Der Nationalrat hat schon vor dem Sommer – begleitend zum Doppelbudget 2025/26 – deutliche Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beschlossen. Ab 2026 wird es demnach nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, parallel zum Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geringfügig dazuzuverdienen.
Solche Ausnahmen gelten etwa für ältere Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Behindertenstatus. Nun wird es auch für Personen, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine längere Umschulung oder Weiterbildung absolvieren, eine Sonderregelung geben. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Koalitionsparteien einstimmig gebilligt. Voraussetzung ist, dass die Schulungsmaßnahme mindestens vier Monate dauert und mindestens 25 Wochenstunden umfasst. Damit werden etwa Personen, die im Rahmen einer Pflegeausbildung ein Pflegestipendium beziehen, weiterhin nebenher stundenweise arbeiten können.
Keine Ausnahmen sind hingegen, wie von den Grünen moniert, für Kunst- und Kulturschaffende vorgesehen. Auch für andere Gruppen wie Alleinerziehende oder Personen, die sich in einem Entschuldungsverfahren befinden, hatte Grünen-Abgeordneter Markus Koza eine Sonderregelung gefordert.
Ab Jänner werden Arbeitslose nur noch in Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen dürfen.