News 06.06.2024, 17:55

Sonderwochengeld für jährlich rund 1.300 Bezieherinnen

Das Sonderwochengeld wird Müttern zustehen, die sich noch in Elternkarenz befinden, aber wegen des Auslaufens des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes nicht mehr pflichtversichert sind, und ein weiteres Kind erwarten. Wie das normale Wochengeld soll es grundsätzlich acht Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt des Kindes ausgezahlt werden – und zwar in Höhe des erhöhten Krankengeldes. Gleichzeitig werden die betreffenden Mütter ab diesem Zeitpunkt pflichtversichert.

Die Bestimmungen sollen rückwirkend mit September 2022 in Kraft treten, wobei das Sozialministerium mit 1.300 Betroffenen und Kosten von rund 10,56 Mio. € pro Jahr rechnet. Nachdem der Sozialausschuss grünes Licht gegeben hat, könnte der Gesetzesvorschlag der Regierung noch im Juni endgültig beschlossen werden.

Am Vortag stimmte der Gleichbehandlungsausschuss dafür, den Anspruch auf Hebammenbeistand auszuweiten. So haben künftig auch Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme.

Ukrainer:innen erhalten unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt

Auch für Erleichterungen für vertriebene Ukrainer:innen stimmten die Abgeordneten: Wer innerhalb der letzten 24 Monate zumindest zwölf Monate in Österreich gearbeitet hat und selbsterhaltungsfähig ist, soll ab Oktober einen Zugang zur "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" erhalten. Das ermöglicht einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und perspektivisch einen dauerhaften Aufenthalt. Überdies sieht der Gesetzentwurf vor, vertriebene ukrainische Jugendliche in die in Österreich geltende Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr einzubeziehen.

Anträge beim AMS künftig vorrangig online

Einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung strebt das Arbeitsmarktservice an: Die Beantragung von Arbeitslosengeld und die Kommunikation mit dem AMS sollen ab Mitte 2025 vorrangig elektronisch erfolgen.

Mit einer Novellierung des Opferfürsorgegesetzes sollen so genannte "Berufsverbrecher" formal als NS-Opfer anerkannt werden.

Sozialminister Rauch für neue Mindestsicherung

Im Rahmen der Debatte über den Sozialbericht 2024 sprach sich Sozialminister Johannes Rauch für eine neue Mindestsicherung aus. Es brauche wieder eine 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern, um bundesweit die gleichen Leistungen sicherzustellen, sagte er.

Was das Thema Kindergrundsicherung betrifft, will Rauch trotz des Gegenwinds von Seiten der ÖVP ein Modell ausarbeiten. Am 14. Juni ist dazu eine große Runde im Sozialministerium geplant. Generell hob der Minister die Bedeutung des Sozialstaats hervor: Ohne Sozialleistungen wären ihm zufolge deutlich mehr Menschen aufgrund der aktuellen Krisen unter die Armutsgefährdungsschwelle gerutscht. Auf der Tagesordnung des Ausschusses standen auch zahlreiche Oppositionsanliegen, etwa zur Einführung einer Kindergrundsicherung, zur Notstandshilfe und zur Abfertigung Neu.