News 03.12.2025, 18:46

Sozialausschuss setzt Gesundheitsreformfonds auf Schiene

In den Gesundheitsreformfonds sollen bis zum Jahr 2030 rund 500 Mio. € jährlich fließen. Das Geld kommt aus der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von Pensionistinnen und Pensionisten, wobei nicht die Beiträge der Betroffenen selbst, sondern die gesetzlich verankerten Zuzahlungen der Pensionsversicherung für den Fonds verwendet werden. Die zusätzlichen Mittel sollen unter anderem für eine bessere ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich und Prävention verwendet werden, wobei genaue Richtlinien und Zielvorgaben per Verordnung vom Sozialministerium festgelegt werden sollen. Unter anderem soll laut Sozialministerin Korinna Schumann der weitere Ausbau von Primärversorgungszentren vorangetrieben werden.

Mit den Mitteln des Gesundheitsreformfonds soll auch der Ausbau von Primärversorgungszentren weiter vorangetrieben werden.

Im Grunde handelt es sich beim Gesundheitsreformfonds um drei Fonds: 72,96 % der Mittel wird der Fonds der ÖGK, 22,24 % der Fonds der SVS und 4,8 % der Fonds der BVAEB erhalten, sofern bestimmte Zielvorgaben erreicht werden. Der endgültige Beschluss im Nationalrat könnte bereits nächste Woche erfolgen. Kritik kommt von der Opposition: FPÖ und Grüne bezweifeln, dass mit dem Fonds bestehende Probleme im Gesundheitsbereich gelöst werden können, und forderten eingehende Beratungen im Gesundheitsausschuss.

Detailänderungen im Sozialversicherungsrecht

Ebenfalls ins Plenum geschickt hat der Sozialausschuss eine Regierungsvorlage mit Detailänderungen im Sozialversicherungsrecht. Dabei geht es unter anderem um kleinere Nachbesserungen bei der neuen Teilpension und die Mitversicherung einer Lebensgefährtin bzw. eines Lebensgefährten in der Krankenversicherung. Zudem sprechen sich die Parlamentsparteien in einem gemeinsamen Antrag für sozialrechtliche Verbesserungen für Überlebende des Holocaust in Zusammenhang mit dem Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten und dem Bezug von Pflegegeld im Ausland aus. Betroffen davon sind Personen, die Österreich erst in den späten 1940er- bzw. frühen 1950er-Jahren verlassen haben.