Auf Verlangen von Abgeordneten der SPÖ prüfte der Rechnungshof die Generalsekretariate in den Bundesministerien während der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung von Dezember 2017 bis Juni 2019. Der Bericht zur Sonderprüfung lag heute dem Rechnungshofausschuss vor. Im Fokus standen die Darstellung und Beurteilung der organisatorischen sowie dienst– und besoldungsrechtlichen Einrichtung der Generalsekretärinnen bzw. Generalsekretäre, ihrer Büros, ihrer Schnittstellen innerhalb der jeweiligen Ressorts, ihrer Ziele und Aufgaben sowie der Konferenz der Generalsekretäre. Im Ausschuss stellten sich Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und Vizekanzler Werner Kogler den Fragen der Abgeordneten.
Zu den zentralen Empfehlungen des Rechnungshofs zählt eine klare Definition der Aufgaben und Ziele von Generalsekretariaten – insbesondere in Abgrenzung zu den Kabinetten und den Büros der Staatssekretär:innen – um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Im Sinne einer sparsamen Verwaltung regt er zudem an, in einem Ministerratsbeschluss Rahmenbedingungen für die Personalkapazitäten eines Generalsekretariats und eines Kabinetts festzulegen. Auch sollten qualitätssichernde Maßnahmen zur objektiven, transparenten und nachvollziehbaren Feststellung der Eignung der als Generalsekretär:innen vorgesehenen Personen ergriffen werden.