Öffentlich hat FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker bereits angekündigt, dass sich die FPÖ wegen des Vetos an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden wird. Das wurde von Seiten der Freiheitlichen bei der Plenardebatte über den Bericht des GO-Ausschusses zwar nicht bestätigt, FPÖ-Abgeordneter Norbert Nemeth ließ aber keine Zweifel daran, dass seine Partei die Blockade für rechtlich unzulässig hält. Der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses überzeuge weder in politischer noch in rechtlicher Hinsicht, hielt er fest und wertete manche Argumente der Koalition als "hanebüchen".
ÖVP und SPÖ sind allerdings zuversichtlich, dass die Entscheidung des Geschäftsordnungsausschusses halten wird. Dieser hatte das Verlangen der FPÖ für "zur Gänze unzulässig" erklärt, weil der vorgeschlagene Untersuchungsgegenstand nach Einschätzung der Koalitionsparteien nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Vor allem die Vermischung des "Falles Pilnacek" mit Corona-Maßnahmen ist ihrer Ansicht nach problematisch. Sie orten aber auch noch einige andere Unzulänglichkeiten im FPÖ-Verlangen.