Inklusion, Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz standen im Mittelpunkt einer Festveranstaltung im Parlament anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und von Interessensgruppen reflektierten die Errungenschaften durch die damalige gesetzliche Neuerung und diskutierten Maßnahmen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.
Parlament feierte 20 Jahre Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz
Nationalratspräsident Walter Rosenkranz hob in seinen Eröffnungsworten die besondere Verantwortung des Parlaments beim Abbau von Barrieren und der Förderung von Inklusion hervor. Inklusion bedeute nicht bloß technische Anpassungen, sondern gleichberechtigte Teilhabe an der Demokratie, betonte er.
Nationalratspräsident Walter Rosenkranz betonte die Verantwortung des Parlaments beim Abbau von Barrieren.
Schumann und Steger drängen auf weiteren Ausbau der Gleichstellung
Sozialministerin Korinna Schumann unterstrich die Errungenschaften durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und sah weiteren Handlungsbedarf, um Diskriminierungen weiter abzubauen und eine "voll-inklusive" Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Christine Steger unterstrich dies und zählte sechs Punkte auf, die zu einer entsprechenden Verbesserung beitragen könnten. Besonderes Potenzial sah sie unter anderem in der Umsetzung der neuen EU-Gleichbehandlungsrichtlinien. Damit könnten bestehende Schutzlücken geschlossen und die Zersplitterung des Gleichbehandlungsrechts zwischen Bundesländern und Bund überwunden werden.
Abgeordnete diskutierten über weitere Schritte zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Überparteiliche Einigkeit über Reformbedarf
In der anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten die Abgeordneten Christian Ragger (FPÖ), Heike Eder (ÖVP), Verena Nussbaum (SPÖ), Fiona Fiedler (NEOS) und Ralph Schallmeiner (Grüne) über bestehende Herausforderungen im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Über Parteigrenzen hinweg bestand Einigkeit darüber, dass trotz erzielter Fortschritte weiterer Reformbedarf besteht – etwa bei bundesweit einheitlichen Standards, der Barrierefreiheit und der Rechtsdurchsetzung.