Anpassung des Budgetprovisoriums an die neue Ressortverteilung
Da es für das Jahr 2025 noch kein reguläres Budget gibt, nehmen die Bundesregierung und andere öffentliche Organe ihre Aufgaben derzeit auf Basis eines Budgetprovisoriums wahr. Das heißt, die Ausgabenobergrenzen des Bundesfinanzgesetzes 2024 und des Bundesfinanzrahmengesetzes 2024 bis 2027 sind weiterhin einzuhalten, wobei der jeweils niedrigere Wert zur Anwendung kommt. Bislang war das Budgetprovisorium allerdings an der alten Ressortverteilung ausgerichtet, nun wird es an die neue Ministerienstruktur angepasst. Der Nationalrat hat entsprechende Budgetverschiebungen inklusive einer Anpassung der Personalpläne beschlossen. Betroffen sind etwa die Bereiche Energie, Umwelt, Frauen, Medien und Arbeit, deren Zuständigkeit in ein anderes Ressort wandert. Die Umschichtungen sind saldenneutral, an den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln ändert sich also nichts.
Der Nationalrat trat am 26. März zu einer Sitzung zusammen