News 19.11.2024, 12:55

Neu gewählter Nationalrat tritt am 20. November zu zweiter Sitzung zusammen

Neues Sanktionengesetz und weitere Gesetzesanträge

Noch ist offen, welche Parteien künftig in Österreich die Regierung bilden werden, dennoch sind bei der zweiten Nationalratssitzung nach der Wahl erste Gesetzesbeschlüsse der neuen Legislaturperiode zu erwarten. Drei Anträge, die die alten Koalitionspartner ÖVP und Grüne gemeinsam eingebracht haben, haben im Budgetausschuss breite Zustimmung erhalten. Damit sollen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) sowie neue EU-Vorgaben zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen und Geldwäsche umgesetzt werden. Außerdem wollen die Abgeordneten auf Erfahrungen mit den Sanktionen gegen Russland reagieren.

Kernstück des Gesetzespakets ist ein neues Sanktionengesetz, das unter anderem neue Behördenzuständigkeiten vorsieht. So soll ab dem Jahr 2026 die Finanzmarktaufsicht (FMA) und nicht mehr die Österreichische Nationalbank (OeNB) für die Überwachung völkerrechtlicher Sanktionen zuständig sein. Damit einher geht auch eine Erweiterung des Kreises überwachter Unternehmen – etwa auf Versicherungsunternehmen, Kryptowerte-Dienstleister und Wertpapierfirmen – sowie eine Ausweitung der behördlichen Befugnisse. Auch Maßnahmen zur beschleunigten Umsetzung von Sanktionen, mehr Transparenz bei Treuhandschaftsverhältnissen und Kryptowertetransfers sowie erweiterte Sorgfaltspflichten für Bilanzbuchhalter:innen, Wirtschaftstreuhänder:innen und Steuerberater:innen in Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung (Finanzierung von Massenvernichtungswaffen) gehören zum umfangreichen Paket.

Vorstellung des neuen Finanzministers

Vor der Debatte über die drei Gesetzentwürfe wird Bundeskanzler Karl Nehammer den Abgeordneten den designierten neuen Finanzminister Gunter Mayr vorstellen. Daran anschließend ist eine Debatte geplant. Mayr folgt Magnus Brunner nach, der als EU-Kommissar nach Brüssel wechselt, und soll unmittelbar vor der Nationalratssitzung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen angelobt werden. Er leitete bislang die Sektion Steuerpolitik und Steuerrecht im Finanzministerium.

Misstrauensantrag und Wahl eines Mitglieds der Volks­anwaltschaft

Wenig Erfolgschancen dürfte der Misstrauensantrag der FPÖ gegen die türkis-grüne Bundesregierung haben. Es sei üblich, nach Wahlen bis zur Bildung einer neuen Regierung die bisherige Regierung mit der Fortführung der Verwaltung zu betrauen, machten die anderen Parteien im Budgetausschuss geltend. Die FPÖ argumentiert hingegen, dass die Regierung endgültig das Vertrauen der Bevölkerung verloren habe. Zudem hält sie rasche Maßnahmen für erforderlich, um eine weitere Rezession zu verhindern. Auch die Aktuelle Stunde zu Beginn der Sitzung ist auf Verlangen der FPÖ der aktuellen Wirtschaftslage gewidmet.

Darüber hinaus wird der Nationalrat in seiner Sitzung voraussichtlich eine neue Volksanwältin wählen. Voraussetzung dafür ist, dass der Hauptausschuss zeitgerecht einen Wahlvorschlag erstattet. Die FPÖ hat für das Amt die Bezirkshauptfrau von Wels-Land Elisabeth Schwetz nominiert – sie soll in der Volksanwaltschaft dem nunmehrigen Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz nachfolgen.