News 09.07.2025, 21:27

"ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss" kommt vorläufig nicht

Mit dem Untersuchungsausschuss will die FPÖ zum einen die Ermittlungen rund um den Tod des ehemaligen Spitzenbeamten im Justizministerium Christian Pilnacek und zum anderen den behördlichen Umgang mit Corona-Demonstrationen und "regierungs- und maßnahmenkritischen Bürgern" durchleuchten. In beiden Fällen ortet sie unzulässige politische Einflussnahmen, wobei sie vor allem die ÖVP im Visier hat. So werfen die Freiheitlichen ÖVP-Regierungsmitgliedern etwa die Einschüchterung von Kritiker:innen vor.

Das Lokal 1 muss vorerst nicht für den "ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss" adaptiert werden. 

Die Koalitionsparteien können allerdings keine gemeinsame Klammer zwischen den beiden Themen erkennen. Es fehle eine "substantiierte, nachvollziehbare" Begründung, was die Corona-Maßnahmen mit dem Fall Pilnacek zu tun haben sollen, heißt es im von ÖVP, SPÖ und NEOS gemeinsam eingebrachten "Bestreitungsantrag". Eine Vermengung verschiedener Themen in einem Untersuchungsausschuss sei verfassungsrechtlich aber nicht zulässig. Überdies wolle die FPÖ entgegen den gesetzlichen Vorgaben auch die Rechtsprechung und rein private Sachverhalte überprüfen.

Grüne stimmen gegen Veto

Ganz eindeutig ist für NEOS-Abgeordneten Nikolaus Scherak die Sachlage aber nicht. Er kann sich auch vorstellen, dass der Verfassungsgerichtshof zugunsten der FPÖ entscheidet. Gegen das Veto der Koalitionsparteien stimmten die Grünen: Im Sinne einer Abwägung zähle für die Grünen das Recht auf Kontrolle mehr als einzelne Formalfehler, sagte Nina Tomaselli.

Die FPÖ hat nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzurufen oder ein neues Verlangen einzubringen. Sie äußerte sich im Ausschuss zum Bestreitungsantrag aber nicht und verwies auf die Plenardebatte am Freitag. Gibt der VfGH der Anfechtung statt, ist der GO-Ausschuss verpflichtet, "unverzüglich" den grundsätzlichen Beweisbeschluss zu fassen sowie Verfahrensrichter:in und Verfahrensanwält:in für den U-Ausschuss zu wählen.