News 09.09.2026, 14:30
Familienleistungen

Neuregelung für Vertriebene aus der Ukraine und subsidiär Schutzberechtigte

Koalitionsparteien wollen die in der Begutachtungsphase vorgebrachten Einwendungen noch genauer prüfen und in Form eines Abänderungsantrags im Plenum berücksichtigen.

Vertriebene aus der Ukraine haben in Österreich bis Ende Juni 2026 Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten, sofern sie entweder erwerbstätig oder beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend vorgemerkt waren. Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzesentwurf, der im Familienausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen wurde, sieht nun vor, dass beide Leistungen rückwirkend mit 1. Juli verlängert werden. 

Explizit festgeschrieben wird im Entwurf aber auch, dass sowohl Personen als auch Kinder, die Leistungen aus der Grundversorgung erhalten, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe mehr haben. Ausgenommen sind derzeit nur Personen, deren Kind erheblich behindert ist. Damit soll eine parallele Gewährung mehrerer staatlicher Leistungen zur selben elterlichen Unterhaltsverpflichtung vermieden und ein Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung geschaffen werden. Die Regierungsfraktionen kündigten dazu an, dass die in der Begutachtungsphase vorgebrachten Einwendungen noch genauer geprüft und in Form eines Abänderungsantrags im Plenum berücksichtigt werden sollen. 

Weiters kommt es anknüpfend an die neue EU-Status-Verordnung zu einer Neuregelung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes für subsidiär Schutzberechtigte. Demnach muss diese Personengruppe künftig – rückwirkend mit 12. Juni 2026 – nicht mehr zwingend erwerbstätig sein, um diese Leistungen zu erhalten. Mit Anfang Juli soll das bisherige Zusatzerfordernis der Erwerbstätigkeit oder der Vormerkung beim AMS auch für Ukraine-Vertriebene entfallen.

Die Aufteilung zwischen Grundwehr- und Zivildienst liegt mittlerweile bei 50:50.

Debatte über Zivildienst-Verlängerung und Bedarfsdeckung

Debattiert wurde im Familien- und Jugendausschuss außerdem über den Zivildienstbericht für die Jahre 2023 bis 2025. Im Jahr 2025 lag die Anzahl der Zivildienstleistenden bei 14.884. Die Aufteilung zwischen Grundwehr- und Zivildienst hat sich Bundesministerin Claudia Bauer zufolge mittlerweile in Richtung 50:50 entwickelt. Zur geplanten Wehrdienstreform hielt die Ministerin fest, dass es eine Verlängerung des Zivildiensts aus demografischen Gründen brauche, um den Bedarf in den Einrichtungen in Österreich zu decken.

Einstimmige Entschließung zur Erhöhung der Grundwehrdienstvergütung

Auf der Tagesordnung standen auch eine Reihe von oppositionellen Initiativen, wie unter anderem die freiheitlichen Forderungen nach einem Abbau von Hürden bei Anträgen für das Kinderbetreuungsgeld und nach einer gerechten Entlohnung für Grundwehrdiener . In beiden Fällen brachten ÖVP, SPÖ und NEOS eigene Anträge ein. So wurde einerseits die Familienministerin aufgefordert, die Entbürokratisierung und Vereinfachungen beim Kinderbetreuungsgeld weiter zu forcieren. Andererseits wurde die Verteidigungsministerin ersucht, die geplante Erhöhung der finanziellen Vergütung von Grundwehrdienern auf 1.000 € im Monat ab 1. Jänner 2027 umzusetzen. Beide Anträge wurden einstimmig angenommen.