Vertriebene aus der Ukraine haben in Österreich bis Ende Juni 2026 Familienbeihilfe und Kinderbetreuungs-Geld erhalten. Voraussetzung war, dass sie erwerbstätig oder beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend vorgemerkt waren. Die Regierung hat nun einen Gesetzes-Entwurf vorgelegt, dem ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen im Ausschuss zugestimmt haben. Er sieht vor, dass beide Leistungen rückwirkend mit 1. Juli verlängert werden.
Der Entwurf sieht aber auch das vor: Wer Leistungen aus der Grundversorgung erhält, hat keinen Anspruch auf Familienbeihilfe mehr. Davon ausgenommen sind derzeit nur Personen, deren Kind schwer behindert ist. Damit will man vermeiden, dass Eltern gleichzeitig mehrere staatliche Leistungen für den Unterhalt ihrer Kinder bekommen. Es soll auch ein Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung sein.
Die Regierungs-Fraktionen kündigten an, dass sie die in der Begutachtungsphase vorgebrachten Einwendungen noch genauer prüfen werden. Es soll dafür einen Abänderungs-Antrag im Plenum geben.
Wegen einer neuen EU-Status-Verordnung kommt es auch zu einer Neuregelung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungs-Geldes für subsidiär Schutzberechtigte. Das sind Personen, die keinen Anspruch auf Asyl haben. Sie sind trotzdem schutzberechtigt, weil ihnen bei einer Rückkehr in ihre Heimat Schaden droht. Diese Personengruppe muss in Zukunft nicht mehr unbedingt erwerbstätig sein, um diese Leistungen zu erhalten. Das soll rückwirkend mit 12. Juni 2026 gelten.
Mit Anfang Juli soll das auch für Ukraine-Vertriebene gelten. Sie müssen dann nicht mehr erwerbstätig oder beim AMS vorgemerkt sein.
Die Aufteilung zwischen Grundwehrdienst und Zivildienst liegt bei 50:50.