Neues Sanktionengesetz und weitere Gesetzesanträge
Noch ist offen, welche Parteien künftig in Österreich die Regierung bilden werden, dennoch sind bei der zweiten Nationalratssitzung nach der Wahl erste Gesetzesbeschlüsse der neuen Legislaturperiode zu erwarten. Drei Anträge, die die alten Koalitionspartner ÖVP und Grüne gemeinsam eingebracht haben, haben im Budgetausschuss breite Zustimmung erhalten. Damit sollen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) sowie neue EU-Vorgaben zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen und Geldwäsche umgesetzt werden. Außerdem wollen die Abgeordneten auf Erfahrungen mit den Sanktionen gegen Russland reagieren.
Kernstück des Gesetzespakets ist ein neues Sanktionengesetz, das unter anderem neue Behördenzuständigkeiten vorsieht. So soll ab dem Jahr 2026 die Finanzmarktaufsicht (FMA) und nicht mehr die Österreichische Nationalbank (OeNB) für die Überwachung völkerrechtlicher Sanktionen zuständig sein. Damit einher geht auch eine Erweiterung des Kreises überwachter Unternehmen – etwa auf Versicherungsunternehmen, Kryptowerte-Dienstleister und Wertpapierfirmen – sowie eine Ausweitung der behördlichen Befugnisse. Auch Maßnahmen zur beschleunigten Umsetzung von Sanktionen, mehr Transparenz bei Treuhandschaftsverhältnissen und Kryptowertetransfers sowie erweiterte Sorgfaltspflichten für Bilanzbuchhalter:innen, Wirtschaftstreuhänder:innen und Steuerberater:innen in Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung (Finanzierung von Massenvernichtungswaffen) gehören zum umfangreichen Paket.