Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat in seiner jüngsten Sitzung Novellen zum ORF-Gesetz und zum ORF-Beitrags-Gesetz auf den Weg gebracht. Zum einen haben sich die Koalitionsparteien darauf verständigt, das Anhörungsrecht der Länder bei der Bestellung von ORF-Landesdirektor:innen zu streichen, zum anderen wollen sie Unternehmen mit mehreren Standorten bei der ORF-Gebühr entlasten und die bestehende Gebührenbefreiung für einkommensschwache Haushalte absichern. Ohne die Novelle müssten 15 % der derzeit von der Haushaltsabgabe befreiten Haushalte ab 2026 ORF-Gebühr zahlen, sagte SPÖ-Verfassungssprecherin Muna Duzdar im Ausschuss. Das soll durch die Berücksichtigung von Wohnkosten beim Haushaltseinkommen verhindert werden. Laut Staatssekretärin Michaela Schmidt kommt es dabei auch zu administrativen Erleichterungen. Schmidt zeigte sich außerdem darüber erfreut, dass auch bei Bezahlung der Haushaltsabgabe mit Erlagschein nicht die gesamte Jahresgebühr auf einmal beglichen werden muss.
Die neuen Beitragsregelungen sind allerdings – inklusive der Entlastung für Unternehmen – vorerst auf zwei Jahre, bis Ende 2027, befristet. Schmidt zufolge will die Regierung im kommenden Jahr, wie im Regierungsprogramm vereinbart, einen Diskussionsprozess über die Gesamtreform des ORF starten. Sowohl die Novellierung des ORF-Gesetzes als auch jene des ORF-Beitrags-Gesetzes erhielten im Ausschuss die Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Die FPÖ erachtet die Änderungen für unzureichend.
Bisher mussten bei der Bestellung neuer Landesdirektor:innen Stellungnahmen des betreffenden Bundeslandes eingeholt werden.