Mit der Einführung der Teilpension wird es künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, bereits vor dem endgültigen Pensionsantritt einen Teil der Pension zu beziehen. Gleichzeitig wird mit dem Gesetzespaket die Altersteilzeit eingeschränkt und ein Nachhaltigkeitsmechanismus zur Stabilisierung des Pensionssystems gesetzlich verankert. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat für das Vorhaben bereits grünes Licht gegeben.
Voraussetzung für die Zuerkennung einer Teilpension sind ausreichende Versicherungsjahre für einen vorzeitigen Pensionsantritt. Wer zum Beispiel Anspruch auf eine Korridorpension oder Schwerarbeitspension hat und Teilzeit weiterarbeitet, bekommt einen aliquoten Teil seines Pensionsanspruchs ausgezahlt. Wie hoch die Teilpension ausfällt, hängt dabei vom Ausmaß der Arbeitszeitreduktion ab. Zudem sind die gesetzlichen Abschläge zu berücksichtigen. Der restliche Pensionsanspruch wird dann beim endgültigen Pensionsantritt, gegebenenfalls mit Zu- oder Abschlägen, fällig. Ermöglicht werden soll die Inanspruchnahme der Teilpension ab Anfang 2026, der Nationalrat wird voraussichtlich kommende Woche darüber beraten.