Informationen über online angebotene Finanzdienstleistungen vor Vertragsabschluss.

Eine Novelle zum Ärztegesetz sieht vor, die Dauer der Basisausausbildung nach dem Medizinstudium ab August von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Mehr als 40 Tagungsordnungspunkte umfassen allein die ersten beiden Sitzungstage.

Im Nationalrat ist zum Tagungsfinale ein Sitzungsmarathon zu erwarten. 

Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028

Das Doppelbudget selbst wollen die Abgeordneten nach dreitägigen Beratungen am 10. Juli verabschieden. Konkret sind für das kommende Jahr Einnahmen in der Höhe von 112,7 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 128,2 Mrd. € veranschlagt. Das entspricht einem Defizit des Bundes von 15,5 Mrd. € bzw. 2,7 % des BIP, berechnet nach den Maastricht-Kriterien. Gesamtstaatlich wird ein Minus von 3,5 % erwartet. Auch 2028 bleibt der Saldo des Bundes bei Einnahmen in der Höhe von 115,8 Mrd. € und Ausgaben von 129 Mrd. € mit 13,2 Mrd. € deutlich negativ. Das Defizit des Bundes würde damit aber auf 2,3 %, jenes des Gesamtstaates auf die Maastricht-Grenze von 3 % sinken. Damit könnte Österreich wie geplant das Defizitverfahren der EU verlassen. Die Staatsschulden sollen weiter – moderat – ansteigen und 2031 bei 85 % des BIP liegen. Ob die Voranschläge halten werden, ist laut Finanzminister Markus Marterbauer allerdings stark von der Konjunktur abhängig.

Pensionsanpassung unter der Inflation

Um das Budget zu konsolidieren, ist unter anderem vorgesehen, die Pensionen 2027 lediglich um 2,95 % und damit leicht unter der erwarteten Inflationsrate zu erhöhen sowie einen Deckel von 204,44 € einzuziehen. Wer eine Mindestpension bezieht, soll allerdings ein Plus von 3,3 % bekommen. Weiters sind im Pensionsbereich höhere Pensionsbeiträge für Landwirtinnen und Landwirte, eine außertourliche Erhöhung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, geringere Pensionsbeiträge des AMS für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe nach einjährigem Bezug sowie höhere Pensionssicherungsbeiträge für hohe Beamtenpensionen vorgesehen.

Neben der Familienbeihilfe und dem Kinderbetreuungsgeld bleiben unter anderem auch das Schulstartgeld, die Ersatzzahlung für den "Papamonat" sowie das Kranken-, Reha- und Umschulungsgeld eingefroren. Außerdem soll der "Familienbonus plus" künftig zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden müssen, wenn im Haushalt kein Kind unter vier Jahren lebt. Auch die Streichung des Telearbeitspauschales und des Arbeitsplatzpauschales für selbständig Beschäftigte sollen für zusätzliche Steuereinnahmen sorgen.

Ab Mittwoch werden die Abgeordneten nicht nur über das Doppelbudget 2027/28 beraten, auch das Budgetbegleitgesetz steht zur Diskussion.

Höhere Gewinnbesteuerung für Unternehmen

Für Unternehmen bringt das Budgetbegleitgesetz unter anderem eine Reduzierung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von 3,7 % auf 2,7 % ab dem Jahr 2028, wobei im Gegenzug künftig auch für ältere Beschäftigte Beiträge zu leisten sind. Außerdem soll es zu einer höheren Gewinnbesteuerung kommen: Für Einkommensteile, die den Betrag von 1 Mio. € übersteigen, müssen demnach ab 2028 wieder 24 % Körperschaftsteuer – statt 23 % – abgeführt werden. Außerdem werden Banken weitere drei Jahre einen Sonderbeitrag zur Budgetkonsolidierung leisten müssen, sollen danach aber durch eine Senkung der Stabilitätsabgabe profitieren. Im Bereich der Stromwirtschaft sind temporäre Einschränkungen bei Abschreibungen vorgesehen. Auch beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommt es zu vorübergehenden Beschränkungen.

