Insgesamt könnte der Nationalrat am 18. September, bei seiner letzten regulären Sitzung in dieser Gesetzgebungsperiode, noch vier Gesetzesbeschlüsse fassen. So planen ÖVP und Grüne die gesetzlich vorgesehene Pensionserhöhung um 4,6 % für Bezieher:innen besonders hoher Pensionen – einschließlich Sonderpensionen – mit monatlich 279 € zu deckeln. Außerdem sollen Pensionsneuzugänge auch im kommenden Jahr eine außerordentliche Gutschrift auf ihr Pensionskonto erhalten, um inflationsbedingte Pensionsverluste zu vermeiden. Bei Inanspruchnahme der Korridorpension gilt diese Schutzklausel jedoch nur in Ausnahmefällen. Allerdings ist noch offen, ob das Paket die nötige Zweidrittelmehrheit erhält.
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wird festgelegt, wie jene 651 Mio. € verteilt werden, die infolge der Abschaffung der kalten Progression im kommenden Jahr für variable Entlastungen der Steuerzahler:innen zur Verfügung stehen (drittes Drittel). Unter anderem ist vorgesehen, alle Absetzbeträge und damit zusammenhängende Beträge wie Alleinverdienerabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag und Sozialversicherungs-Rückerstattung vollständig an die Jahresinflation von 5 % anzupassen und das amtliche Kilometergeld auf 50 Cent zu erhöhen. Einkommensschwache Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen werden außerdem über das Jahr 2024 hinaus eine monatliche Sonderzahlung von 60 € pro Kind – für Kinder bis zum 18. Lebensjahr – erhalten. Weiters stehen eine umfangreiche Dienstrechts-Novelle für den öffentlichen Dienst und der Bundesrechnungsabschluss 2023 zur Beschlussfassung an.