Das Sonderwochengeld wird Müttern zustehen, die sich noch in Elternkarenz befinden, aber wegen des Auslaufens des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes nicht mehr pflichtversichert sind, und ein weiteres Kind erwarten. Wie das normale Wochengeld soll es grundsätzlich acht Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt des Kindes ausgezahlt werden – und zwar in Höhe des erhöhten Krankengeldes. Gleichzeitig werden die betreffenden Mütter ab diesem Zeitpunkt pflichtversichert.
Die Bestimmungen sollen rückwirkend mit September 2022 in Kraft treten, wobei das Sozialministerium mit 1.300 Betroffenen und Kosten von rund 10,56 Mio. € pro Jahr rechnet. Nachdem der Sozialausschuss grünes Licht gegeben hat, könnte der Gesetzesvorschlag der Regierung noch im Juni endgültig beschlossen werden.
Am Vortag stimmte der Gleichbehandlungsausschuss dafür, den Anspruch auf Hebammenbeistand auszuweiten. So haben künftig auch Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme.