Vertriebene aus der Ukraine haben in Österreich bis Ende Juni 2026 Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten, sofern sie entweder erwerbstätig oder beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend vorgemerkt waren. Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzesentwurf, der im Familienausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen wurde, sieht nun vor, dass beide Leistungen rückwirkend mit 1. Juli verlängert werden.
Explizit festgeschrieben wird im Entwurf aber auch, dass sowohl Personen als auch Kinder, die Leistungen aus der Grundversorgung erhalten, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe mehr haben. Ausgenommen sind derzeit nur Personen, deren Kind erheblich behindert ist. Damit soll eine parallele Gewährung mehrerer staatlicher Leistungen zur selben elterlichen Unterhaltsverpflichtung vermieden und ein Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung geschaffen werden. Die Regierungsfraktionen kündigten dazu an, dass die in der Begutachtungsphase vorgebrachten Einwendungen noch genauer geprüft und in Form eines Abänderungsantrags im Plenum berücksichtigt werden sollen.
Weiters kommt es anknüpfend an die neue EU-Status-Verordnung zu einer Neuregelung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes für subsidiär Schutzberechtigte. Demnach muss diese Personengruppe künftig – rückwirkend mit 12. Juni 2026 – nicht mehr zwingend erwerbstätig sein, um diese Leistungen zu erhalten. Mit Anfang Juli soll das bisherige Zusatzerfordernis der Erwerbstätigkeit oder der Vormerkung beim AMS auch für Ukraine-Vertriebene entfallen.
Die Aufteilung zwischen Grundwehr- und Zivildienst liegt mittlerweile bei 50:50.