News 11.07.2025, 17:11

"ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss" könnte vor VfGH kommen

Öffentlich hat FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker bereits angekündigt, dass sich die FPÖ wegen des Vetos an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden wird. Das wurde von Seiten der Freiheitlichen bei der Plenardebatte über den Bericht des GO-Ausschusses zwar nicht bestätigt, FPÖ-Abgeordneter Norbert Nemeth ließ aber keine Zweifel daran, dass seine Partei die Blockade für rechtlich unzulässig hält. Der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses überzeuge weder in politischer noch in rechtlicher Hinsicht, hielt er fest und wertete manche Argumente der Koalition als "hanebüchen".

ÖVP und SPÖ sind allerdings zuversichtlich, dass die Entscheidung des Geschäftsordnungsausschusses halten wird. Dieser hatte das Verlangen der FPÖ für "zur Gänze unzulässig" erklärt, weil der vorgeschlagene Untersuchungsgegenstand nach Einschätzung der Koalitionsparteien nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Vor allem die Vermischung des "Falles Pilnacek" mit Corona-Maßnahmen ist ihrer Ansicht nach problematisch. Sie orten aber auch noch einige andere Unzulänglichkeiten im FPÖ-Verlangen.

Verfassungs­gerichtshof soll innerhalb von vier Wochen entscheiden

Für die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs hat die FPÖ gemäß der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse nun zwei Wochen Zeit. Der VfGH ist dann angehalten "ohne unnötigen Aufschub, tunlichst aber binnen vier Wochen" eine Entscheidung zu treffen. Fällt diese zugunsten der FPÖ aus, ist der Geschäftsordnungausschuss verpflichtet, alle notwendigen Beschlüsse für die Einsetzung des U-Ausschusses zu fassen. Dazu gehören etwa der grundsätzliche Beweisbeschluss und die Wahl einer Verfahrensrichterin bzw. eines Verfahrensrichters. Anderenfalls muss die FPÖ ihr Verlangen in verfassungskonformer Weise neu einbringen.

Gegen den "Bestreitungsantrag" der Koalitionsparteien hatten im GO-Ausschuss neben der FPÖ auch die Grünen gestimmt. Nina Tomaselli begründete das im Plenum damit, dass für die Grünen Aufklärung Vorrang habe. Das Verlangen der FPÖ habe zwar einige "handwerkliche Mängel", sagte sie, die Grünen wollten sich einem Untersuchungsausschuss aber nicht in den Weg stellen. Die NEOS begrüßen hingegen die vorgesehene Klärung durch den Verfassungsgerichtshof.

Das Ausschusslokal für Untersuchungsausschüsse bleibt vorerst leer.

Fall Pilnacek und Umgang mit Corona-Demonstrationen

Mit dem "ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss" will die FPÖ zum einen die Ermittlungen rund um den Tod des ehemaligen Spitzenbeamten im Justizministerium Christian Pilnacek und zum anderen den behördlichen Umgang mit Corona-Demonstrationen und "regierungs- und maßnahmenkritischen Bürgern" durchleuchten. In beiden Fällen orten die Freiheitlichen unzulässige politische Einflussnahmen, wobei sie vor allem die ÖVP im Visier haben.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass der Geschäftsordnungsausschuss ein Minderheitsverlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für gänzlich unzulässig erklärt. So wurde etwa schon 2018 – damals unter Schwarz-Blau – ein von der SPÖ angestrebter "BVT-Untersuchungsausschuss" mit der Begründung blockiert, dass der Untersuchungsgegenstand zu allgemein gehalten sei und damit nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Damals hat die SPÖ ihr Verlangen daraufhin zurückgezogen und gemeinsam mit den NEOS eine neue – dann unbeanstandete – Initiative eingebracht.