Neue Paketsteuer

Das neue Paketsteuergesetz sieht vor, ab Oktober 2026 2 € pro Paket einzuheben, wobei nur Versandhändler betroffen sind, deren Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Mio. € überschritten haben. Alternativ können Händler die Steuer pro Bestellung entrichten. Fällig werden soll die Steuer mit der Annahme der Zahlung, unabhängig davon, wann die Zustellung des Pakets bzw. die tatsächliche Zahlung erfolgt. Auch wenn Pakete retourniert werden, wäre die Steuer demnach zu zahlen.

Agrardiesel, Heizkesseltausch, Reparaturbonus

Für die Land- und Forstwirtschaft ist unter anderem die weitere Subventionierung von Agrardiesel von Bedeutung, wobei das Fördersystem auf eine Flächenförderung umgestellt werden soll. Außerdem ist geplant, auch in den nächsten Jahren – über einen neuen Wald-Resilienzfonds – Fördermittel für klimafitte Wälder bereitzustellen sowie die Renaturierung von Fließgewässern zu fördern.

Für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme will die Regierung ab dem Jahr 2027 jeweils 179 Mio. € und für thermisch-energetische Sanierungen 181 Mio. € zur Verfügung stellen, wobei für thermische Sanierungen nur noch Zinszuschüsse vorgesehen sind. Sonderförderungen für einkommensschwache Haushalte könnten künftig aus dem Klima-Sozialfonds finanziert werden. Vor dem Aus steht hingegen der Reparaturbonus ("Geräte-Retter-Prämie"), die Fördermittel für Zwecke der Kreislaufwirtschaft werden um 30 Mio. € gesenkt.

Den Reparaturbonus, die sogenannte "Geräte-Retter-Prämie", wird es künftig nicht mehr geben.

Geringfügigkeitsgrenze, Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Kurzfristig haben sich die Koalitionsparteien außerdem darauf verständigt, die Geringfügigkeitsgrenze ein weiteres Jahr – bis Ende 2027 – bei 551,1 € zu belassen und die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte vorübergehend von 19,4 % auf 23 % anzuheben. Zudem sollen Beschäftigte künftig bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die gestaffelten Gutschriften zur Krankenversicherung für Selbstständige mit niedrigem Verdienst werden 2027 halbiert und 2028 zur Gänze gestrichen. Auch beim Lohnersatz für Unternehmen für Beschäftigte in Altersteilzeit sind gewisse Einschränkungen in Aussicht genommen.

Mehr Geld will die Regierung hingegen ab 2029 für die Lehrlingsförderung bereitstellen. Außerdem sollen die Länder zusätzliche Investitionszuschüsse vom Bund erhalten, wobei 50 Mio. € von den vorgesehenen 166,86 Mio. € bereits heuer fließen werden.

Weitere budgetbegleitende Maßnahmen

Darüber hinaus bringt das Budgetbegleitgesetz dutzende weitere Maßnahmen, die auch kleinere Vorhaben wie höhere Strafen für Raser, die Anhebung der Alkoholsteuer, ein kostenloser Blick ins Grundbuch für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer und eine Befreiung von asbestbelastetem Schotter vom Altlastensanierungsbeitrag umfassen. Zudem sollen Einsparungen bei den Universitäten in der Höhe von 150 Mio. € vorgenommen und verschiedene Schritte zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Sozialleistungsmissbrauch gesetzt werden. Dem ORF werden Kompensationszahlungen in der Höhe von rund 93 Mio. € gestrichen. Auch höhere Verwaltungsstrafen für eine Störung der öffentlichen Ordnung und andere Verstöße gegen das Sicherheitspolizeigesetz, Adaptierungen bei den Gerichtsgebühren, erweiterte Rechtsmittelbeschränkungen in Zivilprozessen, eine Entlastung von Schöffengerichten, eine einfachere Abholung der 2024 beschlossenen Wohnbaumilliarde durch die Länder und etliche weitere Vorhaben gehören zum umfangreichen Paket.

