News 02.07.2025, 20:36

Neue Teilpension bringt auch Einschränkungen bei der Altersteilzeit

Mit der Einführung der Teilpension wird es künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, bereits vor dem endgültigen Pensionsantritt einen Teil der Pension zu beziehen. Gleichzeitig wird mit dem Gesetzespaket die Altersteilzeit eingeschränkt und ein Nachhaltigkeitsmechanismus zur Stabilisierung des Pensionssystems gesetzlich verankert. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat für das Vorhaben bereits grünes Licht gegeben.

Voraussetzung für die Zuerkennung einer Teilpension sind ausreichende Versicherungsjahre für einen vorzeitigen Pensionsantritt. Wer zum Beispiel Anspruch auf eine Korridorpension oder Schwerarbeitspension hat und Teilzeit weiterarbeitet, bekommt einen aliquoten Teil seines Pensionsanspruchs ausgezahlt. Wie hoch die Teilpension ausfällt, hängt dabei vom Ausmaß der Arbeitszeitreduktion ab. Zudem sind die gesetzlichen Abschläge zu berücksichtigen. Der restliche Pensionsanspruch wird dann beim endgültigen Pensionsantritt, gegebenenfalls mit Zu- oder Abschlägen, fällig. Ermöglicht werden soll die Inanspruchnahme der Teilpension ab Anfang 2026, der Nationalrat wird voraussichtlich kommende Woche darüber beraten.

Der Nationalrat könnte die Einführung der Teilpension noch vor dem Sommer beschließen.

Erschwerter Zugang zur Altersteilzeit

Gleichzeitig mit der Einführung der Teilpension kommt es zu Einschränkungen bei der Altersteilzeit. So wird das Altersteilzeitgeld als Lohnausgleich künftig nur noch für maximal drei Jahre zustehen und ab dem Zeitpunkt, ab dem jemand Anspruch auf eine Teilpension hat, grundsätzlich gestrichen. Das bedeutet, dass Personen mit Anspruch auf eine Korridorpension ab 2029 frühestens mit 60, andere Beschäftigte frühestens mit 62 in eine staatlich geförderte Altersteilzeit gehen werden können. Die Verkürzung von fünf auf drei Jahre erfolgt dabei schrittweise, auch die für den Zugang zur Altersteilzeit erforderlichen Beschäftigungsjahre werden in Etappen hinaufgesetzt. Weiters neu ist das Verbot, während der Altersteilzeit eine bezahlte Nebenbeschäftigung aufzunehmen. Außerdem wird der staatliche Lohnausgleich für neue Altersteilzeitvereinbarungen aus budgetären Gründen in den Jahren 2026 bis 2028 vorübergehend von 90 % auf 80 % reduziert.

Gesetzlich verankert wird auch ein "Nachhaltigkeitsmechanismus": Er verpflichtet die Regierung zu Einschnitten im Pensionssystem, sollten die Pensionsausgaben in den nächsten Jahren über dem Budgetpfad liegen.

Grüne stimmen Teilen des Gesetzespakets zu

An das Plenum weitergeleitet wurde die Regierungsvorlage vom Sozialausschuss mit unterschiedlichen Mehrheiten. So erhielt etwa die Einführung der Teilpension neben der Zustimmung der Koalitionsparteien auch jene der Grünen. Die Teilpension sei "eine sehr gute, sehr gescheite Maßnahme", war sich Grünen-Sozialsprecher Markus Koza mit den Koalitionsparteien einig.

Für den Nachhaltigkeitsmechanismus und die neuen Altersteilzeit-Bestimmungen konnten ÖVP, SPÖ und NEOS hingegen keine der beiden Oppositionsparteien gewinnen, wobei die Grünen vor allem die Verkürzung auf drei Jahre auch für jene Beschäftigten kritisierten, die nicht in Teilpension gehen können. Die FPÖ ortet weitere Verschlechterungen im Pensionssystem und zeigte sich darüber enttäuscht, dass die abschlagsfreie Frühpension bei 45 Arbeitsjahren, die sogenannte "Hacklerregelung", nicht wieder eingeführt wird.