In den Gesundheitsreformfonds sollen bis zum Jahr 2030 rund 500 Mio. € jährlich fließen. Das Geld kommt aus der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von Pensionistinnen und Pensionisten, wobei nicht die Beiträge der Betroffenen selbst, sondern die gesetzlich verankerten Zuzahlungen der Pensionsversicherung für den Fonds verwendet werden. Die zusätzlichen Mittel sollen unter anderem für eine bessere ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich und Prävention verwendet werden, wobei genaue Richtlinien und Zielvorgaben per Verordnung vom Sozialministerium festgelegt werden sollen. Unter anderem soll laut Sozialministerin Korinna Schumann der weitere Ausbau von Primärversorgungszentren vorangetrieben werden.
Mit den Mitteln des Gesundheitsreformfonds soll auch der Ausbau von Primärversorgungszentren weiter vorangetrieben werden.