Einfrieren der Parteienförderung, Bahnausbau

In eigener Sache will die Politik bei der Parteienförderung sparen. Sie soll zwei weitere Jahre – bis Anfang 2029 – eingefroren bleiben. Das gilt auch für die Klubförderung. Die Bezüge von Bundespolitikerinnen und Bundespolitiker werden – nach mehreren Nulllohnrunden – 2027 lediglich um 1 % steigen.

Um den Bahnausbau gemäß dem neuen ÖBB-Rahmenplan sicherzustellen, soll Verkehrsminister Peter Hanke das Budget in der Periode 2027 bis 2032 mit bis zu 72,57 Mrd. € vorbelasten können, wobei der Großteil der Mittel (62,94 Mrd. €) auf Annuitäten für langfristige Bauprojekte wie den Brenner Basistunnel entfällt. Direkte Zuschüsse schlagen bei den Vorbelastungen mit 9,64 Mrd. € zu Buche. Insgesamt will man laut Hanke in den kommenden fünf Jahren 19,5 Mrd. € in den Bahnausbau investieren, wobei es bei einigen Projekten wie der Flughafenspange östlich von Wien Schwechat aus Budgetgründen zu zeitlichen Verzögerungen kommt.

In den Bahnausbau sollen in den nächsten fünf Jahren 19,5 Mrd. € investiert werden.

Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Das vorgesehene Verbot von Einweg-E-Zigaretten – mit und ohne Nikotin – soll ab Anfang 2027 gelten. Zudem sieht die von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz vor, sowohl nikotinhaltige Produkte wie Nikotinpouches und Nikotinzahnstocher als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse, die oft aufputschende Substanzen wie Koffein oder Guarana enthalten, künftig wie klassische Tabakprodukte zu behandeln und damit einem umfassenden Schutzniveau zu unterwerfen. Dazu gehören neben Abgabebeschränkungen und Werbeverboten auch gesundheitsbezogene Warnhinweise. Zudem sollen für das Wergwerfen von Zigarettenstummeln auf öffentlichen Spielplätzen künftig Strafen bis zu 500 € – bzw. 2.000 € im Wiederholungsfall – drohen.

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt darüber hinaus, die Dauer der Basisausausbildung nach dem Medizinstudium, also die erste Phase der Facharztausbildung, ab August von neun auf sechs Monate zu verkürzen und psychoaktive Stoffe, "deren Verwendung nicht als herkömmlich zu bezeichnen ist", in Lebensmitteln ausdrücklich zu verbieten. Zudem ist geplant, amtliche Kontrollen bei Schlachtungen zu erleichtern, die Sonderfachbeschränkung für Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin rückwirkend mit 1. Juni 2026 aufzuheben sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in das Qualitätssicherungssystem im niedergelassenen Bereich einzubinden. Die Verlängerung einer Ausnahmebestimmung im Gesundheitstelematikgesetz soll es noch bis Ende 2027 ermöglichen, Gesundheitsdaten per Fax zu übermitteln.

Zwei neue Schulfächer

Ein von Bildungsminister Christoph Wiederkehr vorgelegtes Schulpaket sieht unter anderem die Einführung von zwei neuen Unterrichtsgegenständen vor, nämlich "Medien und Demokratie" sowie "Informatik und Künstliche Intelligenz". Damit will Wiederkehr nicht zuletzt die Kritikfähigkeit der Schülerinnen und Schüler stärken. Die genauen Inhalte der beiden Fächer müssen aber erst erarbeitet werden. Bei nachträglichen Pflichtschulabschlüssen ist künftig der Pflichtgegenstand "Digitale Grundbildung" zu berücksichtigen.

