Nach langwierigen Regierungsverhandlungen drückt die neue Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS nun aufs Tempo. Unmittelbar nach Vorstellung der neuen Bundesregierung im Nationalrat haben die Abgeordneten erste Maßnahmen zur Budgetsanierung beschlossen. Damit soll nicht zuletzt ein EU-Defizitverfahren vermieden werden.
Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit können zwar auch künftig mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, eine staatliche Unterstützung für die Arbeitnehmer:innen wird es in dieser Zeit allerdings nicht mehr geben. Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld laufen gemäß dem Nationalratsbeschluss Ende März 2025 aus. Für schon laufende oder unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen wurden jedoch Übergangsregelungen verankert. Evaluierungen würden geringe oder negative Wirkungen einer Bildungskarenz auf Beschäftigung und Einkommen der Teilnehmer:innen zeigen, wird die Gesetzesnovelle begründet. Noch offen ist, wie eine mögliche Nachfolgeregelung ausschauen könnte: Laut mehreren Abgeordneten soll eine solche bis zum Jahresende ausgearbeitet werden.
Hat jemand mit dem Arbeitgeber bereits Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit vereinbart und erhält aufgrund der neuen Bestimmungen keine finanzielle Unterstützung mehr, kann er bzw. sie bis Ende März von der Vereinbarung zurücktreten.