News 13.06.2025, 10:29

Nationalrat: Dreitägiges Plenum mit Doppelbudget und Erklärung zum Amoklauf

Im Mittelpunkt des dreitägigen Plenums steht das Doppelbudget 2025/26. Aus aktuellem Anlass wird es zunächst aber um ein ganz anderes Thema gehen. Bundeskanzler Christian Stocker, Vizekanzler Andreas Babler und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger haben die Abgabe einer Erklärung zum Amoklauf in Graz angekündigt. Zudem wollen die Abgeordneten in einer Trauerminute der Opfer gedenken. Ein 21-Jähriger hat in seiner ehemaligen Schule ein Blutbad mit zehn Toten angerichtet und sich danach selbst erschossen. Im Anschluss an die Erklärung ist eine Debatte geplant.

Bundeskanzler Christian Stocker wird gemeinsam mit dem Vizekanzler und der Außenministerin eine Erklärung  im Nationalrat zum Amoklauf in Graz abgeben.

Mehr als 18 Mrd. € Defizit in den Jahren 2025 und 2026

Die Beratungen über das Doppelbudget starten Montagnachmittag. Kapitel für Kapitel werden die Abgeordneten über die Eckpunkte der beiden Haushaltsentwürfe diskutieren, beginnend mit dem Budget der Obersten Organe und des Bundeskanzleramts. Auch das Justizbudget und viele weitere Bereiche wie Sport, Kultur, Äußeres, Inneres und Wirtschaft stehen am Montag zur Debatte. Am Dienstag wird es unter anderem um Bildung, Wissenschaft, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Gesundheit gehen. Der Mittwoch ist den Blöcken Familie, Verkehr, Innovation, Landesverteidigung und Finanzen gewidmet. Danach sind die Schlussabstimmungen anberaumt. Die Regierung hat für heuer ein Defizit von 18,1 Mrd. € veranschlagt, im nächsten Jahr soll das Minus 18,3 Mrd. € betragen.

Budgetbegleitende Gesetze

Noch vor den eigentlichen Budgetberatungen werden die Abgeordneten über das Budgetbegleitgesetz und weitere mit dem Budget in Zusammenhang stehende Gesetzesvorhaben diskutieren. Dabei geht es unter anderem um die Abschaffung des Klimabonus und den erschwerten Zugang zur Korridorpension. Außerdem sollen die Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen zwei Jahre nicht an die Inflation angepasst werden und steuerliche Entlastungsmaßnahmen, die aus dem dritten Drittel der sogenannten kalten Progression gespeist werden, bis 2029 entfallen. Dazu planen die Regierungsparteien dutzende weitere Maßnahmen, die von einer Erhöhung der Servicegebühr für die E-Card und dem vorübergehenden Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze über mehr Fußfesseln für Straftäter:innen bis hin zur Besteuerung von Umwidmungsgewinnen beim Verkauf von Grundstücken reichen. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sollen in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen dürfen.

Allerdings sind in den budgetbegleitenden Gesetzen auch einzelne Entlastungen vorgesehen. Dazu gehören etwa die Umsatzsteuerbefreiung von Frauenhygieneartikeln und Verhütungsmitteln, die Verdreifachung des "Pendlereuro", die Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für Kasten- und Pritschenwägen und eine Ausweitung der Pauschalierung von Betriebsausgaben für kleine Unternehmen. Auch die Gemeinden können mit einer Finanzspritze rechnen. Für den Ausbau der Schieneninfrastruktur und den Bahnbetrieb soll das Budget in den Jahren 2025 bis 2030 mit bis zu 62,2 Mrd. € vorbelastet werden. Insgesamt ist geplant, 76 Gesetze zu novellieren und – inklusive der haushaltsrechtlichen Grundlage für den ÖBB-Rahmenplan – zwei neue Gesetze zu verabschieden.

Am Montag werden die Abgeordneten mit den Beratungen über das Doppelbudget 2025/26 beginnen und über das Budgetbegleitgesetz abstimmen.

Österreich will US-Forschende gewinnen

Abseits des Budgets liegt aus dem Wissenschaftsausschuss die Empfehlung vor, im Universitätsgesetz befristete Ausnahmeregelungen zu verankern, um die Anstellung von wissenschaftlichem Personal aus den USA zu erleichtern. So soll in gewissen Fällen von der Ausschreibungspflicht abgesehen werden können. Außerdem will die Regierung Schritte für die Schaffung eines österreichweiten digitalen Studierendenausweises setzen.

Darüber hinaus könnte es eine erste Diskussion über notwendige Geschäftsordnungsänderungen in Zusammenhang mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes geben. Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Einbringung eines entsprechenden Gesetzesantrags. Eine Aktuelle Stunde oder Fragestunde sind in der Plenarwoche nicht vorgesehen.