Längere "Pickerl"-Intervalle

Im Verkehrsbereich ist unter anderem vorgesehen, die Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung von Kraftfahrzeugen zu verlängern. Die bisherige 3:2:1-Regelung für die "Pickerlüberprüfung" soll demnach durch eine 4:2:2:2:1-Regelung ersetzt werden. Das heißt, dass die erste Überprüfung eines neuen Fahrzeugs erst nach vier Jahren erfolgen muss, danach folgt dreimal ein Zwei-Jahres-Rhythmus. Im Gegenzug wird die dreimonatige Nachfrist gestrichen, wobei es künftig möglich sein soll, das Pickerl schon vier Monate vor Ablauf zu erneuern. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen allerdings erst mit Stichtag 19. Mai 2027. Weitere Punkte der Kraftfahrgesetz-Novelle betreffen diverse Maßnahmen zur Erleichterung von Lkw-Kontrollen, die Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichts für Lkw mit schweren Aufbauten, adaptierte Bestimmungen für Fahrschulen sowie die Streichung von Sonderbestimmungen für Fahrzeuge aus der Ukraine.

Ab Mitte Mai 2027 werden sich die Pickerl-Intervalle verlängern.

E-Ladestationen, Luftfahrtgesetz

Mit einer Novelle zum Bundesstraßengesetz wird überdies der vereinbarte Ausbauplan für E-Ladestationen im hochrangigen Straßennetz gesetzlich verankert. Demnach sollen bis Ende 2030 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Durchschnitt alle 25 Kilometer Ladepunkte zur Verfügung stehen, mit einem Maximalabstand von 50 km zwischen den einzelnen Stationen. Lkw sollen spätestens nach 60 bzw. 100 Kilometern eine entsprechende Ladeinfrastruktur vorfinden. Um die Zeit des Ladens angenehm und kurzweilig zu gestalten, sind gemäß den Erläuterungen jeweils auch Sanitäranlagen und Gastronomieeinrichtungen bei den Ladestationen vorgesehen. Die Gesetzesnovelle soll außerdem mehr Rechtssicherheit für Plangebietsverordnungen im Falle langwieriger UVP-Verfahren bringen.

Kurzfristig hat der Verkehrsausschuss außerdem eine umfangreiche Novelle zum Luftfahrtgesetz auf den Weg gebracht, mit der unter anderem Klarstellungen in Bezug auf den Betrieb von Flugplätzen und die Errichtung luftfahrtfremder Gebäude vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird auch eine amtswegige Redimensionierung von als Flugplätzen gewidmeten Flächen ermöglicht, wenn diese nicht mehr für den Flugbetrieb genutzt werden. Außerdem sind zahlreiche neue Regelungen für Drohnen vorgesehen. So wird etwa ausdrücklich normiert, dass bemannte Luftfahrzeuge Vorrang vor unbemannten Luftfahrzeugen – etwa Drohnen im Einsatzflug – haben. Neue Regeln gibt es überdies für Zuverlässigkeitsprüfungen für Flughafenpersonal, etwa was Fristen, Informationen über anhängige Strafverfahren und den Rechtsschutz bei negativen Bescheinigungen betrifft.

Maßnahmen gegen Irreführung von Konsumentinnen und Konsumenten

Gleich mehrere Gesetzesvorschläge liegen dem Nationalrat außerdem zum besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten vor. So sollen etwa in Umsetzung von EU-Vorgaben unlautere Geschäftspraktiken wie irreführende Umweltaussagen, zum Beispiel in Sachen Klimaneutralität, unterbunden werden. Auch Praktiken wie die vorsätzliche Begrenzung der Lebensdauer von Produkten und aggressive Geschäftsanbahnungen durch wiederholte Pop-up-Fenster geht es demnach an den Kragen. Um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und Klagen zurückzudrängen, kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz eingefordert werden.

Weitere Punkte betreffen die Bereitstellung eines "Widerrufbuttons" bei online abgeschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträgen zur Erleichterung von Rücktrittserklärungen, genaue Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten, eine klare Kennzeichnung von längeren Garantien, ein mehrjähriges Reparaturrecht für bestimmte Warengruppen wie Smartphones, Tablets, Waschmaschinen und Geschirrspüler zu einem "angemessenen" Preis sowie ausführlichere Informationen über online angebotene Finanzdienstleistungen vor Vertragsabschluss. Um Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anreiz zu bieten, eine mangelhafte Ware reparieren zu lassen statt sie auszutauschen, ist außerdem vorgesehen, die Gewährleistungsfrist bei einer Reparatur einmalig um ein Jahr – auf insgesamt drei Jahre – zu verlängern. 

