Im Zuge der Pflegereform hat der Nationalrat auch beschlossen, pflegenden Angehörigen mit niedrigem Einkommen ab Mitte 2023 einen jährlichen Pflegebonus von 1.500 € – aufgeteilt in monatlichen Teilbeträgen – zu gewähren. 2023 werden es 750 € sein. Den Bonus erhält, wer einen nahen Angehörigen schon seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt und ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.500 € hat. Außerdem muss der betreute Angehörige Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 haben.
Ursprünglich wäre überdies auch ein gemeinsamer Haushalt mit dem zu pflegenden Angehörigen notwendig gewesen, dieses Erfordernis soll nun jedoch entfallen. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat bereits grünes Licht für eine entsprechende Novelle zum Bundespflegegeldgesetz gegeben. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die FPÖ für den Gesetzentwurf. Die Kosten für den Angehörigenbonus werden sich nach Angaben der Grünen dadurch um rund 34 Mio. € erhöhen. Wenig vom Pflegebonus halten hingegen SPÖ und NEOS: Ihrer Meinung nach würde ein Ausbau der mobilen Pflege Angehörigen mehr helfen.
Ebenfalls auf Schiene ist die Einführung der sogenannten Pflegelehre. ÖVP, FPÖ und Grüne sprachen sich im Wirtschaftsausschuss für eine entsprechende Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes sowie des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes aus. Konkret wird mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit zu einem vierjährigen Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegefachassistenz (PFA) und einem dreijährigen Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegeassistenz (PA) geschaffen, wobei die neuen Lehrberufe zunächst als Ausbildungsversuche an einzelnen Berufsschulstandorten laufen werden.
Konfrontiert mit Kritik aus den Oppositionsreihen, die das Modell als "unausgegoren" ansahen, gestand Wirtschaftsminister Martin Kocher ein, dass die Pflegelehre "keine Patentlösung" darstelle. Es handle sich jedoch um die Bereitstellung einer notwendigen weiteren Möglichkeit, den Pflegeberuf zu ergreifen und so dem Personalmangel in diesem Bereich entgegenzuwirken.