Einstimmig sprachen sich die Fraktionen für eine Begrenzung von Gerichtsgebühren und Anwaltstarifen im Zuge von Besitzstörungsklagen aus. Hintergrund der Gesetzesänderung waren Besitzstörungsklagen bei kurzem Halten oder Wenden von Fahrzeugen auf Privatparkplätzen. Nunmehr soll der Weg vor Gericht für diese Fälle kostengünstiger werden, zudem werden Leitentscheidungen des Obersten Gerichtshofs ermöglicht. Diese Maßnahmen sind vorerst auf fünf Jahre befristet. Mit dem Beschluss beende man die Abzocke von Autofahrern, sorge dafür, dass der Missbrauch des legitimen Instruments der Besitzstörungsklage endet und entziehe diesem Geschäftsmodell die Grundlage, so Justizministerin Anna Sporrer.
Mit einer zusätzlichen Feststellung im Justizausschuss hatten ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ unterstrichen, dass aus ihrer Sicht geringfügige Eingriffe, wie etwa das einmalige kurzfristige Anhalten, Befahren oder Umdrehen auf einer befestigten Fläche, ohne dass dadurch jemand behindert worden oder ein Schaden entstanden ist, keine Störungshandlung darstellen würden.
Abgeordnete Alma Zadić (Grüne) hielt fest, dass sie der Änderung zustimmen werde, bemängelte aber, dass mit der Ausschussfeststellung eine materiellrechtliche "Handreiche" an den OGH geschickt werde. Genau diese "Handreichung" an die Gerichte verteidigte Klaus Fürlinger (ÖVP): Diese Feststellung – mit dem OGH als Background – sowie die Auslaufregel der gesetzlichen Änderungen nach fünf Jahren sollten aus seiner Sicht reichen, Missbrauch zu beschränken oder gar zu verhindern.
Für Abgeordneten Markus Tschank (FPÖ) war die letztlich einstimmig beschlossene Lösung kein "Allheilmittel", es gelte, weiterhin wachsam zu bleiben. Die Einführung eines Schikaneverbots wäre aus seiner Sicht eine Möglichkeit zur Verschärfung.