Weitere Gesetzesvorhaben aus dem Justizbereich

Weitere Gesetzesvorhaben aus dem Justizbereich betreffen die Neuordnung des Pensionssystems für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die rein elektronische Verwahrung von Unterlagen durch Unternehmen sowie die Bereitstellung bestimmter Unternehmensdaten in einem zentralen europäischen Register (ESAP). Damit sollen Entscheidungsträger wie professionelle Anleger, NGOs und Kleinanleger in die Lage versetzt werden, fundierte, sachkundige sowie umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen zu treffen. Außerdem sind in Umsetzung eines VfGH-Urteils Anpassungen bei der Gültigkeitsdauer von Sterbeverfügungen geplant: Sie sollen künftig mehrfach verlängert werden können, ohne das gesamte Procedere neu durchlaufen zu müssen.

Stärkung der autochthonen Volksgruppen

Pünktlich zum 50-Jahr-Jubiläum der Beschlussfassung des Volksgruppengesetzes ist darüber hinaus geplant, die sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich verfassungsrechtlich abzusichern. Außerdem sollen das Bezirksgericht Ferlach mit jenem in Klagenfurt und die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt zusammengelegt werden, um die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten zu sichern. Gleichzeitig sollen an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt eigene Gerichtsabteilungen und zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet werden.

Zum 50-Jahr-Jubiläum des Volksgruppengesetzes gibt es im Besucherzentrum des Parlaments eine Ausstellung.

Alternative Investmentfonds, Bau-ID

Von Seiten des Finanzausschusses liegt die Empfehlung vor, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan zu modernisieren sowie die Bestimmungen für alternative Investmentfonds (AIF) an neue europäische Standards anzupassen. Dabei geht es unter anderem um verschärfte Anforderungen an das Liquiditätsmanagement, Vorgaben für Kreditvergaben durch AIF und die Verringerung doppelter Berichtspflichten. Außerdem ist vorgesehen, das bestehende BauID-System, das Kontrollen am Bau erleichtert, neu zu strukturieren und künftig allen Bauarbeitern und Bauarbeiterinnen eine Identitätskarte auszustellen. Durch Anpassungen bei der Schlechtwetterentschädigung wird der Spielraum für Betriebe erweitert, neue Bestimmungen gibt es außerdem für Spenglerbetriebe.

Österreichische Afrikastrategie, Entschließungen

Entschließungen könnten unter anderem zum Friedensprozess im Nahen Osten, zur geplanten Errichtung eines Minderheiten- und -Autonomiezentrums in Bozen sowie zur Frage wirksamer Importkontrollen für Agrarerzeugnisse gefasst werden. Es brauche faire Wettbewerbsbedingungen für die heimischen Bäuerinnen und Bauern, mahnt der Landwirtschaftsausschuss mit Blick auf das Mercosur-Abkommen und Agrarimporte aus der Ukraine. Zudem stehen ein Bericht über die neue Österreichische Afrikastrategie und ein Einspruch Österreichs gegen den Beitritt Algeriens zu einem internationalen Urkunden-Übereinkommen zur Diskussion.

Der FPÖ sind unter anderem die Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe, eine leichtere Abschiebung ausländischer Straftäter, ein Aus für das geplante CO2-Emissionshandelssystem ETS 2 und eine Amnestie für die letzten noch lebenden "Südtiroler Freiheitskämpfer" ein Anliegen. Die Grünen drängen auf einen besseren Schutz vor Fluglärm für Bewohnerinnen und Bewohner der Flughafenregion Wien.

Die Sitzung am Montag beginnt um 13 Uhr, ab Dienstag starten die Beratungen dann jeweils um 9 Uhr. Eine Aktuelle Stunde bzw. eine Fragestunde sind in der Plenarwoche nicht vorgesehen. Es ist übrigens das erste Mal seit 1993, dass der Nationalrat fünf Tage hintereinander tagt.