News 07.03.2025, 22:27

Nationalrat besiegelt vorläufiges Aus für Bildungskarenz

Nach langwierigen Regierungsverhandlungen drückt die neue Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS nun aufs Tempo. Unmittelbar nach Vorstellung der neuen Bundesregierung im Nationalrat haben die Abgeordneten erste Maßnahmen zur Budgetsanierung beschlossen. Damit soll nicht zuletzt ein EU-Defizitverfahren vermieden werden.

Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit können zwar auch künftig mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, eine staatliche Unterstützung für die Arbeitnehmer:innen wird es in dieser Zeit allerdings nicht mehr geben. Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld laufen gemäß dem Nationalratsbeschluss Ende März 2025 aus. Für schon laufende oder unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen wurden jedoch Übergangsregelungen verankert. Evaluierungen würden geringe oder negative Wirkungen einer Bildungskarenz auf Beschäftigung und Einkommen der Teilnehmer:innen zeigen, wird die Gesetzesnovelle begründet. Noch offen ist, wie eine mögliche Nachfolgeregelung ausschauen könnte: Laut mehreren Abgeordneten soll eine solche bis zum Jahresende ausgearbeitet werden.

Hat jemand mit dem Arbeitgeber bereits Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit vereinbart und erhält aufgrund der neuen Bestimmungen keine finanzielle Unterstützung mehr, kann er bzw. sie bis Ende März von der Vereinbarung zurücktreten.

Genau 159 Tage nach der Nationalratswahl stellte sich die neue Regierung im Parlament vor.

Bankenabgabe, Energiekrisenbeitrag, Förderkürzungen

Eingebaut wurde das Aus für die Bildungskarenz in das sogenannte Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025, das zahlreiche ausgaben- und einnahmenseitige Maßnahmen zur Eindämmung des Budgetdefizits enthält. So müssen etwa auch Banken und Energiekonzerne durch temporäre Sonderabgaben einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten. Auch von verschiedenen Anpassungen im Tabaksteuergesetz, höheren Gebühren für Wetteinsätze und einer Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 % für Einkommen über einer Million Euro erwartet sich die Regierung zusätzliche Budgeteinnahmen.

Zu Buche schlagen überdies Förderkürzungen im Bereich des Klimaschutzes. So wird die Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 1. April 2025 gestrichen, wobei es für vor dem 7. März abgeschlossene Verträge eine Übergangsregelung gibt. Außerdem ist ab April auch für reine E-Autos und E-Motorräder – mit Ausnahme von Mopeds – eine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Kleinere und leistungsschwächere Pkw werden dabei geringer belastet, zudem bleiben E-Autos gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennermotor begünstigt. Angepasst wird auch die Steuer für "Plug-in"-Hybridautos.

Einfrieren von Mieten

Zur Entlastung von Mieter:innen haben die Abgeordneten einstimmig beschlossen, die Mieten in Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen vorübergehend einzufrieren und erst im kommenden Jahr wieder an die Inflation anzupassen. Ohne diesen Schritt würden laut Staatssekretärin Michaela Schmidt zufolge Kategorie- und Richtwertmieten ab April um drei bis vier Prozent steigen. Zudem wurde die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 8.100 € auf 8.600 € angehoben, damit Betroffene neben der Karenz weiterhin einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen können.

Alle fünf Parlamentsparteien stimmten zu, die Mieten in Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen für dieses Jahr einzufrieren.

Ukraine-Vertriebene, notleidende Kredite

Angesichts des andauernden Krieges in der Ukraine werden vertriebene Ukrainer:innen, die in Österreich leben, weiterhin Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten, vorerst befristet bis Ende Oktober dieses Jahres. Gleichzeitig wurde ihre weitere Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung in Form einer vom Hauptausschuss genehmigten Verordnung sichergestellt.

Schließlich hat der Nationalrat in Umsetzung einer EU-Richtlinie auch ein neues Kreditdienstleister- und Kreditverkäufergesetz verabschiedet. Durch einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für Kreditdienstleister und -käufer soll ein effizienter Sekundärmarkt für "notleidende Kredite" in Europa etabliert werden. Ein Antrag der Grünen zur Änderung des Nationalfonds-Gesetzes wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Zum Auftakt der Nationalratssitzung hatten Bundeskanzler Christian Stocker, Vizekanzler Andreas Babler und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger den Abgeordneten das zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS vereinbarte Regierungsprogramm für die aktuelle Gesetzgebungsperiode vorgestellt und das neue Regierungsteam präsentiert. Außerdem wurden 12 neue Abgeordnete angelobt, nachdem die Regierungsmitglieder ihr Nationalratsmandat zurückgelegt haben.