Mit der Wahl der restlichen Fachausschüsse des Nationalrats und der danach erfolgten Konstituierung können diese nun ihre Arbeit aufnehmen. Das betrifft den Ausschuss für Arbeit und Soziales ebenso wie den Bildungsausschuss, den Innenausschuss oder den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie. Ihnen wurden am Ende des Sitzungstags auch bereits erste Verhandlungsgegenstände zur Vorberatung zugewiesen. So haben SPÖ, ÖVP, NEOS und Grüne gemeinsam eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes beantragt. Auch ein Neuwahlantrag der FPÖ liegt vor.
Neu gegenüber der vergangenen Gesetzgebungsperiode ist, dass der Menschenrechteausschuss mit dem Volksanwaltschaftsausschuss und der Wissenschaftsausschuss mit dem Forschungsausschuss zusammengelegt wurden. Insgesamt gibt es nun, inklusive des gemeinsamen Ausschusses des Nationalrats und des Bundesrats gemäß Finanzverfassungsgesetz, 30 Ausschüsse.