Mit dem Österreichischen Stabilitätspakt wird insbesondere festgelegt, wie stark sich die einzelnen Gebietskörperschaften verschulden dürfen. Maßstab sind dabei zum einen die EU-Fiskalregeln und zum anderen das Ziel, das Budgetdefizit Österreichs bis 2029 von 4,2 % auf Maastricht-konforme 2,8 % zurückzuführen. Sowohl der Bund als auch die Länder und Gemeinden müssen demnach ihr Minus in den kommenden Jahren schrittweise senken. Ab 2030 wird dann für erlaubte Verschuldungen ein fixer Aufteilungsschlüssel von 76 % für den Bund inkl. Sozialversicherung und 24 % für Länder und Gemeinden gelten. Mit erweiterten Berichtspflichten will Finanzminister Markus Marterbauer unangenehme Budget-Überraschungen verhindern.
Endgültig von den Abgeordneten auf Schiene gesetzt werden soll auch das sogenannte Anti-Mogelpackungs-Gesetz, mit dem die Regierung versteckten Preiserhöhungen – Stichwort Shrinkflation – entgegentreten will. Ab April 2026 sollen demnach größere Lebensmittel- und Drogeriegeschäfte verpflichtet werden, Produkte, deren Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße gesunken ist, klar zu kennzeichnen. Voraussetzung für einen Beschluss ist, dass auf EU-Ebene bis kommenden Dienstag – dem Ende der Notifizierungsfrist – keine Einwände geltend gemacht werden.
Der Nationalrat tritt am 25. Februar zu seiner nächsten Sitzung zusammen.